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Windpark Driefel III baut Schulden kräftig ab – doch eine Bilanzangabe über 1,37 Millionen Euro wirft Fragen auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Windpark Driefel III GmbH & Co. KG aus Zetel hat ihren Jahresabschluss für 2025 vorgelegt. Die Zahlen zeichnen das Bild eines etablierten Windenergieprojekts, das seine Bankfinanzierung weiter zurückführt und zugleich mit dem fortschreitenden bilanziellen Werteverzehr seiner Anlagen lebt.

Besonders deutlich ist die Entwicklung der Schulden: Die Verbindlichkeiten sanken innerhalb eines Jahres von rund 1,62 Millionen Euro auf knapp 1,37 Millionen Euro. Gleichzeitig gingen auch Bilanzsumme und Anlagevermögen zurück. Neue Investitionen sind im veröffentlichten Anlagenspiegel für 2025 nicht zu erkennen.

Finanziell steht die Gesellschaft weiterhin auf einer beachtlichen Eigenkapitalbasis. Rund 1,31 Millionen Euro Eigenkapital stehen einer Bilanzsumme von rund 2,71 Millionen Euro gegenüber. Rechnerisch ergibt sich damit eine Eigenkapitalquote von gut 48 Prozent.

Allerdings enthält der Jahresabschluss eine auffällige Unstimmigkeit: In der Bilanz werden sämtliche Verbindlichkeiten von rund 1,37 Millionen Euro als innerhalb eines Jahres fällig dargestellt. Der Anhang weist dagegen nur rund 288.000 Euro als kurzfristig aus. Weitere 960.000 Euro sollen zwischen zwei und fünf Jahren und 120.000 Euro sogar erst nach mehr als fünf Jahren fällig werden.

Für die Beurteilung der Finanzierungsstruktur ist dieser Unterschied erheblich.

Bilanzsumme sinkt um fast 283.000 Euro

Zum 31. Dezember 2025 belief sich die Bilanzsumme der Windpark Driefel III GmbH & Co. KG auf 2.707.624,50 Euro.

Ein Jahr zuvor waren es noch 2.990.455,92 Euro.

Damit verkürzte sich die Bilanz innerhalb eines Jahres um rund 282.831 Euro beziehungsweise etwa 9,5 Prozent.

Eine solche Bilanzverkürzung ist bei einem älteren Windpark nicht zwangsläufig ungewöhnlich. Das technische Anlagevermögen verliert durch planmäßige Abschreibungen Jahr für Jahr an Buchwert, während parallel die ursprüngliche Fremdfinanzierung zurückgeführt werden kann.

Genau dieses Muster ist auch bei Driefel III deutlich erkennbar.

Anlagevermögen fällt auf rund 2,07 Millionen Euro

Das Anlagevermögen betrug Ende 2025 noch 2.069.561 Euro.

Zum Jahresende 2024 waren noch 2.307.561 Euro bilanziert.

Der Rückgang beträgt damit exakt 238.000 Euro.

Diese Summe entspricht den im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Neue Investitionen gab es dem Abschluss zufolge dagegen nicht.

Sowohl bei den immateriellen Vermögensgegenständen als auch bei den Betriebsvorrichtungen werden für 2025 Zugänge von 0 Euro ausgewiesen.

Auch Abgänge fanden nicht statt.

Damit beruht die gesamte Veränderung des Anlagevermögens auf den laufenden Abschreibungen.

Windpark ursprünglich mit 4,7 Millionen Euro Anlagevermögen

Der Anlagenspiegel vermittelt einen Eindruck von der ursprünglichen Größenordnung des Projekts.

Die historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der Betriebsvorrichtungen werden mit 4.555.400 Euro angegeben.

Hinzu kommen entgeltlich erworbene Konzessionen und Rechte im ursprünglichen Wert von 150.000 Euro.

Damit standen ursprünglich insgesamt 4.705.400 Euro an entsprechenden Vermögensgegenständen in den Büchern.

Bis Ende 2025 waren davon bereits 2.635.839 Euro abgeschrieben.

Der verbleibende Buchwert liegt bei rund 2,07 Millionen Euro.

Damit sind bereits gut 56 Prozent der ursprünglichen bilanziellen Anschaffungskosten abgeschrieben.

Weitere 238.000 Euro Werteverzehr im Jahr 2025

Allein 2025 wurden 238.000 Euro abgeschrieben.

Davon entfielen 227.995 Euro auf die Betriebsvorrichtungen und 10.005 Euro auf Konzessionen und Rechte.

Diese Abschreibungen sind zunächst kein unmittelbarer Geldabfluss im Jahr 2025.

Sie bilden vielmehr den planmäßigen bilanziellen Werteverzehr der langfristig genutzten Vermögensgegenstände ab.

Für die wirtschaftliche Beurteilung eines Windparks ist dennoch relevant, wie weit die Anlagen bereits abgeschrieben sind und wie lange sie technisch und wirtschaftlich noch betrieben werden können.

Dazu enthält der vorliegende Abschluss keine konkreten Angaben.

Keine neuen Investitionen im Geschäftsjahr

Auffällig ist, dass dem Anlagenverzeichnis keinerlei Zugänge zu entnehmen sind.

Das spricht dafür, dass 2025 zumindest bilanziell keine größeren neuen Investitionen in die bestehenden Windenergieanlagen oder andere Betriebsvorrichtungen aktiviert wurden.

Für ein ausgereiftes Windparkprojekt ist das grundsätzlich plausibel.

Die entscheidende Zukunftsfrage wird jedoch mit zunehmendem Alter der Anlagen sein, ob größere Modernisierungen, technische Erneuerungen oder möglicherweise ein Repowering erforderlich werden.

Aus dem Jahresabschluss 2025 lässt sich hierzu noch keine konkrete Planung erkennen.

Eigenkapital bei 1,31 Millionen Euro

Auf der Passivseite weist die Gesellschaft zum Jahresende 1.307.611,16 Euro Eigenkapital aus.

Ein Jahr zuvor waren es 1.339.382,38 Euro.

Das Eigenkapital verringerte sich damit um rund 31.771 Euro.

Es besteht vollständig aus den Kapitalanteilen der Kommanditisten.

Ein Bilanzgewinn oder Bilanzverlust wird sowohl für 2025 als auch für 2024 mit null Euro ausgewiesen.

Das sollte allerdings nicht dahingehend interpretiert werden, dass die Gesellschaft keinen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hätte.

Bei Personengesellschaften kann die Ergebniszuordnung unmittelbar über die Kapitalkonten der Gesellschafter erfolgen.

Ohne die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung lässt sich das Jahresergebnis deshalb aus diesen Zahlen nicht zuverlässig ableiten.

Eigenkapitalquote liegt bei gut 48 Prozent

Setzt man das Eigenkapital von rund 1,308 Millionen Euro ins Verhältnis zur Bilanzsumme von rund 2,708 Millionen Euro, ergibt sich eine Eigenkapitalquote von ungefähr 48,3 Prozent.

Damit ist nahezu die Hälfte des bilanziellen Vermögens durch Eigenkapital finanziert.

Zum Vergleich: Ende 2024 lag die Quote bei etwa 44,8 Prozent.

Die relative Eigenkapitalposition hat sich somit verbessert, obwohl das absolute Eigenkapital leicht zurückging.

Der Grund dafür liegt insbesondere im stärkeren Rückgang der Verbindlichkeiten und der gesamten Bilanzsumme.

Verbindlichkeiten sinken um mehr als 250.000 Euro

Besonders auffällig ist der Schuldenabbau.

Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten noch auf 1.620.506,04 Euro.

Ende 2025 waren es nur noch 1.368.453,34 Euro.

Damit gingen die Verpflichtungen innerhalb eines Jahres um rund 252.053 Euro zurück.

Das entspricht einem Rückgang von etwa 15,6 Prozent.

Für ein langfristig finanziertes Windenergieprojekt ist das eine relevante Entwicklung.

Mit jeder Tilgung sinkt grundsätzlich die Fremdkapitalbelastung. Gleichzeitig nimmt allerdings auch der Buchwert der Anlagen ab.

Deshalb ist nicht allein entscheidend, wie schnell Schulden getilgt werden, sondern auch, welche Erträge der Windpark noch erwirtschaftet und welche technische Restlaufzeit die Anlagen besitzen.

Bankkredite dominieren weiterhin

Den größten Teil der Verbindlichkeiten machen weiterhin Bankdarlehen aus.

Zum Bilanzstichtag bestanden laut Anhang 1.320.000 Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Hinzu kommen 33.268,15 Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 15.185,19 Euro sonstige Verbindlichkeiten.

Zusammen ergibt dies exakt die gesamten Verbindlichkeiten von 1.368.453,34 Euro.

Anders als bei manch kompliziert formatierter Veröffentlichung ist diese Aufteilung im Anhang rechnerisch nachvollziehbar.

Besonders interessant wird es jedoch bei den Laufzeiten.

Nur 288.453 Euro laut Anhang kurzfristig

Nach der Restlaufzeitentabelle sind von den gesamten Verbindlichkeiten lediglich 288.453,34 Euro innerhalb eines Jahres fällig.

Davon entfallen 240.000 Euro auf Bankdarlehen, 33.268,15 Euro auf Lieferungen und Leistungen und 15.185,19 Euro auf sonstige Verbindlichkeiten.

Weitere 960.000 Euro Bankverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren.

Hinzu kommen noch 120.000 Euro, deren Laufzeit mehr als fünf Jahre beträgt.

Damit besitzt ein erheblicher Teil der Finanzierung weiterhin langfristigen Charakter.

Bilanz nennt dagegen sämtliche Schulden als kurzfristig

Genau an diesem Punkt fällt jedoch ein Widerspruch auf.

In der eigentlichen Bilanz heißt es bei den Verbindlichkeiten:

„davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.368.453,34 Euro.“

Das würde bedeuten, dass sämtliche Verbindlichkeiten bereits innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden müssten.

Diese Darstellung passt nicht zur detaillierten Tabelle des Anhangs.

Dort werden nur rund 288.000 Euro als kurzfristig ausgewiesen, während insgesamt 1,08 Millionen Euro erst später fällig sein sollen.

Die Differenz ist erheblich.

Würde tatsächlich die gesamte Schuld innerhalb eines Jahres fällig, wäre die kurzfristige Liquiditätsbelastung wesentlich höher als bei der im Anhang dargestellten langfristigen Tilgungsstruktur.

Anhang zeichnet deutlich entspannteres Laufzeitbild

Folgt man der detaillierten Restlaufzeitentabelle, verteilt sich der Bankkredit von 1,32 Millionen Euro folgendermaßen:

240.000 Euro innerhalb eines Jahres, 960.000 Euro innerhalb von zwei bis fünf Jahren und 120.000 Euro nach mehr als fünf Jahren.

Damit wären lediglich rund 18 Prozent der Bankverbindlichkeiten innerhalb der kommenden zwölf Monate fällig.

Die übrigen rund 82 Prozent hätten längere Restlaufzeiten.

Das wäre finanziell eine völlig andere Situation als eine vollständige kurzfristige Fälligkeit.

Ohne zusätzliche Erklärung der Gesellschaft lässt sich die Abweichung nicht abschließend auflösen.

Journalistisch sollte sie deshalb als widersprüchliche beziehungsweise erklärungsbedürftige Angabe des veröffentlichten Abschlusses bezeichnet werden und nicht als Beleg für eine Liquiditätskrise.

Finanzierung geht auf das Jahr 2014 zurück

Die Bankfinanzierung basiert laut Anhang auf einer Finanzierungszusage vom 3. Juni 2014.

Damit handelt es sich um eine langfristige Projektfinanzierung, die bereits seit mehr als einem Jahrzehnt besteht.

Die verbleibenden Bankdarlehen von 1,32 Millionen Euro sind umfangreich abgesichert.

Das ist bei Windenergieprojekten typisch: Banken sichern sich nicht nur über die Anlagen selbst ab, sondern greifen im Sicherungsfall auch auf wichtige Verträge, Einnahmen und Versicherungsansprüche zu.

Windenergieanlagen dienen der Bank als Sicherheit

Zu den Sicherheiten gehört die Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen einschließlich Zubehör, Übergabestation und Leitungen.

Damit bilden die technischen Kernanlagen selbst einen wesentlichen Teil des Sicherheitenpakets.

Hinzu kommen Ansprüche gegen den Hersteller ENERCON aus dem Kaufvertrag.

Auch Rechte aus Infrastrukturnutzungsvereinbarungen sowie Ansprüche aus dem Projektentwicklungsvertrag wurden abgetreten.

Damit verfügt der Kreditgeber über einen breiten Zugriff auf die wirtschaftlich wichtigen Bestandteile des Projekts.

Auch Stromerlöse wurden abgetreten

Besonders relevant ist die Abtretung der Vergütungsansprüche aus der Einspeisung elektrischer Energie.

Diese Einnahmen bilden die wirtschaftliche Grundlage eines Windparkprojekts.

Der Anhang nennt ausdrücklich auch mögliche Schadens- und Ersatzleistungen.

Daneben wurden Ansprüche aus dem Erlöspoolungsvertrag abgetreten.

Ein solches Sicherungssystem soll gewährleisten, dass der Kreditgeber im Problemfall nicht ausschließlich auf den materiellen Wert der Windkraftanlage angewiesen ist, sondern auch auf die Einnahmeströme und Vertragsrechte des Projekts zurückgreifen kann.

Vollwartungsvertrag mit ENERCON ebenfalls einbezogen

Auch die Ansprüche aus dem EPK-Vollwartungsvertrag mit ENERCON wurden abgetreten.

Als Laufzeit werden 15 Jahre genannt.

Solche Vollwartungsverträge spielen bei Windenergieanlagen eine wichtige Rolle, weil sie Wartung und technische Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum absichern sollen.

Der Jahresabschluss macht allerdings keine Angaben dazu, wann diese 15-jährige Laufzeit konkret endet oder welche vertraglichen Regelungen anschließend gelten.

Gerade mit zunehmendem Alter des Windparks könnte dies künftig wirtschaftlich bedeutsamer werden.

Liquiditätsreserve für windschwache Monate verpfändet

Der Anhang nennt ausdrücklich eine Liquiditätsreserve, die zur Überbrückung windschwacher Monate dienen soll.

Diese Reserve wurde zugunsten des Finanzierungspartners verpfändet.

Die Konstruktion zeigt sehr anschaulich ein Grundrisiko der Windenergie.

Ein Windpark produziert nicht jedes Jahr exakt dieselbe Strommenge.

Schwankende Windverhältnisse können die Erlöse erheblich beeinflussen.

Eine Liquiditätsreserve soll deshalb sicherstellen, dass Kreditraten und andere laufende Verpflichtungen auch dann bedient werden können, wenn die Stromproduktion zeitweise niedriger ausfällt.

Bankguthaben sinken um knapp 24.000 Euro

Die tatsächlich in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel beliefen sich Ende 2025 auf 311.238,43 Euro.

Ein Jahr zuvor waren es noch 335.195,56 Euro.

Damit sank der Bestand an Kassen- und Bankguthaben um rund 23.957 Euro.

Das ist ein Unterschied zur Entwicklung bei manchen anderen Bestandswindparks, bei denen Schuldenabbau bei nahezu unverändertem Cashbestand gelingt.

Bei Driefel III wurden die Verbindlichkeiten zwar kräftig reduziert, gleichzeitig nahm aber auch die ausgewiesene Liquidität etwas ab.

Ob zwischen beiden Entwicklungen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, kann aus der Bilanz allein nicht abgeleitet werden.

Umlaufvermögen geht ebenfalls zurück

Das gesamte Umlaufvermögen sank von 455.693,92 Euro auf 425.862,50 Euro.

Das entspricht einem Rückgang von knapp 29.831 Euro.

Neben den geringeren Bankguthaben gingen auch die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zurück.

Diese lagen Ende 2025 bei 114.624,07 Euro, nach 120.498,36 Euro im Vorjahr.

Die Veränderung fällt allerdings vergleichsweise moderat aus.

Rechnungsabgrenzung reduziert sich um 15.000 Euro

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sank ebenfalls.

Zum 31. Dezember 2025 wurden 212.201 Euro ausgewiesen.

Ein Jahr zuvor waren es noch 227.201 Euro.

Damit verringerte sich der Posten um exakt 15.000 Euro.

Welche konkreten Vorauszahlungen oder zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen dahinterstehen, erläutert der veröffentlichte Anhang nicht näher.

Rückstellungen bleiben niedrig

Die Rückstellungen beliefen sich zum Jahresende auf 31.560 Euro.

Ende 2024 waren es 30.567,50 Euro.

Damit stieg dieser Posten lediglich um knapp 1.000 Euro.

Gemessen an der gesamten Bilanzsumme spielen die Rückstellungen damit nur eine vergleichsweise geringe Rolle.

Nach den Angaben im Anhang wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und sollen sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigen.

Keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden nach Angaben der Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Damit werden keine entsprechenden Bürgschaften, Wechselverbindlichkeiten oder vergleichbaren außerbilanziellen Haftungstatbestände ausgewiesen.

Auch diese Information darf jedoch nicht mit völliger Risikofreiheit verwechselt werden.

Ein Windpark bleibt abhängig von technischen, meteorologischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Faktoren.

Geschäftsführung durch WehdeWindProjekt GmbH

Die Geschäftsführung übernimmt wie angegeben die WehdeWindProjekt GmbH, vertreten durch Dr. Simon Habben.

Der Jahresabschluss wurde am 9. Juni 2026 festgestellt.

Die Gesellschaft stellt ihren Abschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kommanditgesellschaften auf, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Dabei werden die gesetzlichen Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen.

Was Anleger aus der Bilanz ablesen können

Für Kommanditisten bietet der Abschluss mehrere relevante Informationen.

Positiv fällt zunächst auf, dass die Verbindlichkeiten deutlich zurückgeführt wurden.

Innerhalb eines Jahres wurden rund 252.000 Euro Schulden abgebaut.

Gleichzeitig liegt das Eigenkapital weiterhin bei mehr als 1,3 Millionen Euro.

Die Eigenkapitalquote ist rechnerisch auf gut 48 Prozent gestiegen.

Das spricht für eine gegenüber der ursprünglichen Projektphase inzwischen deutlich weniger fremdkapitalabhängige Bilanz.

Gleichzeitig sinkt der Wert der Anlagen

Dem Schuldenabbau steht allerdings der fortschreitende Werteverzehr der Windenergieanlagen gegenüber.

Weitere 238.000 Euro wurden 2025 abgeschrieben.

Von ursprünglich rund 4,71 Millionen Euro Anschaffungswert des gesamten Anlagevermögens stehen nur noch rund 2,07 Millionen Euro als Buchwert in der Bilanz.

Das ist bei einem laufenden Windpark grundsätzlich normal.

Für Anleger wird mit zunehmender Betriebsdauer jedoch die Frage immer wichtiger, wie lange die Anlagen technisch und wirtschaftlich noch Strom produzieren können.

Der Buchwert allein gibt darauf keine Antwort.

Entscheidend wäre die Gewinn- und Verlustrechnung

Eine zentrale Schwäche der vorliegenden Veröffentlichung für eine wirtschaftliche Analyse ist das Fehlen detaillierter Ergebniszahlen.

Die Bilanz sagt nichts darüber aus, wie viel Umsatz Windpark Driefel III 2025 erwirtschaftet hat.

Auch Stromproduktion, erzielte Vergütung, Wartungskosten, Versicherungen, Zinsaufwendungen und tatsächlicher Jahresüberschuss sind aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich.

Genau diese Zahlen wären notwendig, um zu beurteilen, wie profitabel der Windpark aktuell arbeitet.

Eine gute Bilanzstruktur ist wichtig – sie ersetzt jedoch keine Analyse der laufenden Ertragskraft.

Auch Ausschüttungen lassen sich nicht beurteilen

Aus demselben Grund lässt sich auch nicht erkennen, welche Ausschüttungen an die Kommanditisten 2025 möglich waren oder tatsächlich vorgenommen wurden.

Der Rückgang der Kapitalanteile von rund 31.771 Euro könnte mit Ergebniszuweisungen, Entnahmen oder anderen Bewegungen auf den Kapitalkonten zusammenhängen.

Der vorliegende Bilanzausschnitt erklärt die Ursache jedoch nicht.

Eine konkrete Aussage über Renditen der Anleger wäre deshalb spekulativ.

Langfristige Finanzierung bleibt noch mehrere Jahre bestehen

Folgt man der Restlaufzeitentabelle des Anhangs, ist Windpark Driefel III trotz des fortschreitenden Schuldenabbaus noch nicht vollständig entschuldet.

Von den 1,32 Millionen Euro Bankverbindlichkeiten haben 960.000 Euro eine Laufzeit zwischen zwei und fünf Jahren.

Weitere 120.000 Euro laufen sogar länger als fünf Jahre.

Die Gesellschaft wird ihre Finanzierung damit voraussichtlich noch über mehrere Geschäftsjahre weiter bedienen müssen.

Gleichzeitig schreitet die Abschreibung der Anlagen weiter voran.

Gerade das Verhältnis zwischen verbleibender Kreditlaufzeit und wirtschaftlicher Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen dürfte künftig besonders relevant sein.

Fazit: Schulden sinken – aber langfristige Finanzierung bleibt ein zentraler Faktor

Der Jahresabschluss 2025 der Windpark Driefel III GmbH & Co. KG zeigt ein Unternehmen in einer fortgeschrittenen Phase seines Investitionszyklus.

Die Verbindlichkeiten wurden innerhalb eines Jahres um gut 252.000 Euro auf rund 1,37 Millionen Euro reduziert.

Das Eigenkapital liegt weiterhin bei 1,31 Millionen Euro, die rechnerische Eigenkapitalquote beträgt inzwischen rund 48 Prozent.

Gleichzeitig wurden weitere 238.000 Euro Abschreibungen auf die Anlagen vorgenommen. Neue Investitionen sind im Anlagenspiegel nicht ausgewiesen.

Anders als die Bilanzzeile vermuten lässt, besteht nach der detaillierten Aufstellung im Anhang der größte Teil der Bankfinanzierung offenbar langfristig: 960.000 Euro sollen innerhalb von zwei bis fünf Jahren und weitere 120.000 Euro erst nach mehr als fünf Jahren fällig werden.

Gerade diese Differenz ist die auffälligste Stelle des Abschlusses. Die Bilanz bezeichnet dagegen sämtliche 1.368.453,34 Euro Verbindlichkeiten als innerhalb eines Jahres fällig.

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