Für die Abelmann Holding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bremerhaven wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Bremerhaven hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 101/25 mit Beschluss vom 3. Juli 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bremen unter der Handelsregisternummer HRB 5089 eingetragen und hat ihren Sitz in der Straße Am Lunedeich 22 in 27572 Bremerhaven. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Anika Grewing.
Bei der Abelmann Holding Beteiligungs GmbH handelt es sich ihrem Unternehmenszweck nach um eine Holding- und Beteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen erwerben, halten und verwalten Beteiligungen an anderen Gesellschaften, übernehmen strategische Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben innerhalb einer Unternehmensgruppe und verwalten eigenes Vermögen. Sie verfügen häufig selbst nur über einen begrenzten operativen Geschäftsbetrieb und konzentrieren sich auf die Organisation und Finanzierung ihrer Beteiligungen.
Das Insolvenzgericht kam nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und folglich auch kein Insolvenzverwalter bestellt.
Eine Abweisung mangels Masse stellt eine der einschneidendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht dar. Sie dokumentiert, dass selbst die Finanzierung eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können.
Gerade bei Holdinggesellschaften kann eine solche Entscheidung über die eigentliche Gesellschaft hinaus Bedeutung erlangen. Hält die Gesellschaft Beteiligungen an anderen Unternehmen oder übernimmt zentrale Verwaltungsaufgaben innerhalb eines Konzerns, können wirtschaftliche Auswirkungen auch auf verbundene Gesellschaften und Beteiligungsstrukturen entstehen. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der Abelmann Holding Beteiligungs GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.