Die Streitbürger Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Münster ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Münster hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 7. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 73 IN 25/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Pfarrer Ensink Weg 13 in 48165 Münster und ist beim Amtsgericht Münster unter der Handelsregisternummer HRB 14228 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Nils Streibürger.
Anders als bei einem Eigenantrag wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren in diesem Fall nicht von der Streitbürger Unternehmensberatung GmbH selbst eingeleitet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vielmehr von einer Gläubigerin gestellt. Er datiert vom 20. April 2026 und ging am selben Tag beim Amtsgericht Münster ein.
Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, ausdrücklich ausgenommen sind Rechts und Steuerberatungsleistungen. Die Streitbürger Unternehmensberatung GmbH ist damit im klassischen Beratungsbereich für Unternehmen tätig. Der Gesellschaftszweck umfasst die wirtschaftliche und unternehmerische Beratung, während Tätigkeiten, die einer besonderen berufsrechtlichen Zulassung als Rechts oder Steuerberatung unterliegen, nicht zum Unternehmensgegenstand gehören.
Unternehmensberatungen begleiten ihre Auftraggeber typischerweise bei betriebswirtschaftlichen, organisatorischen oder strategischen Fragestellungen. Abhängig von der konkreten Ausrichtung können hierzu beispielsweise die Analyse von Unternehmensstrukturen und Geschäftsprozessen sowie die Entwicklung von Konzepten zur wirtschaftlichen und organisatorischen Weiterentwicklung gehören. Der eingetragene Unternehmensgegenstand der Streitbürger Unternehmensberatung GmbH ist allerdings allgemein als Unternehmensberatung gefasst und benennt keine darüber hinausgehende Spezialisierung.
Nach Prüfung des Gläubigerantrags entschied das Amtsgericht Münster, kein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zu eröffnen. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Abweisung erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und eine ausreichende Kostendeckung auch nicht anderweitig sichergestellt ist. Die Entscheidung bedeutet daher nicht, dass die Gesellschaft wirtschaftlich unbelastet wäre. Vielmehr konnte gerade wegen der fehlenden ausreichenden Masse kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt werden.
Damit kommt es nicht zu einem eröffneten Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der vorhandene Vermögenswerte verwertet und die Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Vorschriften unter den Gläubigern verteilt.
Für die Streitbürger Unternehmensberatung GmbH endet das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Münster somit mit einer besonders weitreichenden Entscheidung. Der von einer Gläubigerin gestellte Insolvenzantrag wurde mit Beschluss vom 7. August 2026 unter dem Aktenzeichen 73 IN 25/26 mangels Masse abgewiesen.