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Bedrich Lok Dienste GmbH beantragt Insolvenz – Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Bedrich Lok Dienste GmbH aus Osterhofen hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Deggendorf hat daraufhin am 29. Juli 2026 um 13:30 Uhr zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Plattlinger Straße 58 in 94486 Osterhofen ist beim Amtsgericht Deggendorf unter der HRB 5873 eingetragen. Nach Unternehmensangaben ist Bedrich Florian Geschäftsführer. Das Unternehmen ist im Bereich Eisenbahn- und Lokomotivdienstleistungen tätig und erbringt unter anderem Personal- und Serviceleistungen für den Schienenverkehr.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Deggendorfer Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp.

Zugleich ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 Insolvenzordnung an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Beschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschlechtert. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss der weiteren Prüfung.

Aktenzeichen: IN 136/26
Gericht: Amtsgericht Deggendorf – Insolvenzgericht
Beschluss: Vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt
Beschlussdatum: 29. Juli 2026, 13:30 Uhr

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