Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten Inkassoschreiben. Aktuell erhalten Verbraucher Schreiben eines angeblichen Inkassodienstes mit der Bezeichnung „Glo Inkasso Management“, der als Anschrift Auf der Römerstraße 2, 76228 Karlsruhe angibt. Die Empfänger werden aufgefordert, angeblich offene Forderungen innerhalb weniger Tage zu begleichen – verbunden mit der Androhung weiterer Kosten, negativer Schufa-Einträge oder gerichtlicher Schritte.
Besonders auffällig sind die Bankverbindungen, auf die das Geld überwiesen werden soll. Nach vorliegenden Informationen verwenden die Täter unter anderem folgende Konten:
- Empfänger: GLO Ecommerce Group Ltd
IBAN: BG16 BPBI 7946 1464 5218 01 (Bulgarien) - Empfänger: GLO Ecommerce Group Ltd
IBAN: BG72 SOMB 9130 1471 2194 01 (Bulgarien) - Empfänger: EYESKY INC Ltd
IBAN: LT52 3300 0101 0045 4634 (Litauen)
Verbraucher sollten auf keines dieser Konten Geld überweisen. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass die Schreiben Teil einer professionell organisierten Betrugsmasche sind, bei der Kriminelle unter dem Deckmantel eines Inkassounternehmens nicht existierende oder längst erledigte Forderungen eintreiben wollen.
Betrüger setzen auf Angst und Zeitdruck
Die Schreiben wirken häufig täuschend echt. Sie enthalten Aktenzeichen, angebliche Forderungsaufstellungen sowie juristisch klingende Formulierungen. Ziel ist es, den Eindruck eines offiziellen Inkassoverfahrens zu vermitteln und die Empfänger zu einer schnellen Zahlung zu bewegen.
Typisch für die aktuelle Betrugswelle sind:
- Forderungen, die den Betroffenen unbekannt sind oder nicht nachvollzogen werden können,
- sehr kurze Zahlungsfristen,
- die Androhung von Gerichtsverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen oder Schufa-Einträgen,
- die Aufforderung, Geld auf ausländische Bankkonten zu überweisen,
- sowie Zahlungsempfänger, die nicht mit dem angeblichen Inkassounternehmen übereinstimmen.
Gerade die Verwendung bulgarischer und litauischer IBANs sollte Verbraucher besonders misstrauisch machen. Seriöse Inkassounternehmen können zwar grundsätzlich auch ausländische Konten nutzen, in Verbindung mit unbekannten Forderungen und erheblichem Zeitdruck gilt dies jedoch als deutliches Warnsignal.
Forderungen niemals ungeprüft bezahlen
Verbraucherschützer raten dringend davon ab, vermeintliche Inkassoforderungen vorschnell zu begleichen. Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Forderung überhaupt besteht und ob das Unternehmen tatsächlich existiert beziehungsweise berechtigt ist, Forderungen einzuziehen.
Wer Zweifel an der Echtheit eines Schreibens hat, sollte sich an eine Verbraucherzentrale, einen Rechtsanwalt oder die zuständigen Behörden wenden. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder weitere Informationen an den Absender übermittelt werden, solange die Echtheit ungeklärt ist.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte ruhig bleiben und keinesfalls unter Zeitdruck handeln. Experten empfehlen:
- keine Zahlung leisten, solange die Forderung nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist,
- das Schreiben sorgfältig auf Unstimmigkeiten prüfen,
- das angebliche Inkassounternehmen unabhängig recherchieren,
- bei Verdacht Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt einschalten,
- bereits geleistete Überweisungen sofort der Hausbank melden und einen möglichen Zahlungsrückruf prüfen lassen,
- sowie Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Betrugsmaschen werden immer professioneller
Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie professionell organisierte Betrüger inzwischen auftreten. Die Schreiben wirken oftmals amtlich, enthalten detaillierte Zahlungsaufstellungen und setzen gezielt auf psychologischen Druck. Viele Empfänger zahlen aus Angst vor einem Gerichtsverfahren oder negativen Schufa-Einträgen, obwohl die angebliche Forderung überhaupt nicht existiert.
Verbraucherschützer raten deshalb zu besonderer Vorsicht, wenn Inkassoschreiben unerwartet eintreffen, die Forderung unbekannt ist oder Zahlungen auf ausländische Konten verlangt werden. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr prüfen als auf eine fingierte Forderung hereinzufallen.