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BaFin warnt vor zinsanlageprofi.net: Verdacht auf Identitätsmissbrauch bei Festgeldangeboten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor Festgeldangeboten auf der Internetseite zinsanlageprofi.net. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und dabei die Identität eines tatsächlich existierenden Unternehmens missbräuchlich verwenden.

Wie die BaFin am 4. August 2026 mitteilte, wird auf der Internetseite im Impressum der Eindruck erweckt, die Angebote stünden im Zusammenhang mit der MOS Finanzmakler GmbH aus Bad Kreuznach. Nach den Erkenntnissen der Behörde besteht jedoch keinerlei Verbindung zwischen der Website und dem Unternehmen. Vielmehr spricht nach derzeitiger Sachlage alles für einen Fall von Identitätsmissbrauch.

Die Finanzaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen hinter der Website zinsanlageprofi.net nicht von der BaFin beaufsichtigt wird. Verbraucher sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen und keine Gelder auf Grundlage der dort beworbenen Festgeldangebote investieren.

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- oder Zahlungsdienste gewerblich anbietet, benötigt hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Immer wieder treten jedoch Anbieter auf, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung tätig werden oder sich als seriöse Finanzunternehmen ausgeben.

Gerade Festgeldangebote im Internet werden zunehmend von Betrügern genutzt, um Anleger mit vermeintlich attraktiven Zinssätzen zu ködern. Häufig werden dabei Namen, Logos oder Unternehmensdaten bekannter Finanzdienstleister missbraucht, um Vertrauen zu schaffen und Anleger zur Überweisung hoher Geldbeträge zu bewegen.

Die BaFin empfiehlt Anlegern deshalb, vor einer Geldanlage sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine behördliche Erlaubnis verfügt. Hierfür stellt die Finanzaufsicht ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Zudem sollten Impressumsangaben, Kontaktdaten und Internetadressen kritisch überprüft werden, da Betrüger häufig täuschend echt wirkende Webseiten erstellen.

Die aktuelle Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll Verbraucher frühzeitig vor möglichen finanziellen Schäden schützen. Wer bereits Kontakt mit der Plattform hatte oder Geld überwiesen hat, sollte unverzüglich seine Bank informieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und rechtlichen Rat einholen.

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