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Ghislaine Maxwell scheitert erneut vor Gericht – 20 Jahre Haft im Epstein-Komplex bleiben bestehen

viarami (CC0), Pixabay

Ghislaine Maxwell bleibt in Haft. Ein US-Bundesrichter hat einen weiteren Versuch der langjährigen Vertrauten von Jeffrey Epstein zurückgewiesen, ihre Verurteilung und ihre 20-jährige Gefängnisstrafe aufheben zu lassen. Richter Paul Engelmayer in Manhattan bewertete Maxwells zentrale Argumente als unbegründet; viele seien zudem bereits prozessual ausgeschlossen oder früher erfolglos vorgebracht worden.

Maxwell hatte geltend gemacht, ihre verfassungsmäßigen Rechte seien während des Strafverfahrens und bei der Strafzumessung verletzt worden. Dabei berief sie sich unter anderem auf Dokumente, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung weiterer Epstein-Unterlagen bekannt geworden waren. Nach Auffassung des Gerichts liefern diese jedoch keine Grundlage, um das Urteil infrage zu stellen.

Richter findet deutliche Worte

In seiner 67 Seiten umfassenden Entscheidung erklärte Engelmayer, die von Maxwell erhobenen Vorwürfe seien ohne Substanz. Nach seiner Bewertung war ein großer Teil der vermeintlich neuen Informationen für ihre Verurteilung nicht relevant. Soweit die Unterlagen überhaupt Bedeutung hätten, sprächen sie eher gegen Maxwell als für eine Entlastung.

Maxwell hatte unter anderem behauptet, Anwälte von Epstein-Betroffenen hätten faktisch Aufgaben von Staatsanwälten übernommen. Außerdem warf sie den Ermittlern vor, bestimmte Personen nicht ausreichend befragt und möglicherweise entlastendes Material nicht offengelegt zu haben. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Verurteilung wegen ihrer Rolle im Epstein-Netzwerk

Maxwell war bereits im Dezember 2021 in fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen und 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Geschworenen hatte sie Jeffrey Epstein dabei unterstützt, minderjährige Mädchen zu rekrutieren und für den sexuellen Missbrauch verfügbar zu machen.

Das Gericht verwies bei der aktuellen Entscheidung erneut auf die umfangreichen Zeugenaussagen und Dokumente aus dem ursprünglichen Verfahren. Diese hätten Maxwells Schuld eindeutig belegt, argumentierte Engelmayer.

Auch frühere Rechtsmittel blieben erfolglos

Es ist nicht Maxwells erster Versuch, ihre Verurteilung zu Fall zu bringen. Ein zentraler Streitpunkt war zuvor eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008, mit der Epstein in Florida eine Strafverfolgungsvereinbarung erhalten hatte. Maxwell wollte daraus Schutz auch für sich selbst ableiten.

Damit hatte sie jedoch keinen Erfolg. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte es 2025 ab, ihren entsprechenden Fall aufzugreifen.

Der aktuelle Antrag ging noch weiter: Maxwell wollte über ein Habeas-Corpus-Verfahren erreichen, dass ihre Inhaftierung für rechtswidrig erklärt und die Verurteilung aufgehoben wird. Auch dieser Versuch ist nun gescheitert.

Maxwell bleibt in Texas in Haft

Die heute 64-Jährige verbüßt ihre Strafe derzeit in einer Bundeshaftanstalt mit niedriger Sicherheitsstufe in Bryan im US-Bundesstaat Texas. Nach derzeitiger Planung kommt eine Entlassung für sie im Juli 2037 infrage. Dann wäre Maxwell 75 Jahre alt.

Damit bleibt eine der prominentesten strafrechtlichen Verurteilungen im gesamten Epstein-Komplex bestehen. Jeffrey Epstein selbst war 2019 erneut wegen Sexualstraftaten angeklagt worden. Er starb wenige Wochen nach seiner Festnahme in einer Gefängniszelle in Manhattan; die zuständige Gerichtsmedizin stufte seinen Tod als Suizid ein.

Für Maxwell bedeutet die jüngste Entscheidung einen weiteren schweren Rückschlag bei dem Versuch, ihre langjährige Haftstrafe juristisch zu Fall zu bringen. Ihre Argumentation, neue Unterlagen könnten Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres Prozesses begründen, hat das Bundesgericht ausdrücklich zurückgewiesen.

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