Die OFFICEmaster GmbH aus Offenbach am Main befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 3. August 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 637/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Betroffen ist die OFFICEmaster GmbH mit Sitz in der Jacques-Offenbach-Straße 18, 63069 Offenbach am Main. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 41625 eingetragen. Geschäftsführer ist Thomas Friedrichs.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann aus Frankfurt am Main bestellt. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind seit dem Gerichtsbeschluss nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Darüber hinaus wurde sie ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Die OFFICEmaster GmbH ist seit ihrer Gründung im Jahr 2005 auf die Entwicklung, Herstellung und den Direktvertrieb ergonomischer Büromöbel spezialisiert. Zum Produktsortiment gehören insbesondere ergonomische Bürostühle, Konferenzstühle und weitere Sitzlösungen für Unternehmen sowie Homeoffice-Arbeitsplätze. Das Unternehmen wirbt mit einer Fertigung „Made in Germany“, langjähriger Erfahrung im Bereich gesundes Sitzen und einem Direktvertriebsmodell ohne klassischen Fachhandel. Neben der Produktion bietet OFFICEmaster auch individuelle Beratung, Teststellungen, Produktschulungen sowie einen Reparatur- und Ersatzteilservice an. Nach eigenen Angaben belieferte das Unternehmen sowohl kleine Betriebe als auch große Konzerne in Deutschland und Österreich.
Im Impressum der Unternehmenswebsite werden weiterhin der Firmensitz in Offenbach, Geschäftsführer Thomas Friedrichs sowie die Handelsregisternummer HRB 41625 ausgewiesen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Gleichzeitig wird untersucht, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt oder eine Sanierung des traditionsreichen Herstellers ergonomischer Büromöbel möglich ist.