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Inupor PV & Wärme GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Inupor PV & Wärme GmbH aus Alsdorf steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren am 20. Juli 2026 um 11:54 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 187/26 geführt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Siersdorfer Straße 74 in 52477 Alsdorf ist beim Amtsgericht Aachen unter der Handelsregisternummer HRB 28101 eingetragen. Geschäftsführer ist Marlon Lange. Nach den Handelsregisterangaben ist das Unternehmen auf den Handel mit Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen aller Art spezialisiert und damit in einem Markt tätig, der in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist, zugleich jedoch zunehmend unter Wettbewerbsdruck steht.

Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener aus Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass die Inupor PV & Wärme GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf. Eigenständige Verfügungen der Gesellschaft sind ohne dessen Einwilligung nicht mehr wirksam.

Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der Gesellschaft, offene Forderungen weiterhin an die Inupor PV & Wärme GmbH zu begleichen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Diese Maßnahme dient dazu, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Zusätzlich ordnete das Amtsgericht an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig unzulässig sind, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden und die Insolvenzmasse zulasten der Gesamtheit der Gläubiger geschmälert wird.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft prüfen und feststellen, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt werden.

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