Die Ibiona UG (haftungsbeschränkt) wird kein Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat sowohl den Eigenantrag der Gesellschaft als auch den Insolvenzantrag einer Gläubigerin mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen. Die entsprechenden Beschlüsse ergingen am 22. Juli 2026 unter den Aktenzeichen 3611 IN 2872/26 und 3611 IN 3246/26.
Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin geschäftsansässig und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 239359 eingetragen. Geschäftsführer ist Daniel Sodemann.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand befasste sich die Ibiona UG (haftungsbeschränkt) mit der Förderung psychologischer Bewusstseinsforschung, der Vermietung von Räumlichkeiten sowie dem Handel mit Waren verschiedener Art. Damit vereinte das Unternehmen verschiedene Geschäftsfelder aus dem Dienstleistungs-, Veranstaltungs- und Handelsbereich.
Neben dem Eigenantrag der Gesellschaft hatte auch die VIACTIV Krankenkasse mit Sitz in Bochum als Gläubigerin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Insolvenzgericht kam jedoch in beiden Verfahren zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurden sowohl der Eigenantrag als auch der Gläubigerantrag gemäß § 26 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und kein Insolvenzverwalter bestellt werden kann. Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass zumindest die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Ist dies nicht der Fall und steht auch kein Kostenvorschuss zur Verfügung, sieht die Insolvenzordnung eine Abweisung des Antrags vor.
Für die Gläubiger hat diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Gläubiger müssen prüfen, ob sie ihre Ansprüche auf anderem rechtlichen Weg geltend machen können. Zugleich gilt die Abweisung mangels Masse regelmäßig als Hinweis auf eine äußerst angespannte wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Mit den beiden Beschlüssen des Amtsgerichts Charlottenburg ist sowohl das von der Gesellschaft selbst eingeleitete Insolvenzverfahren als auch das Verfahren auf Antrag der VIACTIV Krankenkasse beendet. Die Entscheidungen verdeutlichen, dass die wirtschaftlichen Mittel der Ibiona UG (haftungsbeschränkt) nicht einmal mehr für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens ausreichten.