Für die Royal Drive GmbH aus Strausberg wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den von einer Gläubigerin gestellten Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter dem Aktenzeichen 3 IN 214/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Kastanienallee 44, 15344 Strausberg und ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter HRB 21263 FF eingetragen.
Geschäftsführer ist Sevkar Yenigül.
Die Entscheidung ist für das noch sehr junge Unternehmen einschneidend: Die Royal Drive GmbH wurde erst Ende 2024 gegründet und war damit noch keine zwei Jahre am Markt, als es zum Insolvenzantrag kam.
Mietwagen, Taxi und Personenbeförderung
Die Royal Drive GmbH war eindeutig auf das Personenbeförderungsgewerbe ausgerichtet.
Unternehmensgegenstand ist der Betrieb eines Mietwagenunternehmens sowie die Personenbeförderung mit Taxis und Mietwagen.
Das Geschäftsmodell gehört damit zum sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Im Unterschied zum Linienverkehr werden Fahrgäste hier aufgrund einzelner Beförderungsaufträge transportiert.
Auch in Branchenverzeichnissen wird die Royal Drive GmbH ausdrücklich den Bereichen Autovermietung, Taxi und Personenbeförderung zugeordnet.
Eine eigene öffentlich erkennbare Unternehmenswebsite ist für die Gesellschaft dagegen nicht feststellbar. Ebenso finden sich kaum belastbare Informationen darüber, wie groß die tatsächlich eingesetzte Fahrzeugflotte war, wie viele Fahrer beschäftigt wurden oder in welchem Umfang Taxi- beziehungsweise Mietwagenkonzessionen genutzt wurden.
Es wäre deshalb nicht seriös, der Gesellschaft eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen oder Beschäftigten zuzuordnen.
Gesellschaft erst im Dezember 2024 eingetragen
Die Geschichte der Royal Drive GmbH ist ausgesprochen kurz.
Der Gesellschaftsvertrag stammt vom 2. Oktober 2024. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 18. Dezember 2024.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro.
Bei der Gründung befand sich die Geschäftsanschrift zunächst in der Bahnhofstraße 6, 15345 Rehfelde.
Bereits wenige Tage nach der Handelsregistereintragung erfolgte jedoch eine Änderung. Am 30. Dezember 2024 wurde die neue Geschäftsanschrift Kastanienallee 44, 15344 Strausberg eingetragen.
Dort befindet sich die Gesellschaft auch nach den aktuellen Registerangaben.
Sevkar Yenigül bereits zuvor im Chauffeurgeschäft tätig
Geschäftsführer Sevkar Yenigül verfügte bereits vor der Gründung der Royal Drive GmbH über unternehmerische Erfahrung im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung.
Er war zuvor Geschäftsführer der ZVK Chauffeur GmbH aus Berlin.
Diese Gesellschaft wurde im Oktober 2022 gegründet und war auf einen Chauffeur- und Limousinenservice ausgerichtet. Zu deren Unternehmensgegenstand gehörten unter anderem die Personenbeförderung, die Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Damit bestand eine deutliche fachliche Verbindung zwischen der früheren Tätigkeit Yenigüls und dem späteren Geschäftsmodell der Royal Drive GmbH.
Interessant ist dabei auch der zeitliche Zusammenhang: Am 18. Dezember 2024, also am Tag der Handelsregistereintragung der Royal Drive GmbH, schied Sevkar Yenigül als Geschäftsführer der ZVK Chauffeur GmbH aus.
An seine Stelle trat dort ein anderer Geschäftsführer.
Damit verlagerte sich Yenigüls unternehmerische Tätigkeit offenbar unmittelbar auf die neu gegründete Royal Drive GmbH.
Vom Chauffeurservice zum Taxi- und Mietwagenunternehmen
Die beiden Gesellschaften hatten zwar einen ähnlichen Branchenbezug, waren aber rechtlich eigenständige Unternehmen.
Während die ZVK Chauffeur GmbH ausdrücklich auf Chauffeur- und Limousinenservice sowie die Vermittlung von Beförderungsaufträgen ausgerichtet war, wurde die Royal Drive GmbH als Mietwagen- und Taxiunternehmen gegründet.
Die Erfahrungen aus dem Chauffeur- und Personenbeförderungsgeschäft konnten damit grundsätzlich in das neue Unternehmen eingebracht werden.
Öffentlich nachvollziehbare Informationen zu konkreten Großkunden, Kooperationen, Plattformanbindungen oder Auftraggebern der Royal Drive GmbH sind allerdings nicht ausreichend vorhanden. Ebenso lässt sich nicht belastbar feststellen, ob die Gesellschaft hauptsächlich klassische Taxifahrten, vorbestellte Mietwagenfahrten oder andere Formen der Personenbeförderung durchgeführt hat.
Keine veröffentlichten Jahresabschlüsse
Über die wirtschaftliche Entwicklung der Royal Drive GmbH ist bislang nur wenig bekannt.
Das liegt vor allem an der kurzen Existenz des Unternehmens. Öffentlich auffindbare Unternehmensinformationen weisen bislang keinen veröffentlichten Jahresabschluss aus.
Damit stehen keine belastbaren Bilanzzahlen zur Verfügung, anhand derer sich Umsätze, Verbindlichkeiten, Eigenkapitalentwicklung oder mögliche Verluste des Unternehmens nachvollziehen ließen.
Auch die konkrete Höhe der Forderung der Gläubigerin, die den Insolvenzantrag gestellt hat, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Die tatsächlichen Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten lassen sich deshalb aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht seriös bestimmen.
Insolvenzantrag kam von einer Gläubigerin
Anders als bei einer Eigeninsolvenz wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht von der Royal Drive GmbH selbst gestellt.
Das Amtsgericht bezeichnet ausdrücklich eine „antragstellende Gläubigerin“.
Damit handelt es sich um einen sogenannten Fremd- beziehungsweise Gläubigerantrag. Eine Gläubigerin hatte beim Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Royal Drive GmbH beantragt.
Wer diese Gläubigerin ist und in welcher Höhe Forderungen gegenüber der Gesellschaft bestehen, wird in der veröffentlichten Entscheidung nicht genannt.
Das Gericht prüfte daraufhin die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Das Ergebnis fiel für die Royal Drive GmbH gravierend aus.
Nicht genügend Vermögen für ein reguläres Insolvenzverfahren
Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Das bedeutet vereinfacht: Zwar bestand Anlass für ein Insolvenzverfahren, das vorhandene Vermögen der Royal Drive GmbH reicht nach der gerichtlichen Feststellung jedoch nicht aus, um die voraussichtlichen Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, und ein ausreichender Kostenvorschuss stand offenbar ebenfalls nicht zur Verfügung.
Damit unterscheidet sich die Situation erheblich von einer normalen Insolvenzeröffnung.
Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der anschließend über Monate oder Jahre das Vermögen verwertet und die Erlöse nach einer Quote an die Insolvenzgläubiger verteilt.
Gerade für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse deshalb regelmäßig ein besonders ungünstiges Signal.
Weitreichende Folgen für die Gesellschaft
Für eine GmbH hat die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse grundsätzlich erhebliche gesellschaftsrechtliche Folgen.
Die Gesellschaft wird kraft Gesetzes aufgelöst. Im weiteren Verlauf kann schließlich die Löschung aus dem Handelsregister erfolgen, wenn keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Entscheidung bedeutet deshalb für die Royal Drive GmbH einen erheblichen Einschnitt.
Bemerkenswert ist dabei insbesondere die Geschwindigkeit der Entwicklung: Zwischen der Handelsregistereintragung am 18. Dezember 2024 und der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse liegen weniger als zwei Jahre.
Kurze Unternehmensgeschichte endet mit Abweisung mangels Masse
Die Royal Drive GmbH startete Ende 2024 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und einem klar definierten Geschäftsmodell im Taxi- und Mietwagenbereich.
Geschäftsführer Sevkar Yenigül brachte Erfahrungen aus seiner vorherigen Tätigkeit bei einem Berliner Chauffeur- und Limousinenunternehmen mit. Dennoch geriet die neu gegründete Gesellschaft innerhalb kurzer Zeit in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Wie hoch die Verbindlichkeiten letztlich sind, welche Forderung den Gläubigerantrag ausgelöst hat und welche konkreten wirtschaftlichen Faktoren zum Scheitern des Unternehmens führten, ist öffentlich bislang nicht feststellbar.
Fest steht hingegen die gerichtliche Konsequenz: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Royal Drive GmbH, Kastanienallee 44, 15344 Strausberg, am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 214/26 geführt.