Die geplante Rentenreform der Bundesregierung sorgt erneut für Spannungen innerhalb der Regierungskoalition. Im Mittelpunkt steht die Zukunft der sogenannten abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Obwohl die Rentenkommission deren Abschaffung empfohlen hat und die Koalitionsspitzen die Vorschläge grundsätzlich übernehmen wollten, wächst nun der politische Widerstand – sowohl in der SPD als auch in Teilen der CDU.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf machte deutlich, dass seine Partei weiterhin an der bisherigen Regelung festhalten möchte. Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, hätten sich nach Ansicht der Sozialdemokraten den früheren abschlagsfreien Renteneintritt verdient. Für die SPD sei die Abschaffung der Regelung lediglich ein schmerzhafter Teil eines möglichen Gesamtkompromisses gewesen. Sollte die CDU ihre Haltung überdenken, wäre dies aus Sicht der SPD ein wichtiges Signal.
Auch innerhalb der Union gibt es inzwischen unterschiedliche Auffassungen. Die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen sprechen sich dafür aus, die abschlagsfreie Frührente zu erhalten. Sie verweisen darauf, dass viele Beschäftigte in Ostdeutschland jahrzehntelang körperlich gearbeitet haben und im Alter häufig ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Eine Abschaffung würde diese Menschen besonders hart treffen.
Demgegenüber hält Unionsfraktionschef Thorsten Frei an den Empfehlungen der Rentenkommission fest. Er bezeichnet die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ als gerecht und generationengerecht. Aus seiner Sicht könne es nicht dauerhaft gerechtfertigt werden, einer vergleichsweise kleinen Gruppe einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen, wenn dadurch die finanzielle Belastung für jüngere Generationen weiter steige. Auch CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann warnt davor, einzelne Bestandteile der Reform herauszulösen, da dadurch der gesamte Kompromiss gefährdet werden könne.
Die abschlagsfreie Rente können derzeit Versicherte nach mindestens 45 Beitragsjahren in Anspruch nehmen. Ursprünglich war dies ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die Altersgrenze steigt jedoch schrittweise an und liegt derzeit bei etwa 64 Jahren und sechs Monaten. Künftig soll sie 65 Jahre erreichen.
Mit der erneuten Debatte ist offen, ob das bereits vereinbarte Rentenpaket in seiner bisherigen Form Bestand haben wird. Die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Koalition und der Union zeigen, wie umstritten die geplante Reform ist. Besonders vor den anstehenden Landtagswahlen wächst der politische Druck, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der sowohl die Interessen langjährig Beschäftigter als auch die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.