Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mastgut Engelswacht GmbH umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der Beschluss erging am 22. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 701 IN 427/26. Die Gesellschaft hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Die Mastgut Engelswacht GmbH hat ihren Sitz in der Dorfstraße 51, Ortsteil Dolgen, 17258 Feldberger Seenlandschaft und ist beim Amtsgericht Neubrandenburg unter der Handelsregisternummer HRB 5913 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Thomas Böckermann. Im Insolvenzantragsverfahren wird die Gesellschaft von der Kanzlei Schürmann Rechtsanwälte aus Neustrelitz vertreten.
Nach ihrem Unternehmensgegenstand ist die Mastgut Engelswacht GmbH im Agrarbereich tätig. Das Unternehmen ist auf die Masttierhaltung sowie die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ausgerichtet und gehört damit zu den Betrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Unternehmen dieser Branche sind in den vergangenen Jahren unter anderem durch gestiegene Energie-, Futter- und Betriebskosten sowie durch zunehmende wirtschaftliche und regulatorische Anforderungen erheblich belastet worden.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.
Darüber hinaus wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse übertragen. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten und Außenstände der Gesellschaft, ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten. Die kontoführenden Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm Auskünfte über die Konten der Gesellschaft zu erteilen. Gleichzeitig dürfen Schuldner der Mastgut Engelswacht GmbH offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Zum Schutz der Insolvenzmasse untersagte das Amtsgericht außerdem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt, um eine Benachteiligung einzelner Gläubiger zu verhindern.
Zusätzlich wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff als Sachverständiger beauftragt. Er soll prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die vorhandene Insolvenzmasse die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt und welche wirtschaftlichen Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Neubrandenburg, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin dient die vorläufige Insolvenzverwaltung dem Erhalt der Vermögenswerte und der geordneten Vorbereitung des weiteren Verfahrens.