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ARLIT Beteiligungs und Investment UG aus Berlin von Insolvenzverfahren betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die ARLIT Beteiligungs und Investment UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3607 IN 3639/26 geführt. Mit Beschluss vom 7. August 2026 um 13.09 Uhr hat das Insolvenzgericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jakob Krischer aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 161673 eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird c/o Skyflower Real Estate GmbH, Mommsenstraße 73 in 10629 Berlin, angegeben. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Artur Litvin.

Der Firmengegenstand der ARLIT Beteiligungs und Investment UG macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligungs und Investmentgesellschaft handelt. Gegenstand des Unternehmens sind das Halten und Verwalten von Beteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, die Beratung von Unternehmen sowie die Tätigung von Investitionen. Ausgenommen sind ausdrücklich Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich wäre.

Damit liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Gesellschaft in der Beteiligung an anderen Unternehmen und der Verwaltung solcher Unternehmensbeteiligungen. Daneben kann ARLIT selbst Investitionen tätigen, Geschäftsführungsaufgaben für andere Gesellschaften übernehmen und Unternehmen beratend begleiten. Das Geschäftsmodell ist somit nicht auf einen klassischen operativen Produktions oder Handelsbetrieb ausgerichtet, sondern insbesondere auf Beteiligungen, Investitionen, Unternehmensverwaltung und Beratungsleistungen.

Zur Sicherung des vorhandenen Vermögens hat das Amtsgericht Charlottenburg die Verfügungsbefugnisse der Gesellschaft erheblich eingeschränkt. Verfügungen der ARLIT Beteiligungs und Investment UG über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Insbesondere darf die Gesellschaft bestehende Außenstände nicht mehr selbst einziehen.

Diese Befugnis liegt nun bei Rechtsanwalt Jakob Krischer. Er wurde vom Gericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Darüber hinaus darf er ein Insolvenzsonderkonto für eine mögliche spätere Insolvenzmasse einrichten und führen.

Auch Schuldner der ARLIT Beteiligungs und Investment UG dürfen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr unmittelbar gegenüber der Gesellschaft begleichen. Das Insolvenzgericht hat ihnen Zahlungen an die Schuldnerin ausdrücklich untersagt. Zahlungen sind unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Rechtsanwalt Jakob Krischer erhält zudem weitreichende Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft aufzuklären. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Die Gesellschaft muss ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und sämtliche Auskünfte erteilen, die zur Sicherung einer möglichen Insolvenzmasse und zur Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse notwendig sind.

Darüber hinaus darf der vorläufige Insolvenzverwalter Auskünfte bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einholen. Ebenso ist er zur Einsichtnahme in Grundbücher berechtigt, soweit dort Eintragungen vorhanden sind, die die Schuldnerin betreffen. Gerade bei einer Gesellschaft, deren Geschäftszweck ausdrücklich das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Tätigung von Investitionen umfasst, kommt der Ermittlung und Bewertung vorhandener Vermögenspositionen und Beteiligungen im weiteren Verfahren besondere Bedeutung zu.

Parallel dazu hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung greifen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während der Prüfung des Insolvenzantrags auf Vermögenswerte zugreifen und sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zum Nachteil der Gesamtheit der Gläubiger verändert.

Bei den am 7. August 2026 angeordneten Maßnahmen handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im laufenden Insolvenzantragsverfahren. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARLIT Beteiligungs und Investment UG bereits eröffnet worden ist. Über die Eröffnung muss das Amtsgericht Charlottenburg nach der weiteren Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen gesondert entscheiden.

Bis dahin steht insbesondere die Sicherung und Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Berliner Beteiligungs und Investmentgesellschaft im Mittelpunkt des Verfahrens 3607 IN 3639/26.

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