Dark Mode Light Mode
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA
Bossmann & Fischer GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle über Unternehmensvermögen
IQ Aktienstrategie: Solide Entwicklung mit höherem Risiko und wachsendem Fondsvolumen

Bossmann & Fischer GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle über Unternehmensvermögen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Bossmann & Fischer GmbH befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 30. Juli 2026 um 11:00 Uhr im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3606 IN 4575/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) an.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Wallstraße 9–13, 10179 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 251521 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Marion Sabine Fischer.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Thorsten Petersen aus Berlin. Gleichzeitig wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit bleiben Verfügungen der Geschäftsführung über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus untersagte das Insolvenzgericht der Gesellschaft, selbst über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Außenstände ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wurde ermächtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten. Kreditinstitute müssen dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte über die Konten der Gesellschaft erteilen.

Zusätzlich wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Bossmann & Fischer GmbH – soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt oder bereits laufende Vollstreckungen vorläufig eingestellt. Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter begleichen. Dieser erhielt außerdem weitreichende Befugnisse, die Geschäftsräume zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen sowie sämtliche Auskünfte einzuholen, die zur Sicherung des Vermögens und zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.

Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung geht kein Unternehmensgegenstand der Bossmann & Fischer GmbH hervor. Die konkrete Geschäftstätigkeit lässt sich daher anhand der Gerichtsveröffentlichung nicht verlässlich bestimmen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft analysieren und insbesondere prüfen, ob die vorhandene Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Erst auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens. Bis dahin dienen die angeordneten Maßnahmen dem Schutz der Insolvenzmasse und der gleichmäßigen Wahrung der Gläubigerinteressen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

Next Post

IQ Aktienstrategie: Solide Entwicklung mit höherem Risiko und wachsendem Fondsvolumen