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BaFin warnt vor Bwebpro Bank: Verdacht auf unerlaubte Kreditgeschäfte über mybwebpro.com

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der sogenannten Bwebpro Bank. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber über die Internetseite mybwebpro.com Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis betreiben.

Konkret geht es um die Vergabe von Krediten.

Die unbekannten Betreiber treten nach Erkenntnissen der BaFin teilweise außerdem unter der Bezeichnung Kosbou Finance auf.

Die Finanzaufsicht veröffentlichte ihre Warnung am 31. August 2026.

Kredite über mybwebpro.com angeboten

Im Mittelpunkt der BaFin-Warnung stehen Kreditangebote.

Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass über mybwebpro.com Kredite angeboten und damit erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betrieben werden.

Das ist für Verbraucher ein wichtiger Punkt.

Denn wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der BaFin.

Eine Website, die sich als Bank präsentiert oder Verbrauchern Kredite anbietet, ist also nicht allein deshalb ein zugelassenes Kreditinstitut.

Verbraucher sollten deshalb unabhängig überprüfen, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht und ob die erforderliche Zulassung vorhanden ist.

Betreiber sind laut BaFin unbekannt

Zusätzliche Vorsicht ist im konkreten Fall angebracht, weil die BaFin ausdrücklich von unbekannten Betreibern spricht.

Damit stellt sich für Verbraucher eine entscheidende Frage:

Mit wem würde ein Kreditvertrag tatsächlich geschlossen?

Gerade bei Finanzgeschäften muss eindeutig nachvollziehbar sein, welche natürliche oder juristische Person Vertragspartner ist.

Ein professionell klingender Name wie „Bwebpro Bank“ reicht dafür nicht aus.

Auch der Name Kosbou Finance taucht auf

Hinzu kommt eine weitere Besonderheit.

Nach Erkenntnissen der BaFin treten die Betreiber teilweise auch unter der Bezeichnung Kosbou Finance auf.

Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein auf den Namen „Bwebpro Bank“ konzentrieren.

Wer unter einer der beiden Bezeichnungen kontaktiert wird oder ein entsprechendes Kreditangebot erhält, sollte die aktuelle Warnung der Finanzaufsicht berücksichtigen.

Dass unterschiedliche Namen verwendet werden, bedeutet für sich genommen noch keinen Nachweis einer Straftat. Für Verbraucher erschwert es jedoch möglicherweise die eindeutige Identifikation ihres tatsächlichen Vertragspartners.

Warum eine BaFin-Erlaubnis wichtig ist

Bankgeschäfte unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Regulierung.

Wer entsprechende Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der Finanzaufsicht.

Die BaFin weist darauf hin, dass trotzdem immer wieder Anbieter auftreten, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne entsprechende Genehmigung betreiben.

Verbraucher können deshalb in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist.

Eine solche Kontrolle sollte möglichst erfolgen, bevor persönliche Daten übermittelt, Verträge unterschrieben oder Zahlungen geleistet werden.

Vorsicht bei Krediten von unbekannten Internetanbietern

Bei Kreditangeboten im Internet sollten Verbraucher grundsätzlich genau hinschauen.

Besonders attraktiv wirken solche Angebote häufig dann, wenn klassische Banken einen Kredit abgelehnt haben oder wenn ein Anbieter besonders unkomplizierte beziehungsweise schnelle Finanzierung verspricht.

Gerade in einer finanziell schwierigen Situation kann der Wunsch nach einem schnellen Kredit groß sein.

Das sollte jedoch nicht dazu führen, grundlegende Prüfungen auszulassen.

Vor einem Vertragsabschluss sollte feststehen, wer den Kredit tatsächlich vergibt, wo der Anbieter seinen rechtlichen Sitz hat und ob eine erforderliche Erlaubnis vorhanden ist.

Vorsicht bei Vorauszahlungen für einen angeblichen Kredit

Besonders aufmerksam sollten Verbraucher grundsätzlich werden, wenn vor einer vermeintlichen Kreditauszahlung zunächst Geld verlangt wird.

Das kann beispielsweise mit angeblichen Bearbeitungsgebühren, Versicherungen, Steuern, Sicherheitsleistungen oder anderen Kosten begründet werden.

Eine solche Forderung sollte niemals ungeprüft bezahlt werden.

Die aktuelle BaFin-Mitteilung zu mybwebpro.com sagt allerdings nicht, dass die Betreiber dort konkret solche Vorauszahlungen verlangen.

Das ist deshalb kein von der Behörde festgestellter Bestandteil dieses Falls, sondern ein allgemeines Warnsignal, auf das Verbraucher bei unbekannten Kreditangeboten achten sollten.

Persönliche Daten nicht vorschnell herausgeben

Bei einer Kreditanfrage werden häufig besonders sensible Informationen abgefragt.

Dazu können Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Einkommensnachweise und Kopien von Ausweisdokumenten gehören.

Deshalb sollte bereits vor der Übermittlung solcher Daten geklärt werden, wem diese Informationen übermittelt werden.

Gerade wenn die Identität eines Anbieters nicht eindeutig feststellbar ist, sollte ein Verbraucher keine sensiblen Unterlagen allein aufgrund eines überzeugend wirkenden Internetauftritts versenden.

Wer bereits Kontakt hatte, sollte Unterlagen sichern

Wer bereits mit Bwebpro Bank beziehungsweise Kosbou Finance kommuniziert hat, sollte die vorhandenen Unterlagen aufbewahren.

Dazu gehören beispielsweise E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Namen angeblicher Ansprechpartner.

Wurden bereits Zahlungen vorgenommen, sollten zusätzlich Kontoauszüge und Überweisungsbelege gesichert werden.

Auch Screenshots der Internetseite und des jeweiligen Angebots können hilfreich sein.

Das gilt insbesondere dann, wenn später geklärt werden muss, welche Konditionen versprochen wurden und an wen persönliche Daten oder Geld übermittelt wurden.

Bereits Geld überwiesen? Nicht vorschnell weiterzahlen

Wer bereits eine Zahlung im Zusammenhang mit einem solchen Kreditangebot geleistet hat, sollte angesichts der BaFin-Warnung besonders vorsichtig mit weiteren Zahlungsaufforderungen umgehen.

Vor einer zusätzlichen Überweisung sollte zunächst geklärt werden, wer tatsächlich Zahlungsempfänger ist und auf welcher Grundlage das Geld verlangt wird.

Bei gerade erst vorgenommenen verdächtigen Überweisungen kann zudem eine schnelle Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank sinnvoll sein.

Ob eine ausgeführte Zahlung noch zurückgerufen werden kann, hängt vom konkreten Einzelfall ab und lässt sich nicht garantieren.

Eine BaFin-Warnung ist noch kein Betrugsurteil

Bei der Berichterstattung über den Fall ist eine wichtige juristische Grenze zu beachten.

Die BaFin spricht von einem Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben.

Sie stellt in ihrer Mitteilung nicht fest, dass ein strafbarer Betrug rechtskräftig nachgewiesen worden sei.

Deshalb wäre eine Bezeichnung wie „Betrugsbank“ oder „Kreditbetrüger“ aufgrund der vorliegenden BaFin-Mitteilung allein nicht gerechtfertigt.

Die rechtlich saubere Formulierung lautet:

Die BaFin warnt vor den Angeboten und sieht den Verdacht auf unerlaubt betriebene Bankgeschäfte.

Ob darüber hinaus Straftaten vorliegen, müssten die zuständigen Behörden gesondert feststellen.

„Bank“ im Namen bedeutet nicht automatisch Banklizenz

Für Verbraucher enthält der Fall noch eine wichtige grundsätzliche Botschaft.

Allein die Verwendung des Wortes „Bank“ in einem Internetauftritt sollte niemals als Nachweis dafür verstanden werden, dass es sich tatsächlich um ein zugelassenes Kreditinstitut handelt.

Entscheidend sind die tatsächliche Identität des Unternehmens und dessen aufsichtsrechtlicher Status.

Genau dafür stellt die BaFin ihre Unternehmensdatenbank bereit.

Dort können Verbraucher überprüfen, ob ein Anbieter über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

BaFin stützt Warnung auf Kreditwesengesetz

Die Veröffentlichung vom 31. August 2026 erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Die Vorschrift ermöglicht der BaFin, die Öffentlichkeit über entsprechende Sachverhalte zu informieren.

Die aktuelle Warnung sollte deshalb insbesondere von Verbrauchern berücksichtigt werden, die über mybwebpro.com bereits ein Kreditangebot erhalten haben oder von Personen angesprochen wurden, die unter den Bezeichnungen Bwebpro Bank oder Kosbou Finance auftreten.

Erst Anbieter prüfen – dann Kreditvertrag abschließen

Wer dringend einen Kredit benötigt, ist besonders anfällig für Angebote, die schnelle und unkomplizierte Hilfe versprechen.

Gerade dann ist eine unabhängige Prüfung wichtig.

Im Fall von mybwebpro.com kommen nach der BaFin-Mitteilung mehrere Punkte zusammen:

Die Betreiber sind der Behörde zufolge unbekannt. Sie treten unter der Bezeichnung Bwebpro Bank und teilweise als Kosbou Finance auf. Und es besteht der Verdacht, dass über die Website ohne erforderliche Erlaubnis Kredite angeboten und damit Bankgeschäfte betrieben werden.

Für Verbraucher ist die Konsequenz eindeutig:

Bevor persönliche Unterlagen übermittelt, Zahlungen geleistet oder Kreditverträge abgeschlossen werden, sollte zunächst geklärt werden, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob der Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt.

Eine vermeintliche Bank im Internet ist nicht automatisch eine von der BaFin zugelassene Bank.

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