Für die mount heroes gmbh hat das Amtsgericht Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 um 15:30 Uhr ordnete das Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3604 IN 3908/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) an.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Pariser Straße 42/43, 10707 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 248559 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Raul Lando Bodo Hellmann-Berking.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Berlin bestellt. Er überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und hat die Aufgabe zu prüfen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Insolvenzgericht ordnete einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Damit bleiben Verfügungen der Geschäftsführung über Vermögensgegenstände nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Darüber hinaus darf die Gesellschaft nicht mehr selbst über ihre Bankkonten oder offene Forderungen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Außenstände wurde insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten.
Zusätzlich wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft – soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt oder bereits laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt. Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Außerdem erhielt dieser umfassende Befugnisse, die Geschäftsräume zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und alle erforderlichen Auskünfte zur Vermögenslage einzuholen.
Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung geht kein Unternehmensgegenstand hervor. Die konkrete Geschäftstätigkeit der mount heroes gmbh lässt sich daher anhand der Gerichtsveröffentlichung nicht zuverlässig bestimmen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft untersuchen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Bis dahin dienen die angeordneten Maßnahmen dem Schutz und der Sicherung des vorhandenen Unternehmensvermögens sowie den Interessen der Gläubiger.