Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Verbraucher vor Angeboten der Plattform „Hextryx Storm“. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Konzession, um konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten. Anleger sollten daher bei entsprechenden Angeboten besondere Vorsicht walten lassen.
Die Warnmeldung veröffentlichte die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) am 4. August 2026. Betroffen ist der Anbieter Hextryx Storm, der über die Internetseite https://hextryxstorm.digital sowie die E-Mail-Adresse info@hextryxstorm.digital auftritt.
Nach Angaben der FMA besitzt das Unternehmen keine behördliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf der Anbieter keine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Namen oder für Rechnung von Kunden entgegennehmen oder ausführen.
Für Anleger bedeutet dies, dass der Anbieter nicht der laufenden Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsicht unterliegt. Bei Geschäften mit nicht zugelassenen Finanzdienstleistern bestehen regelmäßig erhöhte Risiken, da wichtige aufsichtsrechtliche Schutzmechanismen und gesetzliche Anforderungen nicht greifen.
Die FMA empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich, vor einer Geldanlage sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Konzession verfügt. Entsprechende Informationen können über die Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht überprüft werden.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 92 Absatz 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018). Mit solchen Warnmeldungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen, die ohne die erforderliche behördliche Zulassung Wertpapierdienstleistungen anbieten oder hierfür werben.
Anleger sollten insbesondere bei Online-Plattformen, die hohe Renditen oder vermeintlich besonders attraktive Investmentmöglichkeiten versprechen, besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition die Seriosität sowie die aufsichtsrechtliche Zulassung des Anbieters überprüfen.