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Sonnencreme richtig nutzen: Schutz vor Sonnenbrand, aber kein Freibrief für lange Sonnenbäder

one94 (CC0), Pixabay

Sonnencreme ist ein wichtiger Bestandteil des UV-Schutzes. Sie kann Sonnenbrand vorbeugen, schützt aber nur für begrenzte Zeit und bietet keinen vollständigen Schutz vor Hautkrebs oder vorzeitiger Hautalterung. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, starke Sonne möglichst zu meiden und Kleidung, Schatten, Sonnenhut und Sonnenbrille als wichtigste Schutzmaßnahmen zu nutzen.

Besonders intensiv ist die UV-Strahlung meist zwischen 11 und 15 Uhr. In dieser Zeit sollte direkte Sonne möglichst vermieden werden.

Was der Lichtschutzfaktor wirklich bedeutet

Der Lichtschutzfaktor, kurz LSF, gibt an, wie viel länger sich die Haut theoretisch in der Sonne aufhalten kann, bevor ein Sonnenbrand entsteht.

Wer ohne Schutz beispielsweise nach zehn Minuten eine Hautrötung bekommen würde und einen Lichtschutzfaktor 10 verwendet, käme rechnerisch auf 100 Minuten.

Diese Zeit sollte jedoch nicht vollständig ausgeschöpft werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen, deutlich darunter zu bleiben. Bei einer theoretischen Schutzzeit von 100 Minuten wären etwa 60 Minuten ein vorsichtiger Richtwert.

Wichtig ist außerdem: Der Lichtschutzfaktor bezieht sich vor allem auf den Schutz vor UV-B-Strahlung, die hauptsächlich für Sonnenbrand verantwortlich ist.

Für einen guten Sonnenschutz sollte das Produkt zusätzlich ausreichend vor UV-A-Strahlung schützen. Ein entsprechendes UVA-Symbol im Kreis weist darauf hin, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des angegebenen UVB-Schutzes erreicht.

Sonnencreme muss großzügig aufgetragen werden

Der auf der Verpackung angegebene Lichtschutzfaktor wird nur erreicht, wenn ausreichend Creme verwendet wird.

Als Richtwert gelten etwa 2 Milligramm Sonnencreme pro Quadratzentimeter Haut. Für den gesamten Körper entspricht das ungefähr drei bis vier Esslöffeln.

Die Creme sollte lückenlos aufgetragen werden. Ohren, Nacken, Fußrücken, Schultern oder andere oft vergessene Stellen benötigen ebenfalls Schutz.

Nachcremen ist sinnvoll, insbesondere nach dem Baden, Schwitzen oder Abtrocknen. Auch als „wasserfest“ bezeichnete Produkte sollten nach dem Schwimmen erneut aufgetragen werden.

Wichtig: Nachcremen verlängert die maximale Schutzzeit nicht. Es stellt lediglich den bestehenden Schutz wieder her.

Kleidung schützt besser als Creme allein

Die Verbraucherzentralen empfehlen eine klare Reihenfolge beim Sonnenschutz:

Am besten ist es, intensive Sonne zu meiden. Danach folgen Schatten und hautbedeckende Kleidung. Sonnencreme kommt ergänzend für unbedeckte Hautstellen zum Einsatz.

Auch die Augen benötigen Schutz. Sonnenbrillen sollten über das CE-Zeichen verfügen und einen Hinweis wie UV 400 oder 100 Prozent UV-Schutz tragen.

Bei Kindern und beim Baden kann spezielle UV-Schutzkleidung sinnvoll sein. Sie schützt die Haut und reduziert zugleich die Menge an Sonnencreme, die ins Wasser gelangt.

Vorsicht bei sehr günstigen Sonnencremes aus Nicht-EU-Shops

Besonders deutlich warnen die Verbraucherzentralen vor Sonnenschutzmitteln, die über bestimmte internationale Onlineplattformen außerhalb der EU angeboten werden.

Untersuchungen von Produkten, die über Temu, Shein und AliExpress gekauft wurden, zeigten erhebliche Mängel.

Bei einer Untersuchung von sechs Sonnencremes mit angeblich hohem Lichtschutzfaktor, die über Temu erworben wurden, bot nach den vorliegenden Angaben keines der Produkte einen ausreichenden Sonnenschutz. Teilweise waren auf der Verpackung UV-Filter angegeben, die im Produkt selbst nicht nachweisbar waren.

Eine weitere Untersuchung von zehn Sonnenschutzmitteln von Temu, Shein und AliExpress ergab ebenfalls problematische Ergebnisse. Nur ein einziges der zehn Produkte erreichte den angegebenen Lichtschutzfaktor. Mehrere Cremes boten keinen oder deutlich zu wenig UV-Schutz. In drei Produkten wurden zudem Inhaltsstoffe gefunden, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind.

Das Risiko ist besonders groß, weil Verbraucher sich nach dem Eincremen geschützt fühlen und dadurch länger in der Sonne bleiben könnten.

Welche UV-Filter stehen in der Kritik?

Einige organisch-chemische UV-Filter werden wegen möglicher Auswirkungen auf Gesundheit oder Umwelt diskutiert.

Dazu gehören beispielsweise bestimmte Benzophenone, Homosalate oder Ethylhexyl Methoxycinnamate. Für einzelne Stoffe gibt es Hinweise aus Tier- oder Zellstudien auf mögliche hormonelle Wirkungen.

Der UV-Filter 4-Methylbenzylidene Camphor darf seit Mai 2026 in der EU nicht mehr verkauft werden.

Besondere Aufmerksamkeit erhält auch Octocrylen. Dieser Stoff kann sich mit zunehmendem Alter des Produkts teilweise in Benzophenon umwandeln. Benzophenon kann allergische Reaktionen hervorrufen und steht wegen möglicher gesundheitlicher Wirkungen in der Kritik.

DHHB teilweise mit verbotenem Weichmacher verunreinigt

Auch der häufig verwendete UV-Filter DHHB – Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat wurde untersucht.

Von 143 im Jahr 2025 untersuchten Proben waren nach den angegebenen Ergebnissen etwa 20 Prozent mit einem verbotenen Weichmacher verunreinigt. Die Belastung war allerdings niedriger als in den Jahren zuvor.

Das bedeutet nicht, dass DHHB selbst verboten wäre. Problematisch sind mögliche Verunreinigungen bei der Herstellung.

Mineralische Filter als Alternative

Zertifizierte Naturkosmetik verwendet ausschließlich mineralische UV-Filter.

Dazu gehören insbesondere Titandioxid und Zinkoxid. Für Menschen, die empfindlich auf organisch-chemische Filter reagieren, können solche Produkte eine Alternative sein.

Mineralische Filter werden teilweise als sehr kleine Nanopartikel verwendet. Das muss in der Inhaltsstoffliste gekennzeichnet sein, beispielsweise durch die Angabe „Titanium Dioxide (nano)“.

Über gesunde Haut werden solche Nanopartikel nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht aufgenommen. In Sprays sollten Nanopartikel jedoch möglichst vermieden werden, weil sie eingeatmet werden könnten.

Sonnencreme kann auch Umweltprobleme verursachen

Einige UV-Filter wurden inzwischen nicht nur im menschlichen Körper, sondern auch in der Umwelt nachgewiesen.

Sie finden sich unter anderem in Meerwasser und in Tieren. Bestimmte Substanzen stehen im Verdacht, Wasserorganismen zu schädigen oder hormonelle Wirkungen auf Fische und Amphibien zu haben.

Deshalb empfiehlt das Umweltbundesamt, möglichst auf Kleidung und Schatten als erste Schutzmaßnahmen zu setzen. Auch das Duschen nach dem Strandbesuch sollte möglichst erst zu Hause erfolgen, weil Abwasser dort über eine Kläranlage behandelt wird.

„Korallenfreundlich“ ist kein umfassendes Umweltsiegel

Manche Hersteller werben damit, dass ihre Sonnencreme „korallenfreundlich“ sei oder den Vorgaben von Hawaii entspreche.

Das bedeutet in der Regel nur, dass bestimmte dort verbotene UV-Filter nicht enthalten sind. Andere umweltproblematische oder schwer abbaubare Stoffe können trotzdem im Produkt vorkommen.

Die Bezeichnung ist deshalb kein umfassender Nachweis dafür, dass eine Sonnencreme für Meeresökosysteme völlig unbedenklich ist.

Fazit: Schutz beginnt nicht mit der Sonnencreme

Sonnencreme ist wichtig, sollte aber nicht als Freibrief für lange Sonnenbäder verstanden werden.

Der beste Schutz besteht darin, intensive Mittagssonne zu meiden, Schatten aufzusuchen und möglichst viel Haut mit Kleidung zu bedecken. Sonnencreme ergänzt diese Maßnahmen.

Beim Kauf sollten Verbraucher auf einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor, einen ausgewiesenen UVA-Schutz und vertrauenswürdige Anbieter achten. Von auffallend billigen Sonnenschutzmitteln aus fragwürdigen Nicht-EU-Shops ist insbesondere dann abzuraten, wenn Herkunft und Produktsicherheit nicht zuverlässig überprüfbar sind.

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