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BaFin warnt vor festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeld-focus.de – Verdacht auf unerlaubte Festgeldangebote

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Internetseiten festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeld-focus.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber über diese Websites Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Die Warnmeldung wurde am 23. Juli 2026 veröffentlicht.

Neben den Internetseiten warnt die BaFin auch vor E-Mails, die unter anderem von den Adressen info@festgeldpro.de, kontakt@festgeldpro.de sowie weiteren ähnlich aufgebauten E-Mail-Adressen versendet werden.

Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte

Nach Angaben der BaFin bieten die Betreiber der genannten Internetseiten Festgeldanlagen an, ohne über die hierfür erforderliche Zulassung zu verfügen. In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis der BaFin erbracht werden.

Unternehmen, die ohne eine solche Genehmigung entsprechende Produkte anbieten, unterliegen nicht der staatlichen Finanzaufsicht. Für Anleger besteht dadurch ein erheblich erhöhtes Risiko.

Vorsicht bei vermeintlich attraktiven Festgeldzinsen

Festgeldangebote gehören seit geraumer Zeit zu den bevorzugten Methoden von Anlagebetrügern. Häufig werben die Betreiber mit überdurchschnittlich hohen Zinssätzen und einem professionell gestalteten Internetauftritt, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen.

Nicht selten erfolgt die Kontaktaufnahme zusätzlich per E-Mail. Dabei verwenden die Täter E-Mail-Adressen, die seriös wirken und den Eindruck eines etablierten Finanzdienstleisters vermitteln sollen.

BaFin empfiehlt sorgfältige Überprüfung

Vor einer Geldanlage sollten Verbraucher prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine Erlaubnis der BaFin verfügt. Hierfür stellt die Finanzaufsicht ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der zugelassene Institute und Finanzdienstleister recherchiert werden können.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:

  • außergewöhnlich hohe Festgeldzinsen versprochen werden,
  • kurzfristiger Entscheidungsdruck aufgebaut wird,
  • Zahlungen auf unbekannte Konten erfolgen sollen,
  • oder keine eindeutigen Informationen zur Zulassung des Anbieters vorhanden sind.

Finanzbetrug im Internet nimmt weiter zu

Die BaFin weist gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern regelmäßig auf die zunehmende Gefahr von Anlagebetrug im Internet hin. Betrüger nutzen häufig professionell gestaltete Webseiten und scheinbar seriöse Kommunikationswege, um Anleger zu täuschen und zu Überweisungen zu bewegen.

Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten an die Betreiber der genannten Websites übermittelt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen sichern und sich an seine Bank sowie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wenden.

Fazit

Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin auf die Internetseiten festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeld-focus.de sowie auf zugehörige E-Mail-Adressen aufmerksam. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeldanlagen angeboten. Anleger sollten entsprechende Angebote mit größter Vorsicht behandeln und vor jeder Investition überprüfen, ob der Anbieter über eine Zulassung der BaFin verfügt.

 

Hier die Bafin-Meldung:

festgeldpro(.)de, festgeldpro(.)com und festgeld-focus(.)de – Bafin warnt vor Angeboten auf den Websites

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor den Websites festgeldpro(.)de, festgeldpro(.)com und festgeld-focus(.)de sowie EMails von den Adressen info@festgeldpro(.)de, kontakt@festgeldpro(.)de und weiteren ähnlichen E-Mailadressen. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.

23.07.2026

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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