Plötzlich ist das eigene Unternehmen auf einem unbekannten Internetportal zu finden – samt Firmenlogo, Bildern, Kontaktdaten und Leistungsbeschreibung. Betroffene haben sich dort jedoch nie registriert. Ein aktueller Fall zeigt, wie Betreiber dubioser Plattformen öffentlich zugängliche Unternehmensdaten nutzen, um kostenpflichtige Premium-Angebote zu vermarkten.
Im Mittelpunkt steht das Portal evepla.com, das sich als Verzeichnis für Veranstaltungsdienstleister präsentiert. Tatsächlich finden sich dort jedoch zahlreiche Unternehmensprofile unterschiedlichster Branchen. Nach Beschwerden von Betroffenen stammen viele der veröffentlichten Informationen offenbar direkt aus öffentlich zugänglichen Facebook-Profilen oder von Unternehmenswebseiten. Neben Adressen und Öffnungszeiten werden teilweise auch Logos, Fotos, Videos und Texte übernommen.
Genau darin sehen Experten das eigentliche Problem. Während öffentlich verfügbare Unternehmensdaten grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, kann die Nutzung urheber- oder markenrechtlich geschützter Inhalte wie Logos oder Bilder rechtliche Fragen aufwerfen. Hinzu kommt, dass betroffene Unternehmen häufig weder über den Eintrag informiert wurden noch einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Ziel der Plattform scheint es vor allem zu sein, kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften zu verkaufen. Unternehmen wird angeboten, gegen Bezahlung eine bessere Platzierung und höhere Sichtbarkeit auf dem Portal zu erhalten. Die Betreiber werben damit, dass gesponserte Einträge weiter oben erscheinen und dadurch häufiger von potenziellen Kunden gefunden werden.
Wer hinter dem Portal steckt, bleibt zunächst unklar. Ein vollständiges Impressum fehlt. Erst im Bezahlvorgang taucht der Name des Unternehmens „Yasteq“ als Zahlungsempfänger auf. Nach Recherchen existiert zudem eine weitere Internetseite gleichen Namens, auf der Unternehmensdaten offenbar auch zum Verkauf angeboten werden.
Zusätzliche Kritik gibt es am Umgang mit den betroffenen Firmen. Nach deren Angaben versendet das Portal regelmäßig Werbe-E-Mails mit der Aufforderung, den eigenen Eintrag offiziell zu registrieren. Gleichzeitig soll eine Löschung des Profils häufig erst nach einer Registrierung möglich sein.
Unternehmen, die ungefragt auf solchen Plattformen erscheinen, sollten zunächst die Betreiber schriftlich zur Löschung des Eintrags auffordern. Bleibt dies erfolglos, können sie unter anderem wegen einer möglichen Verletzung von Urheber- oder Markenrechten gegen die Veröffentlichung vorgehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, entsprechende Seiten bei Suchmaschinen wegen einer möglichen Rechtsverletzung zu melden oder rechtliche Schritte mit anwaltlicher Unterstützung einzuleiten.
Der Fall zeigt, dass Unternehmen ihre Präsenz im Internet regelmäßig überprüfen sollten. Wer feststellt, dass eigene Inhalte ohne Zustimmung auf unbekannten Portalen erscheinen, sollte den Eintrag nicht ignorieren, sondern die rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen.