Für die SuperBioMarkt AG mit Sitz in Münster ist ein weiterer wichtiger Schritt im Abschluss des Insolvenzverfahrens erreicht. Das Amtsgericht Münster hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 73 IN 28/22 beschlossen, die gerichtliche Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufzuheben. Der Beschluss datiert vom 20. Juli 2026 und stützt sich auf § 268 Absatz 1 Ziffer 2 Insolvenzordnung (InsO).
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Münster unter der Handelsregisternummer HRB 3932 eingetragen und hat ihren Sitz am Mittelhafen 16 in 48155 Münster. Vertreten wird das Unternehmen durch den Vorstand Michael Radau. Im Insolvenzverfahren wurde die Gesellschaft von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei vertreten. Als Sachwalter war Holger Rhode aus Düsseldorf bestellt.
Die SuperBioMarkt AG zählt zu den bekannten Unternehmen des deutschen Bio-Lebensmittelhandels. Das Unternehmen betreibt Bio-Supermärkte und bietet ein umfangreiches Sortiment an ökologisch erzeugten Lebensmitteln, Naturkosmetik sowie weiteren nachhaltigen Produkten an. Der Schwerpunkt liegt auf hochwertigen Bio-Erzeugnissen und einer regionalen sowie nachhaltigen Ausrichtung des Sortiments.
Der Insolvenzplan wurde am 3. April 2023 beschlossen und in einer Fassung vom 26. April 2023 bestätigt. Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens unterlag dessen Erfüllung zunächst einer gerichtlichen Überwachung. Diese Kontrolle dient dazu, sicherzustellen, dass die im Insolvenzplan vereinbarten Verpflichtungen ordnungsgemäß umgesetzt werden und die wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens nachhaltig gelingt.
Das Amtsgericht Münster stellte nun fest, dass seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens drei Jahre vergangen sind und innerhalb dieses Zeitraums kein neuer Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Überwachung des Insolvenzplans zu beenden.
Mit der Aufhebung der Planüberwachung endet auch die letzte gerichtliche Kontrollphase des Sanierungsverfahrens. Dies gilt als deutlicher Hinweis darauf, dass die im Insolvenzplan vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden und sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nachhaltig stabilisiert hat. Für die SuperBioMarkt AG markiert die Entscheidung des Amtsgerichts Münster den formellen Abschluss eines erfolgreichen Sanierungsprozesses und den endgültigen Übergang in den regulären Geschäftsbetrieb ohne insolvenzrechtliche Überwachung.