Die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) mit Sitz in Berlin befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. August 2026 um 9:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3604 IN 4762/26 geführt.
Betroffen ist die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. mit Sitz Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin. Der Verein ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer VR 34616 eingetragen. Vertreten wird der Verband durch den Vorstand Tobias Wollermann.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Martin Herrmann aus Berlin. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit darf der Verein über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Außerdem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verband untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Vollstreckungen vorläufig eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt weitreichende Befugnisse. Er darf Bankguthaben und Forderungen des Vereins einziehen, Sonderkonten eröffnen, Auskünfte bei Kreditinstituten einholen sowie die Geschäftsräume betreten und sämtliche Geschäftsunterlagen prüfen. Darüber hinaus wurden Schuldner des Vereins angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) ist ein bundesweiter Wirtschafts- und Branchenverband, der die Interessen international tätiger Handelsunternehmen vertritt. Zu den Mitgliedern gehören insbesondere Einzelhandelsunternehmen, Importeure, Handelskonzerne sowie Unternehmen aus den Bereichen Beschaffung, Außenhandel und internationale Lieferketten. Der Verband setzt sich gegenüber Politik, Behörden und internationalen Institutionen für die Belange des Außenhandels ein und befasst sich unter anderem mit Zollrecht, Nachhaltigkeitsanforderungen, Lieferkettenregulierung, Produktsicherheit sowie internationalen Handelsabkommen.
Neben der politischen Interessenvertretung organisiert die AVE Fachveranstaltungen, informiert ihre Mitglieder über gesetzliche Entwicklungen und vertritt die Branche in nationalen und internationalen Gremien. Damit zählt sie zu den etablierten Wirtschaftsverbänden des deutschen Einzelhandels im Bereich des internationalen Warenverkehrs.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Lage des Verbandes untersucht und bewertet, ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist.
Für die Mitgliedsunternehmen bedeutet die Anordnung zunächst nicht automatisch das Ende der Verbandsarbeit. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte des Vereins zu sichern und die Voraussetzungen für eine geordnete Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu schaffen. Erst nach Abschluss der gerichtlichen Prüfung entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg über den weiteren Fortgang des Verfahrens.