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BaFin prüft Halbjahresabschluss der Jungheinrich AG – Verdacht auf mögliche Bilanzierungsfehler

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine anlassbezogene Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft zum 30. Juni 2025 sowie des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2025 eingeleitet. Die Maßnahme wurde am 21. Juli 2026 bekannt gegeben, die Prüfungsanordnung selbst erfolgte bereits am 13. Juli 2026.

Nach Angaben der Finanzaufsicht liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das Unternehmen gegen Vorschriften der Rechnungslegung verstoßen haben könnte.

Bewertung von Vermögenswerten im Fokus

Gegenstand der Untersuchung ist insbesondere die Bewertung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts. Nach Einschätzung der BaFin könnte es dabei zu fehlerhaften Bilanzansätzen gekommen sein.

Im Mittelpunkt der Prüfung stehen vor allem:

  • Mietgeräte,
  • Vorräte,
  • sowie deren bilanzielle Bewertung im Zuge des geplanten Verkaufs der russischen Geschäftsaktivitäten.

Die Finanzaufsicht will klären, ob die Vermögenswerte entsprechend den geltenden Rechnungslegungsvorschriften korrekt bewertet und im Halbjahresabschluss dargestellt wurden.

Anlassbezogene Bilanzkontrolle

Die Einleitung einer solchen Prüfung erfolgt immer dann, wenn der BaFin konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 107 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Die Prüfungen werden in der Regel von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern der BaFin durchgeführt. Ziel ist es festzustellen, ob die veröffentlichte Finanzberichterstattung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Anlegern ein zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage vermittelt.

Keine Vorverurteilung des Unternehmens

Die BaFin betont ausdrücklich, dass die Einleitung einer Prüfung nicht bedeutet, dass bereits Fehler in der Rechnungslegung festgestellt wurden oder solche zwangsläufig festgestellt werden.

Vielmehr dient die öffentliche Bekanntmachung der Prüfungsanordnung der Transparenz über die Tätigkeit der Bilanzkontrolle. Erst nach Abschluss der Untersuchung wird die Finanzaufsicht über das Ergebnis informieren – unabhängig davon, ob Bilanzierungsfehler festgestellt werden oder nicht.

Bedeutung für Investoren

Für Aktionäre und Investoren stellt die Prüfung zunächst keine unmittelbare Feststellung eines Fehlverhaltens dar. Sollte die BaFin jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass Rechnungslegungsvorschriften verletzt wurden, könnte dies Auswirkungen auf die Bewertung der veröffentlichten Finanzberichte sowie auf das Vertrauen des Kapitalmarkts haben.

Gerade bei geplanten Unternehmensverkäufen oder der Aufgabe von Geschäftsbereichen kommt der korrekten Bewertung der betroffenen Vermögenswerte eine besondere Bedeutung zu, da sie maßgeblichen Einfluss auf das ausgewiesene Vermögen und das Jahresergebnis haben kann.

Fazit

Mit der Einleitung einer anlassbezogenen Bilanzprüfung nimmt die BaFin den Halbjahresabschluss 2025 der Jungheinrich AG genauer unter die Lupe. Untersucht wird insbesondere, ob Vermögenswerte im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts ordnungsgemäß bewertet wurden. Das Verfahren dient der Überprüfung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften und lässt noch keinen Rückschluss auf das endgültige Prüfungsergebnis zu.

 

Hier die Bafin-Mitteilung:

Jungheinrich Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der Bafin für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum 30.06.2025 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025

Der Finanzaufsicht Bafin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Jungheinrich Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 13.07.2026 eine Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30.06.2025 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2025 eingeleitet.

21.07.2026

Die Bafin hat die Prüfung eingeleitet, da die Bewertung von Vermögenswerten (insbesondere Mietgeräte und Vorräte) im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Geschäfts in Russland möglicherweise fehlerhaft ist.

Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.

Rechtsgrundlagen der Bafin

Hat die Bafin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der Bafin durch.

Die Bafin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die Bafin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.

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