Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Av4 Dr. Eimiller GmbH mit Beschluss vom 21. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 1501 IN 4707/25 mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Die Av4 Dr. Eimiller GmbH hat ihren Sitz am Lenbachplatz 2 a in 80333 München und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 192284 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Taye Hirut. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft für die Gewährleistung, Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Praxisbetriebs der Praxisklinik Dr. Albert Eimiller verantwortlich. Darüber hinaus gehörten der Betrieb einer Privatklinik und Praxisklinik, die Bereitstellung von Praxisinventar und Verbrauchsmaterial, die Überlassung von Räumlichkeiten zum Betrieb medizinischer Einrichtungen sowie die Erbringung medizinisch praxisbezogener Verwaltungs- und Serviceleistungen zum Leistungsspektrum. Ergänzend verwaltete die Gesellschaft eigenes Vermögen.
Unternehmen mit einem derart umfassenden Geschäftsmodell übernehmen sowohl operative als auch organisatorische Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie stellen Ärzten und medizinischen Einrichtungen Infrastruktur, Personalorganisation, Verwaltungsleistungen und medizinische Betriebsmittel zur Verfügung und schaffen damit die Voraussetzungen für einen reibungslosen Klinik- und Praxisbetrieb. Solche Gesellschaften spielen insbesondere im Bereich privatärztlicher Einrichtungen eine wichtige Rolle, da sie medizinisches Personal von administrativen Aufgaben entlasten und die wirtschaftliche Organisation übernehmen.
Der Gesundheitssektor gilt zwar grundsätzlich als vergleichsweise krisenresistent, dennoch stehen Betreiber von Privatkliniken und medizinischen Dienstleistungsunternehmen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Hohe Personal- und Energiekosten, steigende Miet- und Finanzierungsausgaben sowie ein wachsender Fachkräftemangel belasten die wirtschaftliche Entwicklung. Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen und Investitionen in moderne Medizintechnik sowie Digitalisierung, die insbesondere kleinere Betreiber vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen können.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellte das Amtsgericht München fest, dass das vorhandene Vermögen der Av4 Dr. Eimiller GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung wird ein Insolvenzverfahren in einem solchen Fall nicht eröffnet.
Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung regelmäßig, dass offene Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend gemacht und aus einer Insolvenzmasse befriedigt werden können. Ob weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen folgen oder die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Handelsregister gelöscht wird, ergibt sich aus der veröffentlichten Gerichtsentscheidung nicht.