Verlockende Jobangebote im Internet können Arbeitssuchende unbemerkt in kriminelle Geschäfte verwickeln. Die Verbraucherzentrale warnt vor Stellenanzeigen, bei denen Beschäftigte über ihr eigenes Bankkonto oder eine private Kryptowallet Geld für angebliche Kunden eines Unternehmens entgegennehmen und weiterleiten sollen.
Die Tätigkeiten werden unter seriös klingenden Bezeichnungen wie „Finanzagent“, „Crypto-Assistent“, „Wertverwalter“, „Treuhandservice“, „Treuhandassistent“ oder „Support für Handelssysteme“ angeboten. Versprochen werden häufig hohe Provisionen und zusätzliche Festbeträge für jede ausgeführte Transaktion.
Das Problem: Hinter solchen Angeboten können Geldwäsche und andere Straftaten stecken. Wer mitmacht, kann nicht nur sein Geld verlieren, sondern selbst ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten.
Einfacher Homeoffice-Job mit ungewöhnlich hoher Bezahlung
Die Stellenangebote wirken zunächst attraktiv. Besondere Qualifikationen oder Erfahrungen im Finanzbereich werden häufig nicht verlangt. Die Tätigkeit könne bequem von zu Hause erledigt werden und werde überdurchschnittlich bezahlt.
Auch das Bewerbungsverfahren ist auffällig unkompliziert. Ein reguläres Vorstellungsgespräch findet teilweise überhaupt nicht statt. Bewerber sollen lediglich einige persönliche Angaben machen und Fragen beantworten. Anschließend erhalten sie mitunter bereits einen vermeintlichen Arbeitsvertrag.
Die weitere Kommunikation und sogar die angebliche Einarbeitung können ausschließlich über Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgen.
Spätestens wenn für die Tätigkeit das private Bankkonto benötigt wird, sollten sämtliche Alarmglocken schrillen.
Geld fremder Personen landet auf dem eigenen Konto
Das Prinzip solcher Finanzagenten-Geschäfte ist häufig ähnlich: Der vermeintliche Arbeitnehmer erhält Geld von angeblichen Kunden des Unternehmens auf sein persönliches Konto.
Anschließend soll er den Betrag im Auftrag des Arbeitgebers weiterleiten. In bekannten Fällen sollte das Geld beispielsweise als Bargeld an Personen im Ausland geschickt werden.
Als Erklärung behaupten die vermeintlichen Arbeitgeber mitunter, diese Vorgehensweise spare die Kosten einer internationalen Überweisung oder diene dem Schutz sensibler Kundendaten.
Tatsächlich können die eingehenden Gelder jedoch aus Straftaten stammen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale handelt es sich vermutlich häufig um Geld von Menschen, die zuvor Opfer eines Betrugs geworden sind.
Der angeworbene „Mitarbeiter“ fungiert dann als Zwischenstation des Geldflusses.
Neue Variante arbeitet mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen
Eine weitere Masche verbindet solche Jobangebote mit Kryptowährungen.
Dabei erhält der vermeintliche Mitarbeiter ebenfalls Geld von angeblichen Kunden. Diese sollen angeblich in Bitcoin oder andere Kryptowerte investieren wollen, seien jedoch mit dem Kauf überfordert.
Der Beschäftigte soll deshalb mit dem eingegangenen Geld Kryptowährungen erwerben. Anschließend müssen die Kryptowerte beispielsweise über ein angebliches Handelssystem an den vermeintlichen Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Damit kann die Spur des Geldes erheblich schwerer nachzuvollziehen sein. Für die angeworbene Person ändert sich das Risiko dadurch nicht: Sie kann zum Bindeglied einer kriminellen Transaktionskette werden.
Finanzagenten können sich selbst strafbar machen
Besonders gefährlich ist die Annahme, man könne sich darauf berufen, von den kriminellen Hintergründen nichts gewusst zu haben.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass je nach Einzelfall eine Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Absatz 6 Strafgesetzbuch in Betracht kommen kann. Auch weitere Straftatbestände, beispielsweise eine Beihilfe zum Betrug, können eine Rolle spielen.
Daneben kann die Tätigkeit zahlungsaufsichtsrechtliche Konsequenzen haben. Wer für andere gewerbsmäßig Gelder entgegennimmt und weiterleitet, kann eine erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung erbringen. Nach den von der Verbraucherzentrale genannten Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes kann auch eine unerlaubte Erbringung solcher Zahlungsdienste strafbar sein.
Welche strafrechtliche Verantwortung tatsächlich besteht, hängt allerdings immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Zusätzlich drohen Rückzahlungsforderungen
Selbst wenn ein Strafverfahren nicht zu einer Verurteilung führt, können erhebliche finanzielle Folgen entstehen.
Hat beispielsweise ein Betrugsopfer Geld auf das Konto des vermeintlichen Finanzagenten überwiesen, können sich daraus zivilrechtliche Rückforderungsansprüche ergeben.
Das kann besonders bitter werden: Der Finanzagent hat das erhaltene Geld möglicherweise längst an die Hintermänner weitergeleitet und besitzt es nicht mehr. Trotzdem können Geschädigte versuchen, ihre Ansprüche gegen ihn geltend zu machen.
Aus dem vermeintlichen Nebenjob mit lukrativer Provision kann dadurch eine erhebliche finanzielle Belastung entstehen.
Video-Ident kann für Identitätsmissbrauch benutzt werden
Noch eine weitere Gefahr besteht während des angeblichen Bewerbungsverfahrens.
Bewerber können aufgefordert werden, sich über ein Video-Ident- oder Post-Ident-Verfahren zu legitimieren. Angeblich sei dies für die Einstellung oder die Tätigkeit erforderlich.
Tatsächlich kann die Identifizierung jedoch dazu dienen, ein Bankkonto auf den Namen des Bewerbers zu eröffnen, über das anschließend die Täter verfügen.
Die betroffene Person stellt den Kriminellen damit möglicherweise unwissentlich ihre eigene Identität für weitere Geschäfte zur Verfügung.
Angebliche BaFin-Registrierung kann frei erfunden sein
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber behauptet, entsprechende Treuhandkonten seien bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale registriert oder verwaltet die BaFin solche Treuhandkonten nicht. Entsprechende angebliche Bestätigungsschreiben sollten daher keinesfalls ungeprüft als Beleg für die Seriosität eines Jobangebots angesehen werden.
Bereits seit vielen Jahren wird vor sogenannten Finanzagenten gewarnt.
Diese Warnzeichen sollten Bewerber ernst nehmen
Misstrauen ist insbesondere angebracht, wenn für eine sehr einfache Tätigkeit ohne besondere Qualifikation ungewöhnlich viel Geld versprochen wird. Gleiches gilt, wenn das gesamte Bewerbungsverfahren ausschließlich online oder über Messenger abläuft und kein nachvollziehbarer persönlicher Kontakt zum Unternehmen zustande kommt.
Das wichtigste Warnsignal ist jedoch die Aufforderung, das eigene Bankkonto oder eine private Kryptowallet für fremde Geldtransaktionen zur Verfügung zu stellen.
Davon sollte grundsätzlich Abstand genommen werden.
Auch ein professioneller Internetauftritt, ein vorhandenes Impressum oder ein vermeintlicher Arbeitsvertrag sind noch kein Beweis dafür, dass ein Unternehmen tatsächlich seriös arbeitet.
Bereits Geld weitergeleitet? Sofort handeln
Wer bereits Geld für einen solchen Auftraggeber angenommen oder weitergeleitet hat, sollte die Tätigkeit nicht einfach fortsetzen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, unverzüglich ihre Bank zu informieren und den Vorgang bei der Polizei zu melden. Das gilt insbesondere auch dann, wenn bereits ein Video- oder Post-Ident-Verfahren durchgeführt wurde.
Aufgrund möglicher strafrechtlicher und finanzieller Konsequenzen empfiehlt sich außerdem eine schnelle anwaltliche Beratung.
Die wichtigste Regel lautet deshalb: Das eigene Bankkonto und die eigene Kryptowallet niemals für Geldgeschäfte unbekannter Arbeitgeber oder deren angeblicher Kunden zur Verfügung stellen. Ein scheinbar unkomplizierter und hervorragend bezahlter Homeoffice-Job kann andernfalls mit einem Strafverfahren, Rückzahlungsforderungen und erheblichem finanziellen Schaden enden.