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Pi Services UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Pi Services UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Taunusblick 8 in 61440 Oberursel ist das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 27. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 61 IN 84/26 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe unter der Handelsregisternummer HRB 15972 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Nitin Pande.

Nach dem Unternehmensgegenstand berät die Pi Services UG (haftungsbeschränkt) Bauunternehmen und Generalunternehmen. Zum Leistungsspektrum gehören die Planerstellung, die Projektplanung sowie die Tätigkeit als Bauleiter im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere für Photovoltaik-Solaranlagen. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen rund um die Planung, Koordination und Umsetzung von Projekten im Bereich der Solarenergie.

Unternehmen mit dieser Ausrichtung profitieren grundsätzlich von der anhaltenden Nachfrage nach Photovoltaik- und Energiewendeprojekten. Gleichzeitig steht die Branche jedoch vor erheblichen Herausforderungen. Steigende Finanzierungskosten, zunehmender Preis- und Wettbewerbsdruck, Verzögerungen bei Genehmigungen und Netzanschlüssen sowie eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft vieler Auftraggeber belasten insbesondere kleinere Beratungs- und Projektsteuerungsgesellschaften. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Fachpersonal und Projektmanagement, die die wirtschaftliche Situation zusätzlich erschweren können.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Pi Services UG (haftungsbeschränkt) nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass offene Forderungen nur eingeschränkt oder gar nicht realisiert werden können, da keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist.

Die Entscheidung beendet das Insolvenzantragsverfahren der Gesellschaft. Ob die Pi Services UG (haftungsbeschränkt) anschließend aus dem Handelsregister gelöscht wird oder weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen folgen, ergibt sich aus der veröffentlichten Bekanntmachung nicht. Fest steht jedoch, dass nach Auffassung des Insolvenzgerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden waren, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchführen zu können.

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