Für die Sun Contracting Germany Management GmbH mit Sitz in Glinde, Beim Zeugamt 8, ist das Insolvenzverfahren vorerst beendet, ohne dass es eröffnet wurde. Das Amtsgericht Reinbek hat mit Beschluss vom 23. Juli 2026 den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 200/25 geführt.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Einschätzung des Insolvenzgerichts das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten, ausstehende Forderungen noch realisieren zu können. Gleichzeitig gilt eine solche Entscheidung als deutliches Zeichen für eine äußerst angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Die Sun Contracting Germany Management GmbH wurde im Jahr 2020 gegründet und übernahm innerhalb der Sun-Contracting-Unternehmensgruppe eine zentrale Managementfunktion. Der Unternehmensgegenstand bestand darin, als persönlich haftende Gesellschafterin verschiedener Projektgesellschaften zu fungieren, die Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen betreiben. Die Gesellschaft war damit selbst nicht als Betreiber von Photovoltaikanlagen tätig, sondern übernahm Leitungs-, Verwaltungs- und Vertretungsaufgaben innerhalb der Unternehmensstruktur.
Die von ihr betreuten Gesellschaften beschäftigten sich insbesondere mit der Entwicklung, Errichtung, Finanzierung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie weiteren Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe beruhte darauf, Dachflächen für Solaranlagen zu nutzen, nachhaltige Stromerzeugung auszubauen und die erzeugte Energie wirtschaftlich zu vermarkten. Die Managementgesellschaft koordinierte dabei die gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Aufgaben der einzelnen Projektgesellschaften und war als persönlich haftende Gesellschafterin für deren Vertretung verantwortlich.
In den vergangenen Jahren war die Sun-Contracting-Unternehmensgruppe mit einer Vielzahl von Projektgesellschaften im deutschen Markt vertreten. Die Sun Contracting Germany Management GmbH nahm hierbei eine Schlüsselrolle innerhalb der Konzernstruktur ein und war an zahlreichen Gesellschaften als Komplementärin beteiligt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe führten jedoch zunehmend zu Insolvenzanträgen verschiedener Gesellschaften.
Mit der nun erfolgten Abweisung des Eigenantrags mangels Masse endet das Insolvenzantragsverfahren der Sun Contracting Germany Management GmbH ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ob weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen folgen oder Auswirkungen auf verbundene Unternehmen entstehen, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung des Amtsgerichts Reinbek stellt jedoch einen erheblichen Einschnitt für die Managementgesellschaft und die Unternehmensgruppe insgesamt dar.