Der Jahresabschluss 2025 der Windpark Steinhausen II GmbH & Co. KG aus Zetel zeigt eine insgesamt solide finanzierte Windparkgesellschaft mit weiter sinkenden Schulden und einer komfortablen Eigenkapitalbasis.
Zum 31. Dezember 2025 stehen einem Eigenkapital von 1.449.050,66 Euro Verbindlichkeiten von 661.573,40 Euro gegenüber.
Die rechnerische Eigenkapitalquote liegt damit bei rund 67,3 Prozent.
Das ist grundsätzlich ein starkes Niveau.
Gleichzeitig enthält der Abschluss jedoch eine auffällige Unstimmigkeit bei der Laufzeit der Schulden. Während die Handelsbilanz sämtliche Verbindlichkeiten von 661.573,40 Euro als innerhalb eines Jahres fällig ausweist, nennt der detaillierte Anhang lediglich 261.573,40 Euro kurzfristige Verpflichtungen und weitere 400.000 Euro mit einer Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren.
Für Anleger ist dieser Unterschied keineswegs nebensächlich.
Bilanz sagt: Alles kurzfristig fällig
In der Passivseite der Handelsbilanz werden Verbindlichkeiten von insgesamt 661.573,40 Euro ausgewiesen.
Direkt darunter heißt es:
„davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 661.573,40 Euro.“
Nach dieser Darstellung wären also sämtliche Schulden innerhalb der kommenden zwölf Monate zurückzuzahlen.
Das würde die kurzfristige Liquiditätsbetrachtung erheblich beeinflussen.
Denn den angeblich kurzfristigen Verbindlichkeiten von rund 662.000 Euro stehen zum Bilanzstichtag lediglich rund 259.000 Euro Bankguthaben gegenüber.
Der Anhang zeichnet ein deutlich entspannteres Bild
Im detaillierten Verbindlichkeitenspiegel steht jedoch etwas anderes.
Danach bestehen insgesamt 600.000 Euro Bankverbindlichkeiten.
Davon sind nur 200.000 Euro innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere 400.000 Euro besitzen eine Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren.
Hinzu kommen 46.336,28 Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 15.237,12 Euro sonstige Verbindlichkeiten.
Damit ergeben sich laut Anhang kurzfristige Verbindlichkeiten von insgesamt nur:
261.573,40 Euro.
Die verbleibenden 400.000 Euro wären langfristiger Natur.
400.000 Euro Unterschied sind für Anleger wesentlich
Dieser Widerspruch ist aus Anlegersicht erklärungsbedürftig.
Denn für die Bewertung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit macht es einen erheblichen Unterschied, ob innerhalb eines Jahres rund 262.000 Euro oder rund 662.000 Euro fällig werden.
Nach dem Anhang wirkt die Liquiditätslage deutlich komfortabler.
Das Umlaufvermögen beträgt 375.323,06 Euro und liegt damit über den dort ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten von rund 261.573 Euro.
Allein dieser Vergleich ergibt eine rechnerische Deckung von rund 143 Prozent.
Nach der Bilanzdarstellung wäre das dagegen nicht der Fall.
Der detaillierte Verbindlichkeitenspiegel ist in sich rechnerisch schlüssig. Trotzdem sollte die unterschiedliche Angabe erläutert werden.
Ein Anleger sollte daraus allerdings nicht vorschnell auf ein Liquiditätsproblem schließen.
Vielmehr spricht der Anhang gerade dafür, dass ein erheblicher Teil der Bankfinanzierung noch länger läuft.
Schulden sinken um mehr als 204.000 Euro
Positiv fällt die Entwicklung der gesamten Verbindlichkeiten auf.
Ende 2024 bestanden noch 865.840,99 Euro.
Zum 31. Dezember 2025 waren es nur noch 661.573,40 Euro.
Damit wurden innerhalb eines Jahres 204.267,59 Euro Schulden abgebaut.
Das entspricht einem Rückgang von rund 23,6 Prozent.
Für Anleger ist das ein deutlich positives Signal.
Die Fremdfinanzierung wird kontinuierlich zurückgeführt.
Nur noch 600.000 Euro Bankschulden
Von den gesamten Verbindlichkeiten entfallen 600.000 Euro auf Kreditinstitute.
Weitere rund 61.600 Euro bestehen gegenüber Lieferanten beziehungsweise unter den sonstigen Verbindlichkeiten.
Damit ist die Bankfinanzierung weiterhin der dominante Schuldposten.
Die Finanzierung geht auf eine Zusage vom 13. Dezember 2011 zurück.
Das spricht für eine schon länger laufende Projektfinanzierung, deren ursprüngliche Schulden inzwischen offenbar erheblich reduziert wurden.
Umfangreiche Sicherheiten zugunsten der Bank
Die verbleibenden Bankverbindlichkeiten sind durch ein umfangreiches Sicherheitspaket abgesichert.
Dazu gehören unter anderem Eintrittsrechte in langfristige Nutzungs- und Pachtverträge, Dienstbarkeiten für die Windenergieanlagen, Wege- und Leitungsrechte sowie Sicherungsrechte an Grundstücks- beziehungsweise Infrastrukturpositionen.
Außerdem wurden sämtliche Einspeisevergütungsansprüche gegenüber dem Energieversorger abgetreten.
Auch Ansprüche aus dem Erlöspoolungsvertrag, dem Windenergieanlagen-Kaufvertrag mit ENERCON, dem Generalübernehmervertrag, Infrastrukturvereinbarungen und dem Projektentwicklungsvertrag wurden als Sicherheiten einbezogen.
Hinzu kommen Ansprüche aus dem ENERCON-Vollwartungsvertrag, Versicherungsansprüche sowie eine verpfändete Liquiditätsreserve für windschwache Monate.
Für klassische Windpark-Projektfinanzierungen ist eine solche umfassende Besicherung grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Sie zeigt aber, dass die finanzierende Bank weitreichenden Zugriff auf wesentliche Vermögenswerte und Zahlungsströme des Projekts besitzt.
67 Prozent Eigenkapital bieten deutlichen Puffer
Trotz der verbleibenden Bankfinanzierung verfügt Steinhausen II über eine ausgesprochen solide Eigenkapitalbasis.
Das Eigenkapital beträgt 1.449.050,66 Euro.
Bei einer Bilanzsumme von 2.154.529,06 Euro ergibt sich eine Eigenkapitalquote von rund 67,3 Prozent.
Damit wird deutlich mehr als die Hälfte des bilanziellen Vermögens durch Eigenkapital finanziert.
Von einer hoch fremdfinanzierten Struktur kann bei Steinhausen II deshalb nicht gesprochen werden.
Eigenkapital sinkt allerdings um knapp 150.000 Euro
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ist dennoch kritisch zu beobachten.
Ende 2024 betrug das Eigenkapital noch 1.598.667,12 Euro.
Ein Jahr später sind es 1.449.050,66 Euro.
Das entspricht einem Rückgang um 149.616,46 Euro beziehungsweise rund 9,4 Prozent.
Aus diesem Rückgang darf allerdings nicht automatisch auf einen entsprechenden Jahresverlust geschlossen werden.
Die Bilanz weist keinen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust aus.
Bei einer Kommanditgesellschaft können die Kapitalkonten zudem durch Ergebniszuweisungen, Ausschüttungen oder Entnahmen verändert werden.
Ohne die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung und eine Entwicklung der Kapitalkonten lässt sich die genaue Ursache nicht bestimmen.
Eine Million Euro Einlagen sind weiterhin nicht eingefordert
Ein besonders interessanter Punkt findet sich innerhalb des Eigenkapitals.
Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden mit 2.449.050,66 Euro ausgewiesen.
Davon werden jedoch 1.000.000 Euro nicht eingeforderte ausstehende Einlagen abgezogen.
Das eingeforderte und bilanzierte Kapital beträgt deshalb nur 1.449.050,66 Euro.
Dieser Posten ist für Anleger durchaus interessant.
Er zeigt, dass gesellschaftsrechtlich beziehungsweise kapitalmäßig ein höherer Kommanditkapitalbetrag besteht, von dem eine Million Euro bislang nicht eingefordert wurde.
Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Einlagen künftig eingefordert werden können oder sollen, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss nicht entnehmen.
Für einen Anleger wäre genau diese Frage von erheblicher Bedeutung.
Könnte die Million später noch eingefordert werden?
Nicht eingeforderte Einlagen sind nicht dasselbe wie bereits vorhandene Liquidität.
Die eine Million Euro befindet sich also nicht automatisch auf einem Bankkonto der Gesellschaft.
Ob daraus künftig eine zusätzliche Einzahlungspflicht entstehen könnte, hängt von den gesellschaftsvertraglichen und rechtlichen Bedingungen ab.
Der veröffentlichte Jahresabschluss enthält hierzu keine näheren Angaben.
Anleger beziehungsweise Kommanditisten sollten deshalb wissen, welche konkrete Bedeutung diese nicht eingeforderte Einlage für ihre Beteiligung besitzt.
Gerade weil der Betrag im Verhältnis zur gesamten Bilanz erheblich ist, wäre zusätzliche Transparenz sinnvoll.
Liquidität sinkt deutlich
Weniger erfreulich ist die Entwicklung des Bankbestands.
Ende 2024 lagen noch 350.838,87 Euro bei Kreditinstituten.
Zum 31. Dezember 2025 waren es nur noch 259.380,13 Euro.
Die Liquidität sank damit um rund 91.459 Euro beziehungsweise etwa 26 Prozent.
Das ist keine dramatische Größenordnung, sollte aber zusammen mit dem Schuldenabbau betrachtet werden.
Die Gesellschaft hat innerhalb eines Jahres mehr als 204.000 Euro Verbindlichkeiten zurückgeführt und gleichzeitig rund 91.000 Euro Liquidität verloren.
Das kann durchaus Ausdruck planmäßiger Tilgungen und anderer Zahlungsabflüsse sein.
Ohne Kapitalflussrechnung lässt sich die genaue Ursache allerdings nicht feststellen.
Nach dem Anhang reicht das Umlaufvermögen für die kurzfristigen Schulden
Der Anhang macht die Liquiditätssituation deutlich weniger kritisch als die Bilanzzeile.
Wenn tatsächlich nur 261.573,40 Euro innerhalb eines Jahres fällig sind, stehen diesen Verpflichtungen 375.323,06 Euro Umlaufvermögen gegenüber.
Davon entfallen 259.380,13 Euro auf Bankguthaben und 115.942,93 Euro auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.
Damit ist das kurzfristige Vermögen bilanziell höher als die kurzfristigen Schulden.
Das spricht gegen die Annahme einer offensichtlich angespannten kurzfristigen Zahlungsfähigkeit.
Sollte hingegen tatsächlich der gesamte Verbindlichkeitenbetrag innerhalb eines Jahres fällig sein, wäre die Betrachtung erheblich ungünstiger.
Genau deshalb sollte die widersprüchliche Laufzeitangabe geklärt werden.
Anlagevermögen sinkt exakt um die Abschreibungen
Das Anlagevermögen ging von 1.835.141 Euro auf 1.597.005 Euro zurück.
Das sind exakt 238.136 Euro.
Genau dieser Betrag wird im Anlagenspiegel als Abschreibung des Jahres 2025 angegeben.
Neue Anlagen wurden nicht angeschafft.
Abgänge gab es ebenfalls nicht.
Damit ist eindeutig erkennbar: Der Rückgang des Anlagevermögens resultiert vollständig aus der planmäßigen Abschreibung.
Mehr als 3,1 Millionen Euro bereits abgeschrieben
Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Anlagevermögens betragen 4.705.625 Euro.
Davon wurden bis Ende 2025 bereits 3.108.620 Euro abgeschrieben.
Der verbleibende Buchwert beträgt 1.597.005 Euro.
Damit sind rechnerisch rund 66 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten bereits abgeschrieben.
Die Windenergieanlagen befinden sich damit bilanziell in einer fortgeschrittenen Nutzungsphase.
Anleger sollten deshalb zunehmend auf die Technik schauen
Wie schon bei anderen älteren Windparks verschiebt sich damit das Risiko.
Die Finanzierung wird zunehmend geringer.
Gleichzeitig steigt die Bedeutung des technischen Zustands der Anlagen.
Für Anleger wird deshalb immer wichtiger zu wissen, wie hoch die erwartete Restlebensdauer der Windenergieanlagen ist, welche größeren Reparaturen künftig anstehen könnten und ob ein Weiterbetrieb über die ursprüngliche Planungsdauer hinaus vorgesehen ist.
Auch ein mögliches Repowering könnte langfristig relevant werden.
Der Jahresabschluss gibt hierzu keine Auskunft.
Ein alter Windpark kann durchaus attraktiv sein
Ein hoher Abschreibungsstand ist keineswegs automatisch negativ.
Im Gegenteil: Ein weitgehend entschuldeter und weitgehend abgeschriebener Windpark kann für Anleger wirtschaftlich attraktiv sein, wenn die Anlagen weiterhin zuverlässig produzieren.
Denn Abschreibungen sind keine unmittelbaren Zahlungsmittelabflüsse.
Wenn gleichzeitig nur noch geringe Tilgungs- und Zinsbelastungen bestehen, können erhebliche freie Cashflows entstehen.
Ob dies bei Steinhausen II der Fall ist, lässt sich jedoch nicht beurteilen.
Dafür fehlen die entscheidenden Ertragszahlen.
Keine Angaben zu Umsatz und Jahresergebnis
Der Jahresabschluss verweist zwar auf eine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
In den vorliegenden veröffentlichten Angaben sind deren Zahlen jedoch nicht enthalten.
Damit fehlen aus Anlegersicht wesentliche Informationen:
Wie hoch waren die Stromerlöse?
Wie viel Strom wurde produziert?
Wie hoch waren Wartungs- und Reparaturkosten?
Welcher Zinsaufwand fiel an?
Welchen Jahresüberschuss erzielte die Gesellschaft?
Und welche Ausschüttungen erhielten die Kommanditisten?
Ohne diese Daten lässt sich die tatsächliche Rendite des Windparks nicht seriös beurteilen.
Verbindlichkeit gegenüber WehdeWindEnergie
Der Abschluss nennt außerdem 43.877,62 Euro Verbindlichkeiten gegenüber der WehdeWindEnergie GmbH.
Der Betrag ist angesichts der gesamten Bilanz vergleichsweise gering.
Eine besondere wirtschaftliche Gefährdung lässt sich daraus nicht ableiten.
Für Anleger wäre dennoch interessant, aus welchem Rechtsgrund diese Verpflichtung besteht und ob sie verzinst wird.
Keine Haftungsverhältnisse ausgewiesen
Positiv ist außerdem, dass zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden.
Es werden somit keine entsprechenden Bürgschaften oder vergleichbaren Eventualverpflichtungen ausgewiesen.
Auch dies spricht gegen eine vorschnelle Kriseninterpretation.
Steinhausen I und II unterscheiden sich erheblich
Interessant ist der Vergleich mit der Schwestergesellschaft Steinhausen I.
Steinhausen I weist praktisch keine langfristige Finanzierung mehr auf und erreicht eine Eigenkapitalquote von mehr als 95 Prozent.
Steinhausen II besitzt dagegen noch 600.000 Euro Bankverbindlichkeiten und kommt auf rund 67 Prozent Eigenkapital.
Beide Windparks weisen nahezu identische ursprüngliche Anschaffungskosten von etwa 4,7 Millionen Euro auf.
Auch die jährlichen Abschreibungen bewegen sich praktisch auf demselben Niveau.
Steinhausen II ist damit technisch und bilanziell offenbar in einer sehr ähnlichen Lebensphase, besitzt aber noch eine deutlich höhere Fremdfinanzierung.
Das muss nicht negativ sein – macht jedoch die Zahlungsströme aus dem laufenden Betrieb für die Anleger etwas wichtiger.
Die entscheidenden Anlegerfragen
Aus dem Abschluss ergeben sich vor allem fünf Punkte, die Kommanditisten genauer hinterfragen sollten.
Erstens: Warum weist die Bilanz sämtliche 661.573,40 Euro Verbindlichkeiten als kurzfristig aus, während der Anhang 400.000 Euro davon mit zwei bis fünf Jahren Restlaufzeit nennt?
Zweitens: Warum ist das Eigenkapital innerhalb eines Jahres um rund 150.000 Euro gesunken?
Drittens: Welche Bedeutung haben die eine Million Euro nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen und unter welchen Voraussetzungen könnten sie eingefordert werden?
Viertens: Wie hoch waren Jahresüberschuss und Ausschüttungen 2025?
Und fünftens: Welche technische Restlebensdauer wird für die inzwischen zu rund zwei Dritteln abgeschriebenen Windenergieanlagen erwartet?
Kein Anzeichen einer akuten Krise
Trotz dieser offenen Punkte liefert die Bilanz keinen Grund für Alarmismus.
Die Gesellschaft verfügt über eine Eigenkapitalquote von rund 67 Prozent.
Die Verbindlichkeiten wurden im Jahr 2025 um mehr als 200.000 Euro reduziert.
Langfristige Bankschulden bestehen nur noch in vergleichsweise überschaubarer Größenordnung.
Das Umlaufvermögen deckt nach der detaillierten Laufzeitendarstellung die kurzfristigen Verpflichtungen.
Und es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Von einer erkennbaren akuten finanziellen Krise kann anhand dieser Zahlen daher keine Rede sein.
Fazit: Solide Bilanz – aber drei Punkte verdienen eine Erklärung
Der Jahresabschluss 2025 von Windpark Steinhausen II zeigt insgesamt eine solide finanzierte Projektgesellschaft.
Die Schulden wurden innerhalb eines Jahres von rund 866.000 Euro auf 662.000 Euro reduziert.
Das Eigenkapital beträgt rund 1,45 Millionen Euro, was einer Quote von etwa 67,3 Prozent entspricht.
Die verbleibenden Bankkredite belaufen sich nur noch auf 600.000 Euro.
Gleichzeitig bestehen jedoch drei Punkte, bei denen Anleger genauer hinsehen sollten.
Der erste ist die widersprüchliche Laufzeitangabe: Die Handelsbilanz bezeichnet sämtliche 661.573 Euro Verbindlichkeiten als kurzfristig, während der detaillierte Anhang 400.000 Euro davon mit einer Laufzeit von zwei bis fünf Jahren ausweist.
Der zweite Punkt ist der Rückgang des Eigenkapitals um knapp 150.000 Euro, dessen Ursache sich aus den veröffentlichten Zahlen nicht eindeutig bestimmen lässt.
Der dritte und vielleicht interessanteste Punkt ist die eine Million Euro nicht eingeforderte Einlage, die das nominelle Kommanditkapital erheblich vom tatsächlich eingeforderten Kapital unterscheidet.
Hinzu kommt die langfristige technische Frage.
Von ursprünglich rund 4,71 Millionen Euro Anlagevermögen sind bereits mehr als 3,1 Millionen Euro abgeschrieben. Neue Investitionen gab es 2025 nicht.
Damit wird für Anleger zunehmend entscheidend, wie lange die bestehenden Anlagen noch wirtschaftlich produzieren und welche Investitionen in den kommenden Jahren erforderlich werden könnten.