Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor der Internetseite KFZamt.de. Mehrere Verbraucher berichten, dass sie dort persönliche Daten für eine vermeintliche Online-Ummeldung ihres Fahrzeugs eingegeben, den Bestellvorgang aber vor dem Abschluss abgebrochen haben. Trotzdem erhielten sie anschließend Rechnungen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale bestehen zudem Zweifel daran, ob die über KFZamt.de angebotene Vorgehensweise überhaupt ausreicht, um ein Fahrzeug ordnungsgemäß online an-, ab- oder umzumelden.
Webseite wirkt amtlich, Betreiber sitzt aber in Dubai
Ein Problem solcher Angebote ist der amtlich wirkende Auftritt. Wer nach einer Online-Zulassung sucht, kann schnell den Eindruck gewinnen, auf einer offiziellen Seite der Zulassungsbehörden gelandet zu sein.
Bei der Prüfung von KFZamt.de stellte die Verbraucherzentrale jedoch fest, dass das dahinterstehende Unternehmen nach eigenen Angaben seinen Sitz in Dubai hat.
Das allein bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Angebot unzulässig ist. Verbraucher sollten sich aber bewusst sein, dass es sich offenbar nicht um ein offizielles Portal einer deutschen Zulassungsbehörde handelt.
Einfacher Ausweis-Upload reicht für Online-Zulassung nicht
Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale die auf der Webseite beschriebene Vorgehensweise. Dort sollen Verbraucher unter anderem ihren Personalausweis hochladen.
Für eine offizielle digitale An-, Ab- oder Ummeldung reicht ein bloßes Foto beziehungsweise ein Upload des Personalausweises jedoch grundsätzlich nicht aus.
Wer ein Fahrzeug selbst online zulassen oder ummelden möchte, benötigt eine sichere Identifizierung gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde. Dafür ist in der Regel ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und der dazugehörigen PIN erforderlich.
Soll ein Dritter die Anmeldung übernehmen, braucht dieser grundsätzlich eine entsprechende Vollmacht.
Rechnung trotz Abbruch: Nicht vorschnell zahlen
Besonders problematisch sind die Fälle, in denen Verbraucher den Bestellvorgang nach ihrer Darstellung gar nicht abgeschlossen haben und trotzdem eine Zahlungsaufforderung erhielten.
Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte nicht allein deshalb zahlen, weil eine kurze Frist gesetzt wird oder die Forderung offiziell wirkt. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und welche konkrete Leistung bestellt worden sein soll.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, entsprechende Forderungen im Zweifel rechtlich überprüfen zu lassen.
Besser direkt zur zuständigen Zulassungsbehörde
Wer sein Fahrzeug online an-, ab- oder ummelden möchte, sollte nach Empfehlung der Verbraucherschützer ausschließlich die offiziellen Internetseiten der zuständigen Zulassungsstelle nutzen.
Diese Angebote sind in der Regel über die Webseiten der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder des Landkreises erreichbar. Dort lässt sich auch nachvollziehen, welche Unterlagen und technischen Voraussetzungen tatsächlich benötigt werden.
Gerade bei Internetseiten, deren Name oder Gestaltung einen behördlichen Eindruck erweckt, lohnt sich ein genauer Blick auf Impressum, Betreiber und Internetadresse.
Persönliche Daten nicht leichtfertig eingeben
Bei Kfz-Zulassungen werden besonders sensible Daten verarbeitet. Dazu gehören persönliche Angaben und teilweise Ausweisdokumente.
Bevor solche Informationen auf einer Internetseite eingegeben oder hochgeladen werden, sollte deshalb überprüft werden, wer das Angebot betreibt und ob es sich tatsächlich um die zuständige Behörde beziehungsweise einen klar erkennbaren Dienstleister handelt.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zusätzlich, unbekannte Webseiten vorab mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen zu überprüfen.
Für Betroffene gilt deshalb: Nach einem abgebrochenen Bestellvorgang eine Rechnung nicht ungeprüft bezahlen. Bei der Online-Zulassung möglichst direkt das offizielle Portal der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nutzen und persönliche Ausweisdaten nur auf vertrauenswürdigen Seiten eingeben.