Das Amtsgericht Neuruppin hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Prima Solar & Bau GmbH erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der Beschluss erging am 22. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 IN 207/26. Die Gesellschaft hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Die Prima Solar & Bau GmbH hat ihren Sitz Am Fehrbelliner Tor 1 in 16816 Neuruppin und ist beim Amtsgericht Neuruppin unter der Handelsregisternummer HRB 8889 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer. Im Insolvenzantragsverfahren wird die Gesellschaft von der Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten.
Nach ihrem Unternehmensgegenstand ist die Prima Solar & Bau GmbH im Bereich Photovoltaik sowie Bauleistungen tätig. Zum Leistungsspektrum gehören typischerweise die Planung, Lieferung und Montage von Solaranlagen sowie bauhandwerkliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung, Modernisierung und energetischen Sanierung von Gebäuden. Unternehmen dieser Branche profitieren grundsätzlich von der anhaltenden Energiewende, stehen jedoch zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck durch steigende Finanzierungskosten, Preisveränderungen bei Baumaterialien und eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft vieler Kunden.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen, das vorhandene Vermögen zu sichern und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu bewerten.
Darüber hinaus ordnete das Amtsgericht an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Prima Solar & Bau GmbH vorläufig eingestellt werden, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll verhindern, dass einzelne Gläubiger vor einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung bevorzugt werden.
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Neuruppin über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.