Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union neue Regeln gegen irreführende Umweltaussagen. Begriffe und Siegel, die Produkte pauschal als „grün“, „klimaneutral“ oder besonders nachhaltig darstellen, sollen stärker überprüfbar und nachvollziehbar sein. Bereits im Juni 2026 verständigten sich die europäischen Verbraucherschutzbehörden auf gemeinsame Grundsätze für Warenbestände, die noch mit älteren Verpackungen und Werbeaussagen im Handel liegen.
Das Problem mit alten Warenbeständen
Produkte werden oft Monate im Voraus produziert, verpackt und an Händler geliefert. Wenn neue Werberegeln in Kraft treten, können noch große Mengen mit älteren Umweltangaben in Lagern oder Verkaufsregalen liegen.
Die europäischen Behörden wollen vermeiden, dass grundsätzlich verwendbare Waren allein wegen einer alten Verpackung vernichtet werden. Zugleich sollen Unternehmen die Übergangszeit nicht als Vorwand nutzen, irreführende Aussagen unbegrenzt weiterzuverwenden.
Unternehmen sollen deshalb nach Treu und Glauben rechtzeitig handeln. Sie können beispielsweise:
- Onlinewerbung aktualisieren,
- neue Verpackungen anpassen,
- Werbematerial korrigieren,
- am Verkaufsort ergänzende Informationen geben.
Behörden können praktische Schwierigkeiten wie Produktionszyklen, Haltbarkeit und Lagermengen berücksichtigen.
Recyclingversprechen müssen genauer sein
Ein konkretes Beispiel betrifft Plastikflaschen. Coca-Cola und Nestlé Waters haben sich im Rahmen eines europäischen Verfahrens verpflichtet, Aussagen wie „100 Prozent recycelt“ zu präzisieren, wenn Verschluss und Etikett nicht aus recyceltem Material bestehen.
Künftig soll direkt neben der Aussage deutlich werden, dass Kappe und Etikett ausgenommen sind. Außerdem sollen Formulierungen vermieden werden, die den Eindruck erwecken, eine Flasche könne ohne Einschränkungen immer wieder vollständig recycelt werden.
Auch Fluggesellschaften stehen unter Beobachtung
Europäische Behörden prüfen seit Jahren Umweltaussagen der Luftfahrtbranche. Insgesamt 21 Fluggesellschaften haben sich verpflichtet, bestimmte irreführende Klimaaussagen zu verändern. Nationale Verbraucherschutzbehörden überwachen die Umsetzung und können bei unzureichenden Änderungen weitere Maßnahmen ergreifen.
Was Verbraucher heute schon prüfen können
Umweltaussagen sollten möglichst konkrete Informationen enthalten:
- Worauf bezieht sich „klimaneutral“?
- Wird tatsächlich CO₂ vermieden oder nur kompensiert?
- Gilt „recycelt“ für das ganze Produkt oder nur für einzelne Teile?
- Wer vergibt das verwendete Siegel?
- Gibt es nachvollziehbare Kriterien und unabhängige Kontrollen?
- Bezieht sich die Aussage auf Herstellung, Transport, Verpackung oder Nutzung?
Je allgemeiner eine grüne Werbeaussage formuliert ist, desto weniger Aussagekraft hat sie häufig.