Die ACC Flugsimulations GmbH mit Sitz in Warstein ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Arnsberg hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 10. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 52 IN 209/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Handelsregisternummer HRB 15065 eingetragen und hat ihre Geschäftsanschrift in der Silbkestraße 70 in 59581 Warstein. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Tobias Peter Bernhardt.
Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte die ACC Flugsimulations GmbH selbst gestellt. Der Eigenantrag datiert vom 12. Juli 2026 und ging am 17. Juli 2026 beim Amtsgericht Arnsberg ein. Nach der anschließenden Prüfung entschied das Insolvenzgericht nun, den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Die ACC Flugsimulations GmbH ist in einem hoch spezialisierten technischen Geschäftsfeld tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, der Verkauf und die Errichtung von Flugsimulatoren und deren Komponenten sowie deren Vermietung und Betrieb. Darüber hinaus entwickelt und vertreibt die Gesellschaft Software für den Betrieb von Flugsimulatoren und deren Komponenten.
Zum Geschäftsfeld gehören außerdem Dienstleistungen rund um den Erwerb, den Betrieb und die Instandhaltung von Flugsimulatoren. Damit deckt das Unternehmen nach seinem Gesellschaftszweck wesentliche Bereiche rund um die Entwicklung, technische Ausstattung, Software, Nutzung und Wartung von Flugsimulationssystemen ab.
Flugsimulatoren sind technisch anspruchsvolle Systeme, mit denen unter realitätsnahen Bedingungen unter anderem Flugabläufe, Bedienvorgänge und unterschiedliche Situationen im Cockpit simuliert werden können. Das Geschäftsfeld der ACC Flugsimulations GmbH verbindet damit technische Entwicklung und Anlagenbau mit Softwareentwicklung und entsprechenden Serviceleistungen.
Besonders bedeutsam ist die Entscheidung des Amtsgerichts, weil das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde. Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und auch keine ausreichende Kostendeckung anderweitig sichergestellt ist.
Damit unterscheidet sich die Entscheidung wesentlich von der Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Es kommt aufgrund des Beschlusses vom 10. August 2026 nicht zu einem eröffneten Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter die vorhandene Insolvenzmasse verwertet und nach den insolvenzrechtlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.
Für die ACC Flugsimulations GmbH endet das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Arnsberg damit zunächst mit einer besonders einschneidenden Entscheidung. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde unter dem Aktenzeichen 52 IN 209/26 mangels Masse abgewiesen.