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Kaffeewelt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG: Frankfurter Kaffeeunternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
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Kaffeewelt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG: Frankfurter Kaffeeunternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Kaffeewelt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus Frankfurt am Main befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 3. August 2026 um 17:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 1046/26 K-33- geführt.

Betroffen ist die Kaffeewelt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in der Hanauer Landstraße 551, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 53310 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die K Consulting UG (haftungsbeschränkt), deren Geschäftsführer Sasa Krsic die Gesellschaft vertritt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Frankfurt am Main. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Nach den Handelsregisterangaben und öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen war die Kaffeewelt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG im Kaffeehandel und der Gastronomie tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasste insbesondere den Import, die Veredelung und den Vertrieb von Kaffee sowie den Handel mit Kaffeespezialitäten, Getränken und ergänzenden Genussmitteln. Darüber hinaus gehörten der Betrieb von Café- und Gastronomiekonzepten sowie der Verkauf von Kaffeezubehör und verwandten Produkten zum Geschäftsmodell.

Das Unternehmen richtete sich sowohl an private Endkunden als auch an gewerbliche Abnehmer wie Cafés, Restaurants und Büros. Neben dem stationären Vertrieb spielte auch der Verkauf über digitale Vertriebskanäle eine Rolle. Die Kombination aus Kaffeehandel und Gastronomie machte das Unternehmen jedoch zugleich anfällig für Kostensteigerungen bei Rohkaffee, Energie und Personal sowie für Veränderungen im Konsumverhalten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysieren, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird untersucht, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder eine Sanierung wirtschaftlich möglich ist.

Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bedeutet die Anordnung zunächst nicht automatisch die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es vielmehr, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder eine geordnete Fortführung des Unternehmens zu schaffen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Frankfurt am Main über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

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