Für die King’s Palace Offenburg GmbH mit Sitz in der Freiburger Straße 24 in 77652 Offenburg hat das Amtsgericht Offenburg im Insolvenzantragsverfahren umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 24. Juli 2026 um 10:00 Uhr wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 135/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christoph Kiefer aus Offenburg.
Mit der Entscheidung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert. Das Gericht untersagte deshalb Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Darüber hinaus dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen, Sonderkonten einzurichten und sämtliche Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu überprüfen. Gleichzeitig wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Die King’s Palace Offenburg GmbH betreibt in Offenburg das Restaurant King’s Palace, das sich auf die chinesische und asiatische Küche spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet seinen Gästen ein umfangreiches Speisenangebot mit klassischen chinesischen Gerichten, Spezialitäten aus weiteren asiatischen Küchen sowie ein Buffetkonzept mit frisch zubereiteten Speisen. Ergänzend gehören Getränkeangebote sowie gastronomische Dienstleistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen zum Leistungsspektrum.
Nach dem Unternehmensgegenstand umfasst die Geschäftstätigkeit insbesondere den Betrieb von Restaurants und gastronomischen Einrichtungen, die Zubereitung und den Verkauf von Speisen und Getränken sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Hierzu zählen auch die Organisation von Feierlichkeiten, Veranstaltungen und Bewirtungen sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Verfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Situation umfassend zu analysieren und festzustellen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Restaurantbetrieb fortgeführt und möglicherweise saniert werden kann.
Ob das Amtsgericht Offenburg in einem nächsten Schritt das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet oder eine andere Lösung möglich ist, wird erst nach Abschluss dieser Prüfung entschieden. Bis dahin bleibt die King’s Palace Offenburg GmbH in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt und steht unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.