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Neue Betrugsmasche mit Inkassobriefen: Verbraucher sollten bei „PLUS KASSE INKASSO AG“ besonders wachsam sein

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucherschützer warnen vor einer weiteren Welle betrügerischer Inkassoschreiben. Aktuell erhalten Verbraucher Schreiben eines angeblichen Inkassounternehmens mit der Bezeichnung „PLUS KASSE INKASSO AG“. Als Unternehmensanschrift wird Georg-Benjamin-Straße 31, 13125 Berlin angegeben. Die Empfänger werden darin aufgefordert, angeblich offene Forderungen innerhalb kürzester Zeit zu begleichen.

Die Schreiben sind professionell gestaltet und sollen den Eindruck eines seriösen Inkassoverfahrens vermitteln. Durch kurze Zahlungsfristen sowie die Androhung von Gerichtsverfahren, Schufa-Einträgen oder weiteren Kosten versuchen die Täter, ihre Opfer unter erheblichen Zeitdruck zu setzen.

Auf dieses Konto sollten Verbraucher kein Geld überweisen

Nach den vorliegenden Informationen verwenden die Täter derzeit folgende Bankverbindung:

Empfänger: Plus Kasse AG

IBAN: GR12 0172 3530 0053 5310 2736

Verbraucherschützer raten dringend, auf dieses Konto keine Überweisung vorzunehmen. Es besteht der Verdacht, dass die Schreiben Teil einer betrügerischen Masche sind, mit der Kriminelle unter dem Deckmantel eines Inkassounternehmens nicht bestehende Forderungen eintreiben wollen.

Auffällige Warnsignale

Die aktuellen Schreiben weisen mehrere Merkmale auf, die bei Verbrauchern Misstrauen wecken sollten:

  • Die angebliche Forderung ist den Betroffenen häufig völlig unbekannt oder nicht nachvollziehbar.
  • Es werden ungewöhnlich kurze Zahlungsfristen gesetzt.
  • Es wird mit Mahnkosten, gerichtlichen Schritten oder negativen Schufa-Einträgen gedroht.
  • Das Geld soll auf ein griechisches Bankkonto (IBAN beginnt mit „GR“) überwiesen werden, obwohl als Unternehmenssitz Berlin angegeben wird.
  • Der Zahlungsempfänger stimmt nicht zwingend mit dem Namen des angeblichen Inkassounternehmens überein.

Gerade die Kombination aus einer deutschen Firmenanschrift und einer ausländischen Bankverbindung gilt bei aktuellen Inkassobetrugsfällen als deutliches Warnsignal.

Forderungen niemals ungeprüft begleichen

Verbraucherschützer empfehlen dringend, Inkassoforderungen nicht vorschnell zu bezahlen. Zunächst sollte sorgfältig geprüft werden, ob die behauptete Forderung tatsächlich besteht und ob das Unternehmen überhaupt berechtigt ist, diese einzuziehen.

Bei Zweifeln sollten Betroffene sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Keinesfalls sollten Zahlungen allein aufgrund der im Schreiben aufgebauten Drohkulisse erfolgen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte besonnen reagieren:

  • Keine Zahlung leisten, solange die Forderung nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
  • Das Schreiben sorgfältig auf Unstimmigkeiten prüfen.
  • Die Angaben zum Inkassounternehmen und zur Forderung unabhängig recherchieren.
  • Bei Unsicherheiten eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt einschalten.
  • Wurde bereits Geld überwiesen, sofort die Hausbank informieren und einen möglichen Zahlungsrückruf prüfen lassen.
  • Den Vorfall bei der Polizei anzeigen und sämtliche Unterlagen als Beweismittel aufbewahren.

Betrüger setzen auf Angst und Professionalität

Der aktuelle Fall zeigt erneut, dass Betrüger ihre Schreiben immer professioneller gestalten. Offiziell wirkende Briefköpfe, juristische Formulierungen und detaillierte Forderungsaufstellungen sollen den Eindruck eines rechtmäßigen Inkassoverfahrens vermitteln. Tatsächlich geht es häufig nur darum, Verbraucher durch Angst und Zeitdruck zu einer schnellen Zahlung zu bewegen.

Verbraucherschützer appellieren deshalb an Verbraucher, bei unerwarteten Inkassoforderungen besonders aufmerksam zu sein. Vor allem wenn Zahlungen auf ausländische Konten verlangt werden oder die angebliche Forderung nicht eindeutig nachvollziehbar ist, sollte die Echtheit des Schreibens sorgfältig überprüft werden. Im Zweifel gilt: Nicht zahlen – sondern zunächst rechtlichen Rat einholen.

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