Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Internetseite kibachag.com auf ihre Warnliste aufgenommen. Der entsprechende Eintrag wurde am 31. August 2026 veröffentlicht.
Besonders wichtig ist dabei eine ausdrückliche Klarstellung der Schweizer Finanzaufsicht: kibachag.com steht nicht im Zusammenhang mit der tatsächlich existierenden Kibach AG in Bachenbülach.
Die echte Kibach AG ist nach den Angaben der FINMA im Schweizer Handelsregister unter der Nummer CHE-101.871.802 eingetragen.
Für den von der FINMA auf die Warnliste gesetzten Internetauftritt kibachag.com wird dagegen kein Handelsregistereintrag ausgewiesen.
FINMA setzt kibachag.com auf Warnliste
In ihrem Warnlisteneintrag nennt die FINMA für kibachag.com als Sitz Wallisellen. Eine konkrete Adresse wird in der veröffentlichten Übersicht nicht angegeben.
Beim Handelsregister findet sich dagegen der Vermerk:
„Ohne HR-Eintrag“
Damit sollten Verbraucher und potenzielle Anleger insbesondere darauf achten, den Betreiber der Website nicht mit einer tatsächlich existierenden Schweizer Gesellschaft zu verwechseln.
Denn genau vor einer solchen Verwechslung warnt die FINMA mit ihrer zusätzlichen Bemerkung.
Keine Verbindung zur registrierten Kibach AG
Die Schweizer Finanzaufsicht stellt ausdrücklich klar, dass kibachag.com keine Verbindung zur Kibach AG in Bachenbülach hat.
Für die echte Gesellschaft nennt die FINMA die Weieracherstrasse in 8184 Bachenbülach sowie die Handelsregisternummer CHE-101.871.802.
Diese Abgrenzung ist der zentrale Punkt des Warnlisteneintrags.
Wer im Zusammenhang mit kibachag.com auf den Namen „Kibach AG“ stößt, darf deshalb nicht davon ausgehen, dass die Website von der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Gesellschaft betrieben wird.
Nach der FINMA-Mitteilung ist das gerade nicht der Fall.
Bekannter Unternehmensname kann falsches Vertrauen erzeugen
Solche Konstellationen können für Verbraucher besonders problematisch sein.
Wer ein Finanzangebot erhält und anschließend nach dem angegebenen Unternehmensnamen sucht, findet möglicherweise tatsächlich einen Handelsregistereintrag.
Damit scheint auf den ersten Blick bestätigt zu sein, dass das Unternehmen existiert.
Doch genau hier liegt eine mögliche Falle: Ein echter Handelsregistereintrag beweist nicht, dass eine bestimmte Website tatsächlich zu diesem Unternehmen gehört.
Im Fall von kibachag.com beseitigt die FINMA diesen möglichen Irrtum ausdrücklich.
Die Website und die registrierte Kibach AG sind nach Angaben der Finanzaufsicht nicht miteinander verbunden.
Nicht nur nach dem Firmennamen suchen
Für Verbraucher bedeutet das: Bei der Überprüfung eines unbekannten Finanzanbieters reicht eine einfache Suche nach dem Unternehmensnamen nicht aus.
Überprüft werden sollten insbesondere der vollständige Domainname, die verwendeten E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geschäftsanschriften und die Identität der Personen, die als Ansprechpartner auftreten.
Auch Handelsregisterdaten sollten genau abgeglichen werden.
Entscheidend ist nicht nur, ob irgendwo ein Unternehmen mit dem entsprechenden Namen existiert, sondern ob genau dieses Unternehmen tatsächlich Betreiber der betreffenden Website und Vertragspartner des Kunden ist.
Wallisellen als Sitz angegeben
Für kibachag.com führt die FINMA in ihrer Warnliste Wallisellen als Sitz auf.
Eine konkrete Anschrift nennt der Warnlisteneintrag allerdings nicht.
Auch dies unterscheidet den gewarnten Internetauftritt von der registrierten Kibach AG, die laut FINMA in 8184 Bachenbülach ansässig ist.
Potenzielle Kunden sollten deshalb genau darauf achten, welche Firmen- und Adressdaten ihnen im Rahmen eines Angebots genannt werden.
Widersprüche zwischen Website, Vertragsunterlagen, E-Mail-Signaturen und offiziellen Registerinformationen sollten vor einer Geldüberweisung geklärt werden.
Handelsregistereintrag und FINMA-Bewilligung sind zwei verschiedene Dinge
Darüber hinaus sollten Anleger grundsätzlich zwischen einem Handelsregistereintrag und einer aufsichtsrechtlichen Bewilligung unterscheiden.
Ein Unternehmen kann im Handelsregister eingetragen sein, ohne deshalb automatisch für jede denkbare Finanzdienstleistung eine FINMA-Bewilligung zu besitzen.
Umgekehrt ist es bei einem unbekannten Anbieter ein zusätzliches Warnsignal, wenn sich bereits die behauptete Unternehmensidentität nicht eindeutig nachvollziehen lässt.
Deshalb sollte vor einer Investition nicht nur geprüft werden, ob eine Gesellschaft existiert, sondern auch, ob sie für eine möglicherweise bewilligungspflichtige Tätigkeit über die erforderliche regulatorische Berechtigung verfügt.
Vorsicht vor Zahlungen aufgrund vermeintlich offizieller Unterlagen
Auch professionell gestaltete Vertragsunterlagen, Logos oder Firmenbezeichnungen sind kein ausreichender Echtheitsnachweis.
Dokumente können Unternehmensnamen und Registerinformationen enthalten, die zu einer tatsächlich existierenden Gesellschaft gehören, obwohl diese mit dem Angebot überhaupt nichts zu tun hat.
Genau deshalb ist die ausdrückliche FINMA-Klarstellung zu kibachag.com so bedeutsam.
Wer ein Angebot unter Verwendung des Namens Kibach AG erhalten hat, sollte nicht die darin angegebenen Kontaktdaten zur Überprüfung benutzen.
Stattdessen sollten die offiziellen Daten der tatsächlich registrierten Gesellschaft unabhängig recherchiert und abgeglichen werden.
Bereits Kontakt mit kibachag.com gehabt?
Wer bereits mit Personen hinter kibachag.com kommuniziert hat, sollte angesichts des FINMA-Warnlisteneintrags sämtliche Unterlagen sichern.
Dazu gehören insbesondere E-Mails, vollständige Absenderadressen, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen angeblicher Mitarbeiter, Verträge und sonstige Dokumente.
Wurden bereits Zahlungen vorgenommen, sollten auch Empfängername, IBAN beziehungsweise sonstige Zahlungsdaten und Überweisungsbelege dokumentiert werden.
Bei Kryptowertetransaktionen können zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionskennungen von Bedeutung sein.
Aus dem vorliegenden FINMA-Eintrag geht allerdings nicht hervor, welche konkreten Finanzprodukte über kibachag.com angeboten werden oder welche Zahlungswege verwendet werden. Solche Angaben sollten daher ohne zusätzliche Belege nicht behauptet werden.
Bei bereits erfolgten Überweisungen schnell reagieren
Wer bereits Geld überwiesen hat und aufgrund der FINMA-Warnung Zweifel an seinem Vertragspartner bekommt, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen ungeprüft vornehmen.
Bei einer erst kürzlich ausgeführten Banküberweisung kann eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem eigenen Kreditinstitut sinnvoll sein.
Ob eine Überweisung noch gestoppt oder Geld zurückgeholt werden kann, hängt vom konkreten Zahlungsweg und Einzelfall ab.
Eine erfolgreiche Rückholung kann deshalb nicht garantiert werden.
Die echte Kibach AG ist nicht Gegenstand der Warnung
Für eine faire Berichterstattung ist diese Abgrenzung besonders wichtig:
Die FINMA-Warnung richtet sich nicht gegen die im Schweizer Handelsregister eingetragene Kibach AG in Bachenbülach.
Die FINMA stellt vielmehr ausdrücklich fest, dass kibachag.com nicht mit dieser Gesellschaft verbunden ist.
Eine Überschrift wie „FINMA warnt vor Kibach AG“ wäre deshalb missverständlich und könnte den Eindruck erwecken, die registrierte Gesellschaft sei selbst Gegenstand der Warnung.
Präziser ist:
„FINMA warnt vor kibachag.com – keine Verbindung zur registrierten Kibach AG.“
Warnliste ist kein strafrechtliches Urteil
Gleichzeitig sollte aus der Aufnahme von kibachag.com in die FINMA-Warnliste nicht ohne weitere Belege automatisch auf eine bestimmte Straftat geschlossen werden.
Der Warnlisteneintrag ist kein strafgerichtliches Urteil.
Belastbar ist aufgrund der veröffentlichten Angaben insbesondere:
Die FINMA führt kibachag.com seit dem 31. August 2026 auf ihrer Warnliste, weist für den Internetauftritt keinen Handelsregistereintrag aus und erklärt ausdrücklich, dass keine Verbindung zur im Schweizer Handelsregister eingetragenen Kibach AG in Bachenbülach besteht.
Entscheidend ist die Identität des tatsächlichen Vertragspartners
Der Fall zeigt damit erneut, wie wichtig eine sorgfältige Identitätsprüfung bei Online-Finanzangeboten ist.
Ein existierender Firmenname, eine Schweizer Ortsangabe oder sogar korrekte Handelsregisterinformationen über ein reales Unternehmen reichen nicht aus, um die Echtheit einer Website zu bestätigen.
Anleger müssen überprüfen, ob Domain, Ansprechpartner, Kontaktdaten und Vertragspartner tatsächlich zu dem Unternehmen gehören, dessen Identität verwendet wird.
