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Bilanzhelfer UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag eines Gläubigers mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Bilanzhelfer UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Aachen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Aachen hat den von einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 91 IN 126/26 durch Beschluss vom 22. Juli 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Aachen unter der Handelsregisternummer HRB 20613 eingetragen und hat ihren Sitz in der Hanbrucher Straße 33 in 52064 Aachen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Hans Felten. Als Geschäftszweck ist ein Buchhaltungsservice angegeben. Das Unternehmen bietet damit kaufmännische Dienstleistungen an und unterstützt Unternehmen insbesondere bei der laufenden Buchhaltung sowie weiteren administrativen Aufgaben.

Dem Beschluss vorausgegangen war ein Gläubigerantrag, der am 30. April 2026 beim Insolvenzgericht eingegangen war. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens beauftragte das Gericht Rechtsanwalt Arne Meyer aus Aachen mit der Erstellung eines Gutachtens über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Das schriftliche Gutachten vom 19. Juni 2026 kam zu dem Ergebnis, dass zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Da zudem kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt wurde, sah das Amtsgericht Aachen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung als nicht erfüllt an und wies den Insolvenzantrag mangels Masse ab. Die Kosten des Verfahrens wurden der Schuldnerin auferlegt.

Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters. Für die Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet werden können und keine Verteilung einer Insolvenzmasse erfolgt. Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass nach den Feststellungen des Gerichts zwar Zahlungsunfähigkeit oder ein anderer Eröffnungsgrund vorliegt, jedoch keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Die Bilanzhelfer UG (haftungsbeschränkt) reiht sich damit in die Zahl der Unternehmen ein, deren wirtschaftliche Schwierigkeiten zwar gerichtlich festgestellt wurden, bei denen ein reguläres Insolvenzverfahren jedoch an der fehlenden Masse scheitert.

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