Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor einer betrügerischen Internetplattform. Nachdem bereits im Juni vor der Website „alta-roc.de“ gewarnt wurde, nutzen die unbekannten Betreiber nun die neue Internetadresse „alta-roc.com“. Nach Angaben der Finanzaufsicht handelt es sich dabei um dieselbe betrügerische Plattform. Zudem liegt nach Einschätzung der Behörde ein Identitätsdiebstahl zulasten eines tatsächlich existierenden Finanzunternehmens vor.
Die Warnung veröffentlichte die BaFin am 4. August 2026. Bereits am 11. Juni 2026 hatte die Finanzaufsicht vor der Vorgängerseite alta-roc.de gewarnt. Nun haben die unbekannten Betreiber ihre Aktivitäten offenbar unter einer neuen Internetadresse fortgesetzt.
Identitätsdiebstahl zulasten eines echten Unternehmens
Besonders schwer wiegt nach Angaben der BaFin, dass die Betreiber den Namen eines tatsächlich existierenden Finanzunternehmens verwenden. Entgegen der Darstellung auf der Website besteht keinerlei Verbindung zwischen der Plattform alta-roc.com und der Altaroc Partners SA mit Sitz in Paris oder deren deutscher Zweigniederlassung.
Nach Einschätzung der Aufsicht handelt es sich um einen klassischen Fall des Identitätsdiebstahls. Solche Betrugsmodelle sind in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten. Dabei nutzen Kriminelle Namen, Logos oder Unternehmensdaten seriöser Finanzdienstleister, um bei Anlegern Vertrauen zu schaffen und den Eindruck eines regulierten Angebots zu vermitteln.
Unseriöse Festgeldangebote im Visier der Aufsicht
Die BaFin warnt insbesondere vor den auf der Website beworbenen Festgeldangeboten. Festgeld zählt zu den Anlageformen, die derzeit besonders häufig für Betrugsversuche genutzt werden. Hintergrund sind die wieder gestiegenen Zinsen, die viele Anleger auf der Suche nach attraktiven Renditen ins Internet führen.
Betrüger werben häufig mit überdurchschnittlich hohen Zinssätzen und geben sich als bekannte Banken oder Finanzunternehmen aus. Über professionell gestaltete Internetseiten sollen Interessenten dazu bewegt werden, Geld auf ausländische Konten zu überweisen. Nach der Einzahlung ist das investierte Kapital oftmals verloren.
Erlaubnis der BaFin erforderlich
Wer in Deutschland gewerblich Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt unter anderem für Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Zahlungsdienste.
Die Finanzaufsicht weist regelmäßig darauf hin, dass Verbraucher vor einer Geldanlage prüfen sollten, ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderliche Zulassung verfügt. Hierfür stellt die Behörde ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung.
Domainwechsel als bekannte Betrugsmasche
Der aktuelle Fall zeigt erneut ein typisches Vorgehen unseriöser Anbieter. Sobald eine betrügerische Internetseite öffentlich bekannt wird oder von Aufsichtsbehörden beanstandet wird, wechseln die Betreiber häufig lediglich die Internetadresse und setzen ihre Aktivitäten nahezu unverändert fort.
Für Verbraucher ist dies häufig nur schwer zu erkennen, da Gestaltung, Inhalte und Firmenbezeichnungen meist identisch bleiben.
Anleger sollten besonders vorsichtig sein
Die BaFin empfiehlt Anlegern, bei Festgeldangeboten im Internet besondere Vorsicht walten zu lassen. Vor einer Überweisung sollten Anbieter sorgfältig überprüft und insbesondere die Zulassung bei der Finanzaufsicht kontrolliert werden.
Misstrauen ist vor allem dann angebracht, wenn außergewöhnlich hohe Zinsen versprochen werden, Zeitdruck aufgebaut wird oder Unternehmen mit bekannten Firmennamen werben, deren Identität sich nicht eindeutig verifizieren lässt.
Gesetzliche Grundlage der Warnung
Die aktuelle Veröffentlichung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Mit solchen Warnmeldungen informiert die Finanzaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte ohne die erforderliche Zulassung betreiben oder die Identität regulierter Unternehmen missbräuchlich verwenden.
Die erneute Warnung im Fall alta-roc.com zeigt, dass Anleger auch nach der Abschaltung oder Sperrung einer betrügerischen Website wachsam bleiben sollten. Kriminelle reagieren häufig schnell und setzen ihre Aktivitäten unter einer neuen Internetadresse fort – mit demselben Ziel: das Vertrauen von Anlegern zu missbrauchen und sie zu hohen Geldüberweisungen zu bewegen.