Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor Fest- und Tagesgeldangeboten, bei denen der Name des bekannten Vergleichsportals CHECK24 missbräuchlich verwendet wird.
Nach Angaben der Finanzaufsicht werden entsprechende Angebote über E-Mail-Adressen mit der Domain @check24group.com.de verschickt. In gefälschten Formularen taucht außerdem die Domain @check24-eu.com.de auf.
Die unbekannten Betreiber erwecken dabei den Eindruck, ihre Angebote stammten von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München.
Das ist nach Angaben der BaFin falsch.
Die Behörde stellt ausdrücklich klar: Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Zudem besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
Die BaFin veröffentlichte ihre erneute Warnung am 31. August 2026.
Unbekannte Betreiber geben sich als CHECK24 aus
Der Fall ist besonders tückisch, weil nicht einfach nur mit einem unbekannten Unternehmensnamen für eine vermeintliche Geldanlage geworben wird.
Stattdessen wird die Identität eines tatsächlich existierenden und bekannten Unternehmens benutzt.
Nach Angaben der BaFin geben die unbekannten Betreiber vor, dass die angebotenen Fest- und Tagesgeldanlagen von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH aus München stammen.
Die Finanzaufsicht widerspricht dem ausdrücklich.
Die entsprechenden Angebote stammen demnach nicht von der echten CHECK24 Vergleichsportal GmbH.
Verbraucher müssen deshalb besonders genau darauf achten, mit wem sie tatsächlich kommunizieren.
Diese Domains nennt die BaFin
In ihrer aktuellen Warnung nennt die Finanzaufsicht zwei auffällige Domains.
Fest- und Tagesgeldangebote werden demnach von E-Mail-Adressen mit der Domain
@check24group.com.de
versendet.
In gefälschten Formularen verwenden die Betreiber nach Angaben der BaFin außerdem
@check24-eu.com.de.
Gerade die Namensbestandteile „check24“ beziehungsweise „group“ können bei einem flüchtigen Blick den Eindruck vermitteln, dass eine Verbindung zum bekannten Vergleichsportal besteht.
Nach der BaFin-Warnung ist genau das jedoch nicht der Fall.
BaFin hatte bereits vor ähnlicher Adresse gewarnt
Die Warnung vom 31. August ist nicht der erste Hinweis der Finanzaufsicht auf einen entsprechenden Identitätsmissbrauch.
Bereits am 14. August 2026 hatte die BaFin vor Fest- und Tagesgeldangeboten gewarnt, die über E-Mail-Adressen mit der ähnlich klingenden Domain
@check24gruppe.com.de
verbreitet wurden.
Nun sind weitere Varianten hinzugekommen.
Das ist für Verbraucher besonders wichtig: Eine kleine Veränderung innerhalb einer E-Mail-Adresse kann leicht übersehen werden.
Wer eine Nachricht nur überfliegt und den bekannten Namen CHECK24 erkennt, könnte deshalb fälschlicherweise davon ausgehen, mit dem echten Unternehmen zu kommunizieren.
Bekanntes Unternehmen macht das Angebot nicht automatisch echt
Identitätsmissbrauch im Finanzbereich ist für Verbraucher besonders gefährlich, weil das Vertrauen in ein tatsächlich existierendes Unternehmen ausgenutzt werden kann.
Ein Anleger sucht beispielsweise nach einer Festgeldanlage und erhält anschließend ein vermeintlich professionelles Angebot mit bekannten Unternehmensnamen, Formularen und Kontaktdaten.
Dadurch kann ein seriöser Eindruck entstehen.
Entscheidend ist jedoch nicht, welcher Firmenname auf einem Dokument steht.
Verbraucher müssen überprüfen, wer die E-Mail tatsächlich verschickt hat und mit wem sie einen Vertrag abschließen sollen.
Im aktuellen Fall hat die BaFin diese Frage eindeutig beantwortet: Die Angebote stammen nicht von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH.
Vorsicht vor kleinen Veränderungen in E-Mail-Adressen
Der Fall zeigt zudem, warum Verbraucher bei Finanzangeboten die vollständige Absenderadresse kontrollieren sollten.
Nicht nur der angezeigte Absendername ist entscheidend.
Auch eine Domain, die auf den ersten Blick professionell oder vertraut aussieht, kann zu einem völlig anderen Betreiber gehören.
Gerade Kombinationen aus einem bekannten Markennamen und zusätzlichen Begriffen wie „group“, „finance“, „investment“, „service“ oder Länder- und Europa-Bezeichnungen können einen offiziellen Eindruck erzeugen.
Deshalb sollte ein Finanzangebot niemals allein deshalb als authentisch angesehen werden, weil eine bekannte Marke innerhalb der E-Mail-Adresse auftaucht.
Auch professionell wirkende Formulare können gefälscht sein
Nach Angaben der BaFin beschränkt sich der Identitätsmissbrauch in diesem Fall nicht auf E-Mail-Adressen.
Die unbekannten Betreiber verwenden außerdem gefälschte Formulare, in denen die Domain @check24-eu.com.de auftaucht.
Damit zeigt sich ein weiteres Risiko.
Ein professionell gestaltetes PDF, ein vermeintlicher Antrag auf Kontoeröffnung oder ein Dokument mit Firmenlogo ist kein Beweis dafür, dass es tatsächlich vom genannten Unternehmen stammt.
Digitale Dokumente und Logos können kopiert und Unternehmensangaben übernommen werden.
Wer Zweifel hat, sollte deshalb über selbst recherchierte offizielle Kontaktdaten bei dem betroffenen Unternehmen nachfragen.
Festgeldangebote eignen sich besonders für Vertrauensmissbrauch
Fest- und Tagesgeld gelten bei vielen Verbrauchern als vergleichsweise verständliche Anlageformen.
Anders als bei hochspekulativen Kryptowährungen oder komplizierten Finanzprodukten erwarten Anleger hier häufig keine außergewöhnlichen Risiken.
Genau deshalb kann ein vermeintliches Festgeldangebot besonders glaubwürdig erscheinen.
Wird zusätzlich der Name eines bekannten Unternehmens verwendet, sinkt möglicherweise die natürliche Skepsis des Empfängers.
Verbraucher sollten deshalb auch vermeintlich konservative Geldanlagen unabhängig überprüfen.
Vorsicht vor Überweisungen auf fremde Konten
Besonders wichtig ist die Kontrolle der Kontoverbindung.
Wer ein angebliches Festgeldkonto eröffnet, sollte genau prüfen, bei welcher Bank das Konto tatsächlich geführt wird und auf welchen Namen es lautet.
Verbraucher sollten misstrauisch werden, wenn der Empfänger einer verlangten Überweisung nicht nachvollziehbar mit dem vermeintlichen Vertragspartner zusammenpasst.
Auch kurzfristige Änderungen der Bankverbindung oder die Aufforderung, Geld an einen anderen Empfänger zu schicken, sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Aus der aktuellen BaFin-Mitteilung geht allerdings nicht hervor, welche konkreten Kontoverbindungen im Zusammenhang mit den falschen CHECK24-Angeboten verwendet werden.
Bereits Geld überwiesen? Schnell handeln
Wer auf ein entsprechendes Angebot reagiert und bereits Geld überwiesen hat, sollte nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten.
Zunächst sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden.
Dazu gehören insbesondere:
E-Mails und vollständige Absenderadressen, übermittelte Formulare und Verträge, Telefonnummern und Namen angeblicher Ansprechpartner, Konto- und Empfängerdaten sowie sämtliche Überweisungsbelege.
Auch Screenshots können hilfreich sein.
Bei einer erst kürzlich vorgenommenen verdächtigen Überweisung sollte außerdem möglichst schnell die eigene Bank kontaktiert werden.
Ob eine Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rückholung lässt sich nicht garantieren.
Auch persönliche Daten können betroffen sein
Bei einem vermeintlichen Festgeldabschluss geht es nicht ausschließlich um das überwiesene Kapital.
Häufig werden im Rahmen einer Kontoeröffnung zahlreiche persönliche Daten abgefragt.
Dazu können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung und möglicherweise auch Ausweisdokumente gehören.
Wer solche Informationen bereits an unbekannte Betreiber übermittelt hat, sollte deshalb auch einen möglichen Missbrauch seiner persönlichen Daten berücksichtigen.
Weitere sensible Informationen sollten angesichts der BaFin-Warnung nicht ungeprüft übermittelt werden.
So lässt sich ein echtes Angebot besser überprüfen
Wer ein Finanzangebot erhält, das angeblich von einem bekannten Unternehmen stammt, sollte dieses nicht über die Kontaktdaten überprüfen, die in der verdächtigen E-Mail angegeben sind.
Stattdessen sollte die offizielle Internetseite des Unternehmens unabhängig aufgerufen und eine dort veröffentlichte Kontaktmöglichkeit verwendet werden.
So lässt sich beispielsweise nachfragen, ob das konkrete Angebot, der Ansprechpartner oder die verwendete E-Mail-Adresse tatsächlich zum Unternehmen gehört.
Zusätzlich kann bei erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen der aufsichtsrechtliche Status des jeweiligen Anbieters überprüft werden.
Die BaFin stellt dafür eine Unternehmensdatenbank bereit.
Wichtig: CHECK24 ist hier nicht der gewarnte Anbieter
Bei der Berichterstattung über diesen Fall ist die Abgrenzung besonders wichtig.
Die BaFin warnt nicht vor der CHECK24 Vergleichsportal GmbH.
Im Gegenteil: Nach Angaben der Finanzaufsicht wird deren Identität von unbekannten Betreibern missbraucht.
Deshalb wäre eine Überschrift wie „BaFin warnt vor CHECK24“ irreführend.
Korrekt ist:
Die BaFin warnt vor unbekannten Betreibern, die unter Verwendung des CHECK24-Namens vermeintliche Fest- und Tagesgeldangebote verbreiten.
Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
Neben dem Identitätsmissbrauch besteht nach Angaben der BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Die BaFin kann die Öffentlichkeit auf dieser Grundlage über entsprechende Sachverhalte informieren.
Für Verbraucher ist eine solche Meldung ein deutliches Signal, vor einer Investition besonders genau zu prüfen, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht.
Zweite Warnung innerhalb weniger Wochen
Bemerkenswert ist schließlich die Entwicklung innerhalb kurzer Zeit.
Am 14. August 2026 warnte die BaFin bereits vor Angeboten über die Domain @check24gruppe.com.de.
Am 31. August nennt die Behörde nun die Varianten @check24group.com.de und @check24-eu.com.de.
Verbraucher sollten deshalb nicht nur nach exakt einer bereits bekannten verdächtigen Adresse Ausschau halten.
Entscheidend ist vielmehr, die tatsächliche Herkunft jedes einzelnen Angebots unabhängig zu überprüfen.
Bekannter Name, unbekannte Betreiber
Genau darin liegt die besondere Gefahr dieses Falls.
Auf den ersten Blick sehen Verbraucher einen bekannten Namen: CHECK24.
Nach den Erkenntnissen der BaFin stehen hinter den betreffenden Fest- und Tagesgeldangeboten jedoch unbekannte Betreiber.
Die Finanzaufsicht stellt ausdrücklich klar, dass die Behauptung, die Angebote stammten von der CHECK24 Vergleichsportal GmbH in München, nicht zutrifft.
Für Anleger sollte deshalb eine einfache Regel gelten:
Nicht dem bekannten Namen in einer E-Mail vertrauen, sondern Absender, Domain, Vertragspartner und Kontoverbindung unabhängig überprüfen.
Wer bereits ein entsprechendes Angebot über @check24group.com.de, @check24-eu.com.de oder die zuvor gemeldete Variante @check24gruppe.com.de erhalten hat, sollte angesichts der BaFin-Warnungen besonders vorsichtig sein und vor einer Geldüberweisung die Echtheit des Angebots über unabhängig recherchierte Kontaktwege überprüfen.