Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß – doch Krankheit, ein Unfall oder andere unerwartete Ereignisse können die Reisepläne kurzfristig durchkreuzen. Wer dann stornieren muss, bleibt oft auf hohen Kosten sitzen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann vor finanziellen Verlusten schützen, greift jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Experten raten deshalb, die Bedingungen genau zu prüfen und den Versicherungsschutz an die Art der Reise anzupassen.
Viele Reisen werden heute Monate im Voraus gebucht. Je näher der Abreisetermin rückt, desto höher fallen in der Regel die Stornogebühren aus. Gerade bei Fernreisen oder Familienurlauben können schnell mehrere tausend Euro verloren gehen. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten – allerdings nur, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgesagt werden muss.
Wann die Versicherung zahlt
Versichert sind in der Regel unvorhersehbare persönliche Ereignisse, die den Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar machen.
Zu den häufigsten versicherten Gründen zählen:
- eine schwere oder unerwartete Erkrankung,
- ein Unfall kurz vor Reisebeginn,
- ein Todesfall im engen Familienkreis,
- der Verlust des Arbeitsplatzes,
- erhebliche Schäden am eigenen Wohnhaus, etwa nach einem Brand oder Wasserschaden.
Entscheidend ist dabei, dass das Ereignis überraschend eintritt und ausreichend schwerwiegend ist. Wer beispielsweise wegen einer Grippe, eines Herzinfarkts oder einer Verletzung nicht reisen kann, erhält die vertraglich vereinbarten Stornokosten in der Regel erstattet.
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis. Nach Angaben von Verbraucherschützern kostet der Schutz für eine Reise im Wert von rund 3.000 Euro häufig etwas mehr als 100 Euro.
Krieg und Reisewarnungen sind meist nicht versichert
Viele Urlauber fragen sich derzeit, ob politische Krisen oder bewaffnete Konflikte ebenfalls ein Rücktrittsgrund sind. Die Antwort lautet meist: nein.
Kriege, Terroranschläge, Pandemien oder allgemeine Sicherheitsbedenken gehören in den meisten Versicherungsverträgen nicht zu den versicherten Risiken. Selbst wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausspricht, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf Erstattung über die Reiserücktrittsversicherung.
Auch ein ungutes Gefühl oder Angst vor einer Reise reichen normalerweise nicht aus, um Leistungen aus der Versicherung zu erhalten.
In solchen Fällen kommt es vielmehr auf die Kulanz des Reiseveranstalters oder auf besondere gesetzliche Regelungen an.
Für wen sich der Abschluss besonders lohnt
Ob eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem vom finanziellen Risiko ab.
Besonders empfehlenswert ist sie für:
- Familien mit Kindern,
- ältere Reisende,
- Menschen mit Vorerkrankungen,
- teure Fernreisen,
- Reisen, die lange im Voraus gebucht werden.
Je höher der mögliche finanzielle Verlust im Falle einer Stornierung ist, desto eher lohnt sich die Versicherung.
Bei günstigen Wochenendtrips oder preiswerten Pauschalreisen kann dagegen auf den zusätzlichen Schutz häufig verzichtet werden, da ein möglicher Verlust überschaubar bleibt.
Worauf Verbraucher achten sollten
Verbraucherschützer empfehlen, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu vergleichen. Die Leistungen unterscheiden sich teilweise erheblich.
Besonders wichtig sind:
- möglichst keine Selbstbeteiligung,
- ein umfassender Katalog versicherter Ereignisse,
- transparente Ausschlüsse,
- rechtzeitiger Abschluss – meist direkt bei der Buchung oder spätestens 30 Tage vor Reisebeginn,
- Mitversicherung aller Mitreisenden.
Außerdem raten Experten davon ab, die Versicherung ungeprüft direkt über das Reiseportal abzuschließen. Ein unabhängiger Tarifvergleich kann häufig bessere Leistungen zu günstigeren Preisen bieten.
Reiseabbruchversicherung ergänzt den Schutz
Die Reiserücktrittsversicherung endet mit dem Reisebeginn. Muss der Urlaub erst während der Reise wegen einer Erkrankung oder eines familiären Notfalls abgebrochen werden, greift sie nicht mehr.
Für diesen Fall gibt es die Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt unter anderem zusätzliche Rückreisekosten oder erstattet den Wert nicht genutzter Reiseleistungen.
Viele Versicherer bieten beide Policen inzwischen als Kombipaket an.
Reisegepäckversicherung oft entbehrlich
Deutlich kritischer beurteilen Verbraucherschützer die Reisegepäckversicherung.
Sie ist vergleichsweise teuer und enthält häufig zahlreiche Einschränkungen. Zudem haften Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter bereits gesetzlich für verlorenes oder beschädigtes Gepäck – allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
Eine zusätzliche Absicherung lohnt sich daher vor allem für Reisende mit besonders wertvollem Gepäck.
Auslandskrankenversicherung gilt als wichtigste Reiseversicherung
Nahezu einhellig empfehlen Verbraucherschützer dagegen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Selbst innerhalb der Europäischen Union übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung häufig nicht sämtliche Behandlungskosten. Insbesondere ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland kann ohne private Absicherung schnell mehrere Zehntausend Euro kosten.
Private Auslandskrankenversicherungen sind oft bereits für wenige Euro im Jahr erhältlich und übernehmen neben Behandlungskosten meist auch den Rücktransport sowie weitere medizinische Leistungen.
Fazit
Eine Reiserücktrittsversicherung kann vor hohen finanziellen Verlusten schützen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren persönlichen Gründen abgesagt werden muss. Sie ersetzt jedoch keine Absicherung gegen politische Krisen, Kriege oder allgemeine Sicherheitsbedenken. Besonders bei teuren Reisen oder langfristigen Buchungen kann sich der Abschluss lohnen. Als unverzichtbar gilt für Experten jedoch vor allem die Auslandskrankenversicherung, da sie Reisende vor erheblichen Kosten im Krankheitsfall schützt und auch einen medizinischen Rücktransport absichert.