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HH19 Hotelbetriebs- und Management GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag der HH19 Hotelbetriebs- und Management GmbH abgewiesen. Mit Beschluss vom 24. Juli 2026 entschied das Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3611 IN 1862/26, dass das beantragte Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hauptstraße 66, 12159 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 277802 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Robert Kalman Kennedy.

Als Geschäftszweig ist im Handelsregister eine Managementgesellschaft eingetragen. Im Zusammenhang mit der Firmierung deutet dies darauf hin, dass die Gesellschaft Management- und Verwaltungsleistungen für Hotelbetriebe oder Unternehmen der Hotellerie erbracht hat. Solche Gesellschaften übernehmen häufig kaufmännische Steuerungsaufgaben, Betriebsführung, Personalmanagement, Controlling oder andere organisatorische Dienstleistungen innerhalb einer Hotelgruppe.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird das Verfahren gemäß § 26 Insolvenzordnung nicht eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, und eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt.

Managementgesellschaften im Hotel- und Gastgewerbe stehen seit mehreren Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Zwar hat sich der Tourismus in vielen Regionen erholt, dennoch belasten steigende Personal-, Energie- und Finanzierungskosten sowie ein zunehmender Fachkräftemangel zahlreiche Unternehmen. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Digitalisierung, Qualitätsmanagement und Investitionen in bestehende Hotelstandorte. Insbesondere Gesellschaften, die ausschließlich Managementleistungen erbringen und von den wirtschaftlichen Ergebnissen der betriebenen Hotels abhängig sind, können bei rückläufigen Umsätzen oder ausbleibenden Managementvergütungen schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Für die Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse, dass sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle anmelden können. Stattdessen müssen sie prüfen, ob Ansprüche auf anderem rechtlichen Weg durchgesetzt werden können. Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg macht deutlich, dass die wirtschaftliche Lage der HH19 Hotelbetriebs- und Management GmbH so angespannt war, dass selbst die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht mehr finanziert werden konnte.

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