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Ramaj Immobilien UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Gericht stellt Zahlungsunfähigkeit fest

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ramaj Immobilien UG (haftungsbeschränkt) mit Beschluss vom 17. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 f IN 85/26 mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 56 in 67059 Ludwigshafen am Rhein und ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Handelsregisternummer HRB 68718 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mirdite Ramaj.

Nach ihrem Unternehmensgegenstand ist die Ramaj Immobilien UG (haftungsbeschränkt) im Bereich Immobilien tätig. Unternehmen dieser Art erwerben, verwalten, entwickeln oder vermarkten Grundstücke und Immobilien. Je nach Geschäftsmodell gehören dazu auch die Projektentwicklung, die Sanierung von Bestandsobjekten, die Vermietung sowie die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

In seiner Entscheidung stellte das Insolvenzgericht ausdrücklich fest, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig im Sinne des § 17 Insolvenzordnung ist. Dennoch konnte kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, weil die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Grundlage hierfür war ein Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Rechtsanwalt Oliver Willmann vom 16. Juli 2026.

Nach den Feststellungen des Sachverständigen verfügt die Gesellschaft über Verbindlichkeiten von mindestens 23.000 Euro, besitzt jedoch keinerlei frei verfügbares Aktivvermögen. Den voraussichtlichen Verfahrenskosten in Höhe von 3.005 Euro stehen somit keine verwertbaren Vermögenswerte gegenüber. Das Gericht folgte der Einschätzung des Sachverständigen und wies den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels ausreichender Insolvenzmasse ab.

Neben der Abweisung ordnete das Amtsgericht die Eintragung der Gesellschaft in das zentrale Schuldnerverzeichnis an. Gleichzeitig wurden die bereits mit Beschluss vom 26. März 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Immobilienbranche befindet sich weiterhin in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Hohe Finanzierungskosten, steigende Baupreise, rückläufige Immobilienverkäufe und eine verhaltene Investitionsbereitschaft setzen insbesondere kleinere Projekt- und Immobiliengesellschaften unter erheblichen Druck. Liquiditätsengpässe und fehlende Finanzierungsmöglichkeiten führen zunehmend dazu, dass Unternehmen ihre wirtschaftlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können.

Da gegen den Beschluss noch das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden kann, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Sollte kein erfolgreiches Rechtsmittel eingelegt werden, bleibt es bei der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse, sodass kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ramaj Immobilien UG (haftungsbeschränkt) eröffnet wird.

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