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dd WE Verwaltungs GmbH: Immobilien-Verwaltungsgesellschaft scheitert mit Insolvenzantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die dd WE Verwaltungs GmbH aus Oldenburg wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Oldenburg hat den Insolvenzantrag am 3. August 2026 mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die seit Juni bestehenden Sicherungsmaßnahmen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 16 IN 39/26 geführt.

Betroffen ist die dd WE Verwaltungs GmbH mit Sitz am Alter Stadthafen 3b, 26122 Oldenburg (Oldenburg). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 217586 eingetragen. Geschäftsführer ist Bastian Schütte.

Bereits am 17. Juni 2026 hatte das Insolvenzgericht zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens Verfügungsbeschränkungen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Diese Maßnahmen dienten dazu, das Vermögen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.

Mit Beschluss vom 3. August 2026 wies das Amtsgericht den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse ab. Nach Auffassung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt. Gleichzeitig hob das Gericht sämtliche Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung auf.

Nach den Handelsregisterangaben handelt es sich bei der dd WE Verwaltungs GmbH um eine Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft im Immobilienbereich. Ihr Unternehmensgegenstand besteht insbesondere in der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die Immobilien erwerben, entwickeln, verwalten oder bewirtschaften. Solche Verwaltungs-GmbHs übernehmen regelmäßig Leitungs- und Vertretungsaufgaben innerhalb von Unternehmensstrukturen, insbesondere bei Immobiliengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden können und keine gemeinschaftliche Verwertung des Gesellschaftsvermögens erfolgt. Die Möglichkeiten zur Durchsetzung offener Forderungen sind dadurch erheblich eingeschränkt.

Nach der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bestehen die zuvor angeordneten gerichtlichen Verfügungsbeschränkungen nicht mehr. Sofern die Entscheidung rechtskräftig wird und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, kann die Gesellschaft anschließend aus dem Handelsregister gelöscht werden. Unberührt bleiben mögliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche, sofern sich später Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen oder andere haftungsrelevante Sachverhalte ergeben sollten.

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