Für die Liberty Property Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Insolvenzantrag gegen die Gesellschaft gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen. Der Beschluss wurde am 16. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 817/25 veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Admiral-Rosendahl-Straße 10 in 63263 Neu-Isenburg. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Bekir Erbas, der seinen Wohnsitz in Wiesbaden hat.
Nach dem Unternehmensgegenstand handelt es sich bei der Liberty Property Verwaltungs UG um eine Verwaltungsgesellschaft im Immobilienbereich. Solche Unternehmen übernehmen regelmäßig die Geschäftsführung und Verwaltung von Objekt- oder Beteiligungsgesellschaften, koordinieren Immobilienprojekte oder fungieren als persönlich haftende Gesellschafterin innerhalb von Unternehmensstrukturen. Gerade Gesellschaften der Immobilienwirtschaft stehen seit geraumer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gestiegene Finanzierungskosten, sinkende Immobilienbewertungen sowie eine zurückhaltende Investitionstätigkeit haben die Branche in den vergangenen Jahren deutlich belastet.
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach den Feststellungen des Gerichts war dies nicht der Fall. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung nach § 26 InsO bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und folglich auch kein Insolvenzverwalter bestellt werden kann. Für die Gläubiger entfällt damit die Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anzumelden und auf eine Verteilung der Insolvenzmasse zu hoffen. Die Entscheidung dokumentiert zugleich, dass nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der Liberty Property Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) beendet. Die Abweisung mangels Masse verdeutlicht die wirtschaftlich angespannte Lage der Gesellschaft und schließt die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens aus.