Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Masorti Berlin e.V. – Verein zur Förderung der jüdischen Bildung und des jüdischen Lebens in Berlin umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der Beschluss erging am 22. Juli 2026 um 09:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 3606 IN 4483/26.
Der Verein hat seinen Sitz in der Lefèvrestraße 20 A in 12161 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Vereinsregisternummer VR 41502 eingetragen. Vertreten wird der Verein durch die Vorstände Deidra Berger, Gesa Ederberg und Mario Marcus.
Nach seiner Satzung widmet sich der Verein der Förderung der jüdischen Bildung sowie des jüdischen Lebens in Berlin. Zu seinen Aufgaben gehören die Unterstützung religiöser, kultureller und pädagogischer Angebote, die Förderung jüdischer Traditionen sowie die Organisation von Bildungs- und Gemeinschaftsveranstaltungen. Damit erfüllt der Verein eine wichtige Funktion innerhalb des jüdischen Gemeindelebens in der Hauptstadt.
Zur Sicherung des Vereinsvermögens bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen des Vereins über Vermögensgegenstände sind damit nur noch wirksam, wenn sie vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt werden.
Darüber hinaus untersagte das Gericht dem Verein, über seine Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Bankguthaben und Forderungen ging insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen sowie erforderlichenfalls Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten. Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Den Schuldnern des Vereins wurde untersagt, Zahlungen unmittelbar an den Masorti Berlin e.V. zu leisten. Sie wurden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Gleichzeitig setzte das Amtsgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein – soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen – vorläufig aus beziehungsweise stellte bereits eingeleitete Vollstreckungen einstweilen ein.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt außerdem weitreichende Befugnisse, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie die wirtschaftliche Situation des Vereins umfassend zu prüfen. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
Mit den nun angeordneten Sicherungsmaßnahmen ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. Erst nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird das Amtsgericht Charlottenburg über den weiteren Fortgang des Verfahrens und die Zukunft des Vereins entscheiden.