Für die AB Diagnostic Systems GmbH mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzeröffnungsverfahren umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 um 09:30 Uhr wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3601 IN 4427/26 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 125244 eingetragen und hat ihren Sitz in der Sportfliegerstraße 4 in 12487 Berlin. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Jan Blažek. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte die Gesellschaft selbst.
Die AB Diagnostic Systems GmbH ist im Bereich der medizinischen Diagnostik und Labortechnik tätig. Unternehmen dieser Branche entwickeln, vertreiben oder unterstützen diagnostische Systeme und Analyseverfahren für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Anwendungen. Der Sektor zählt zu den innovationsstarken Bereichen der Gesundheitswirtschaft und ist durch hohe regulatorische Anforderungen sowie einen intensiven internationalen Wettbewerb geprägt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Berlin bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen und zu sichern sowie zu prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken können.
Das Insolvenzgericht ordnete einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Außenstände ging insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wurde zudem ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
Zusätzlich untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Außerdem erhielt dieser umfassende Einsichts- und Kontrollrechte hinsichtlich der Geschäftsräume, Bücher und Geschäftsunterlagen des Unternehmens.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt eine Sicherungsmaßnahme im laufenden Eröffnungsverfahren dar und bedeutet noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der AB Diagnostic Systems GmbH prüfen und dem Insolvenzgericht berichten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint.