Die Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG aus Bawinkel befindet sich seit dem 3. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat um 12:40 Uhr entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Das Insolvenzantragsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 18 IN 74/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Osterbrocker Straße 1, 49844 Bawinkel und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter HRA 204310 eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lonnemann-Beteiligungs-GmbH, ebenfalls mit Sitz in Bawinkel. Deren Geschäftsführer ist Reinhard Lonnemann.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Leonhard Wehlage aus Lingen (Ems) bestellt.
Die Gesellschaft kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Weit mehr als eine klassische Hausverwaltung
Der im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand beschreibt die Gesellschaft zunächst als Hausverwaltung.
Danach betreibt die Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG eine Hausverwaltung für eigene Immobilien und für Immobilien Dritter sowie eine WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die tatsächliche Geschäftstätigkeit ist jedoch erheblich breiter.
Unter der Marke Lonnemann Immobilien tritt das Unternehmen als etablierter Immobilienmakler und Hausverwalter im Emsland auf. Angeboten werden Dienstleistungen rund um Kauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien.
Das Unternehmen selbst wirbt damit, Immobilienangelegenheiten umfassend zu betreuen und bezeichnet sich als Ansprechpartner für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter.
Maklergeschäft gehört längst zum Tagesgeschäft
Ein wesentlicher Geschäftsbereich ist die klassische Immobilienvermittlung.
Lonnemann Immobilien bietet Häuser, Wohnungen und Grundstücke zum Kauf sowie Häuser, Wohnungen und Büroflächen zur Miete an.
Für Immobilieneigentümer übernimmt das Unternehmen die Vermarktung von Objekten. Dazu gehören unter anderem die Zielgruppenanalyse, die Auswahl möglicher Käufer, Besichtigungstermine, Verkaufsverhandlungen und die Vorbereitung des Kaufvertrages.
Die für das Unternehmen handelnde Lonnemann-Beteiligungs-GmbH verfügt zudem über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zur Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Wohn- und Gewerberäume.
Damit ist Lonnemann Immobilien nicht lediglich eine Verwaltungsgesellschaft, sondern tatsächlich als Maklerunternehmen am regionalen Immobilienmarkt aktiv.
Aktuell noch zahlreiche Immobilienangebote am Markt
Auch unmittelbar vor der jetzt bekannt gewordenen vorläufigen Insolvenzverwaltung war Lonnemann Immobilien weiterhin mit konkreten Objekten am Markt vertreten.
Auf Immobilienportalen wurden zuletzt mehrere Kauf- und Mietobjekte des Unternehmens angeboten.
Dazu gehörte beispielsweise ein Einfamilienhaus in Bawinkel mit 158 Quadratmetern Wohnfläche für 449.000 Euro.
Ebenfalls angeboten wurde eine neu entstehende Büro- beziehungsweise Praxisfläche mit rund 95,5 Quadratmetern für 269.000 Euro.
Darüber hinaus vermarktete das Unternehmen ein 876 Quadratmeter großes Baugrundstück in Bawinkel, auf dem nach den Angebotsinformationen vier Neubauwohnungen entstehen könnten.
Auf einem großen Immobilienportal waren zuletzt zehn Verkaufsobjekte und vier Mietobjekte dem Anbieter Lonnemann Immobilien zugeordnet.
Das zeigt, dass das Unternehmen bis in die jüngste Vergangenheit hinein operativ als Immobilienvermittler tätig war.
Umfangreiche Mietverwaltung für Immobilieneigentümer
Neben dem Maklergeschäft bildet die Immobilienverwaltung einen wesentlichen Schwerpunkt.
Bei der Mietverwaltung übernimmt Lonnemann Immobilien nach eigenen Angaben zahlreiche laufende Aufgaben für Eigentümer.
Dazu gehören die Einrichtung und Führung von Mietkonten, die Kontrolle eingehender Mietzahlungen und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen.
Auch Versorgungsleistungen wie Abfallentsorgung, Strom und Wasser können über die Verwaltung abgewickelt werden.
Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die laufende Betreuung der Mieter, beauftragt Handwerker, organisiert Winterdienst und Hausmeisterservice und kümmert sich um Wohnungsabnahmen und -übergaben.
Auch Kautionsabrechnungen, Kündigungen, Mietanpassungen, Neuvermietungen und die Erstellung von Mietverträgen gehören zum angebotenen Leistungsspektrum.
Auch Sanierungen und technische Objektbetreuung
Das Angebot geht noch weiter.
Lonnemann Immobilien übernimmt nach eigenen Angaben die laufende technische Betreuung von Mietobjekten und kann Sanierungs- und Umbaumaßnahmen planen und abwickeln.
In Notfällen werden Sofortmaßnahmen eingeleitet und Probleme beziehungsweise Anliegen der Mieter bearbeitet.
Damit handelt es sich um ein Geschäftsmodell, bei dem ein Immobilienverwalter teilweise erhebliche Zahlungsströme und organisatorische Aufgaben für fremde Immobilieneigentümer betreut.
Gerade deshalb dürfte im weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens von Bedeutung sein, wie die Verwaltungsmandate und die damit verbundenen Fremdgelder organisatorisch und rechtlich ausgestaltet sind.
WEG-Verwaltung gehört ebenfalls zum Geschäft
Ein weiterer Bereich ist die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Lonnemann-Beteiligungs-GmbH verfügt nach den Angaben im Unternehmensimpressum auch über die gewerberechtliche Erlaubnis, gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern sowie Mietverhältnisse über Wohnraum für Dritte zu verwalten.
Damit betreut das Unternehmen nicht nur einzelne Mietobjekte, sondern kann auch komplette Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten.
Für betroffene Eigentümergemeinschaften dürfte deshalb von besonderem Interesse sein, ob und in welchem Umfang bestehende Verwaltungsverträge während des Insolvenzantragsverfahrens fortgeführt werden.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Verwaltungsleistungen sofort eingestellt werden.
Unternehmensgeschichte reicht bis 2014 zurück
Anders als zahlreiche junge Immobiliengesellschaften, die derzeit in Insolvenzverfahren geraten, ist Lonnemann Immobilien bereits seit mehr als einem Jahrzehnt am Markt.
Die Gesellschaft wurde am 11. November 2014 beim Amtsgericht Osnabrück eingetragen.
Allerdings hieß sie zunächst nicht Lonnemann Immobilien.
Gegründet wurde sie als DULO Hausverwaltung GmbH & Co. KG.
Bereits damals bestand der Unternehmensgegenstand im Betrieb einer Hausverwaltung für eigene und fremde Immobilien sowie in der WEG-Verwaltung.
Im August 2017 erfolgte die Umfirmierung in Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG.
Damit entwickelte sich aus der ursprünglichen Hausverwaltung das heute unter dem Namen Lonnemann Immobilien auftretende Makler- und Verwaltungsunternehmen.
Reinhard Lonnemann prägt das Unternehmen
Zentrale Person des Unternehmens ist Reinhard Lonnemann.
Er wird auf der Unternehmenswebsite als Geschäftsführung beziehungsweise Geschäftsinhaber genannt und tritt auch bei Immobilienangeboten als Ansprechpartner auf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin Lonnemann-Beteiligungs-GmbH ist beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 208839 eingetragen und wird ebenfalls von Reinhard Lonnemann geführt.
Damit liegt die unternehmerische Leitung des Immobiliengeschäfts bei ihm.
Auf der Unternehmenswebsite werden daneben weitere Mitarbeiter beziehungsweise Ansprechpartner für die Betreuung von Immobilienkunden genannt.
Das Unternehmen tritt damit nicht als reine Ein-Mann-Gesellschaft auf, sondern als regionales Makler- und Verwaltungsteam.
Mehr als zehn Jahre am regionalen Immobilienmarkt
Auch die Präsenz auf Immobilienplattformen bestätigt die langjährige Tätigkeit.
Lonnemann Immobilien wird dort bereits seit mehr als zehn Jahren als gewerblicher Immobilienanbieter geführt.
Das Unternehmen konzentriert sich insbesondere auf das Emsland und die Umgebung von Bawinkel.
Zum regionalen Umfeld gehören unter anderem Lingen, Meppen, Haselünne und die umliegenden Gemeinden.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wohnimmobilien, Grundstücken und kleineren Gewerbeimmobilien.
Für ein Unternehmen, das seit mehr als einem Jahrzehnt am Markt aktiv ist und gleichzeitig zahlreiche Immobilienverwaltungen übernommen hat, ist die jetzt angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung deshalb besonders bemerkenswert.
Insolvenzantrag offenbar vom Unternehmen selbst gestellt
Aus der gerichtlichen Bekanntmachung ergibt sich ein wichtiges Detail: Das Amtsgericht bezeichnet die Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG als „Antragstellerin“.
Das spricht dafür, dass die Gesellschaft den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst gestellt hat.
Damit unterscheidet sich der Fall beispielsweise von einem Insolvenzantrag, den ein Gläubiger wegen einer offenen Forderung gegen ein Unternehmen stellt.
Welche wirtschaftlichen Ursachen zum Insolvenzantrag geführt haben, wird in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht mitgeteilt.
Auch Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger oder zu möglichen Zahlungsrückständen sind bislang nicht veröffentlicht.
Insolvenzverwalter muss Vermögenslage prüfen
Der vorläufige Insolvenzverwalter Leonhard Wehlage muss nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft untersuchen.
Dabei geht es insbesondere darum, vorhandene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erfassen und festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und genügend Masse für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist.
Eine weitere wichtige Frage dürfte sein, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann.
Bei einem Immobilienmakler und Hausverwalter betrifft dies nicht nur das Unternehmen selbst, sondern möglicherweise zahlreiche laufende Vertragsbeziehungen mit Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern, Käufern und Verkäufern.
Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung für Kunden?
Die gerichtliche Entscheidung bedeutet zunächst nicht, dass Lonnemann Immobilien seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat.
Auch ein reguläres Insolvenzverfahren ist bislang noch nicht eröffnet.
Allerdings steht das Unternehmen nun unter insolvenzrechtlicher Kontrolle.
Verfügungen der Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Das Gericht hat außerdem die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Für Kunden, Eigentümer und Vertragspartner bedeutet dies, dass insbesondere bei Zahlungen sorgfältig geprüft werden sollte, an wen und auf welches Konto diese nach der gerichtlichen Anordnung zu leisten sind.
Ausgang des Verfahrens noch offen
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist lediglich die erste Phase des Verfahrens.
Das Amtsgericht Lingen muss anschließend entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Dafür wird insbesondere geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Auch eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs ist in diesem Stadium noch nicht ausgeschlossen.
Für die Kunden des seit 2014 bestehenden Immobilienunternehmens dürfte nun vor allem entscheidend sein, ob die laufenden Makler- und Verwaltungsverträge unverändert weitergeführt werden können.
Fest steht bislang: Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 3. September 2026 um 12:40 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG angeordnet.
Das Verfahren über die Lonnemann Immobilien GmbH & Co. KG, Osterbrocker Straße 1, 49844 Bawinkel, wird unter dem Aktenzeichen 18 IN 74/26 geführt.