Die Windpark Bendorf-Oersdorf Ost Verwaltungsgesellschaft mbH hat ihren ersten Jahresabschluss veröffentlicht. Die Gesellschaft wurde offenbar erst im Dezember 2024 gegründet und weist für das kurze Geschäftsjahr vom 12. bis zum 31. Dezember 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 2.327 Euro aus.
Die Bilanzsumme belief sich zum Jahresende auf lediglich 25.144,74 Euro. Operative Rückschlüsse auf den späteren Windparkbetrieb lassen sich daraus jedoch kaum ziehen. Bei der Gesellschaft handelt es sich dem Namen nach um eine Verwaltungsgesellschaft, die voraussichtlich als persönlich haftende Gesellschafterin oder Geschäftsführerin einer Windparkgesellschaft dienen soll.
Nur 20 Tage Geschäftstätigkeit erfasst
Das erste Geschäftsjahr umfasst lediglich den Zeitraum vom 12. Dezember bis zum 31. Dezember 2024. Der Abschluss bildet damit nur die ersten 20 Tage nach der Gründung beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit ab.
Der ausgewiesene Fehlbetrag ist vor diesem Hintergrund nicht ungewöhnlich. In der Gründungsphase entstehen regelmäßig Kosten für notarielle Beurkundungen, Handelsregistereintragungen, rechtliche Beratung, Steuerberatung und die organisatorische Einrichtung der Gesellschaft. Umsätze oder andere laufende Erträge werden in dieser frühen Phase häufig noch nicht erzielt.
Eine Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht veröffentlicht. Daher lässt sich nicht im Einzelnen erkennen, wodurch der Fehlbetrag entstanden ist.
Stammkapital von 25.000 Euro noch nicht eingezahlt
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro und entspricht damit dem gesetzlichen Mindeststammkapital einer GmbH.
Auffällig ist, dass der vollständige Betrag zum Bilanzstichtag noch als eingeforderte, aber ausstehende Kapitaleinlage ausgewiesen wurde. Das bedeutet, dass die Gesellschafter zur Zahlung des Stammkapitals verpflichtet waren, das Geld am 31. Dezember 2024 jedoch noch nicht auf einem Bankkonto der Gesellschaft eingegangen war.
Die offene Kapitaleinlage erscheint deshalb auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung gegenüber den Gesellschaftern. Sie macht mit 25.000 Euro nahezu das gesamte Vermögen der Gesellschaft aus.
Neben dieser Forderung bestanden lediglich weitere Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 144,74 Euro.
Keine Bankguthaben ausgewiesen
Die Bilanz enthält keinen gesonderten Posten für Kassenbestand oder Guthaben bei Kreditinstituten. Zum Abschlussstichtag verfügte die Gesellschaft bilanziell somit offenbar über keine oder keine nennenswerten liquiden Mittel.
Das ist für eine neu gegründete Gesellschaft zwar nicht zwingend problematisch, macht aber deutlich, dass sie zum Jahresende noch nicht vollständig finanziell ausgestattet war. Die kurzfristige Zahlungsfähigkeit hing daher davon ab, dass die ausstehenden Kapitaleinlagen zeitnah von den Gesellschaftern geleistet wurden.
Ob und wann die Einzahlung nach dem Bilanzstichtag erfolgte, geht aus dem veröffentlichten Jahresabschluss nicht hervor.
Gründungskosten führen zu erstem Fehlbetrag
Auf der Passivseite steht dem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro ein Jahresfehlbetrag von 2.326,50 Euro gegenüber. Dadurch verringerte sich das bilanzielle Eigenkapital auf 22.673,50 Euro.
Die Eigenkapitalquote lag rechnerisch bei rund 90 Prozent. Diese hohe Quote ist bei einer neu gegründeten Verwaltungsgesellschaft jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, da das Stammkapital zum Bilanzstichtag noch nicht tatsächlich eingezahlt war.
Der Jahresfehlbetrag entspricht rund 9,3 Prozent des gezeichneten Kapitals. Angesichts des sehr kurzen Geschäftsjahres dürften vor allem einmalige Gründungs- und Verwaltungskosten dafür verantwortlich gewesen sein.
Eine wirtschaftliche Krise lässt sich aus dem Verlust nicht ableiten. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gesellschaft anschließend ausreichend finanziert wurde und ihre vorgesehene Funktion im Windparkprojekt aufnehmen konnte.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten bleiben überschaubar
Die Gesellschaft bildete Rückstellungen in Höhe von 1.553 Euro. Rückstellungen werden für Verpflichtungen angesetzt, deren genaue Höhe oder Fälligkeit zum Bilanzstichtag noch nicht abschließend feststeht.
Bei einer neu gegründeten GmbH dürfte es sich dabei insbesondere um erwartete Kosten für Buchführung, Steuerberatung, die Erstellung des Jahresabschlusses oder dessen Offenlegung handeln. Eine genaue Zusammensetzung der Rückstellungen enthält der sehr knappe Anhang allerdings nicht.
Daneben bestanden Verbindlichkeiten von 918,24 Euro. Sämtliche Schulden waren innerhalb eines Jahres fällig.
Damit beliefen sich Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen auf rund 2.471 Euro. Gemessen an der Bilanzsumme waren die unmittelbaren Verpflichtungen der Gesellschaft somit vergleichsweise gering.
Verwaltungsgesellschaft statt operativer Windparkbetreiber
Die Bezeichnung als „Verwaltungsgesellschaft mbH“ deutet darauf hin, dass das Unternehmen nicht selbst Eigentümerin oder Betreiberin der Windenergieanlagen sein dürfte.
Bei Windparkprojekten wird häufig eine GmbH & Co. KG als eigentliche Projekt- und Betreibergesellschaft gegründet. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt dabei meist die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin. Sie führt die Geschäfte, vertritt die Kommanditgesellschaft nach außen und begrenzt gleichzeitig die persönliche Haftung auf das Vermögen der GmbH.
Die geringe Bilanzsumme und das Stammkapital von 25.000 Euro entsprechen dieser typischen gesellschaftsrechtlichen Struktur. Investitionen in Windenergieanlagen, Grundstücksrechte, Netzanschlüsse oder Projektentwicklungskosten wären in diesem Fall nicht bei der Verwaltungsgesellschaft, sondern bei der zugehörigen Betreibergesellschaft bilanziert.
Der vorliegende Abschluss erlaubt daher keine Aussage über die Investitionssumme, Finanzierung oder Wirtschaftlichkeit des eigentlichen Windparkprojekts Bendorf-Oersdorf Ost.
Firmensitz in Bendorf, Registereintragung in Kiel
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bendorf und ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 27735 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde am 5. Dezember 2025 unterzeichnet. Aus dem veröffentlichten Text geht nicht näher hervor, welche Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung bestand.
Festgestellt wurde der Jahresabschluss am 21. Januar 2026. Die Veröffentlichung erfolgte im Februar 2026.
Sehr knapper Anhang liefert kaum Zusatzinformationen
Der veröffentlichte Anhang beschränkt sich im Wesentlichen auf den Sitz und die Handelsregistereintragung der Gesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Beteiligungsverhältnissen, Personal oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen fehlen.
Das kann mit den gesetzlichen Offenlegungserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften zusammenhängen. Kleine und neu gegründete Gesellschaften müssen häufig nur einen stark verkürzten Jahresabschluss veröffentlichen.
Für Außenstehende bleibt dadurch jedoch offen, wer an der Gesellschaft beteiligt ist, welche konkrete Funktion sie im Windparkprojekt übernimmt und wie die weitere Finanzierung organisiert wurde.
Bilanzkennzahlen im Überblick
Zum 31. Dezember 2024 wies die Gesellschaft folgende wesentliche Werte aus:
- Bilanzsumme: 25.144,74 Euro
- Gezeichnetes Kapital: 25.000 Euro
- Ausstehende Kapitaleinlagen: 25.000 Euro
- Jahresfehlbetrag: 2.326,50 Euro
- Eigenkapital: 22.673,50 Euro
- Rückstellungen: 1.553 Euro
- Verbindlichkeiten: 918,24 Euro
- Ausgewiesene liquide Mittel: 0 Euro
Die Zahlen verdeutlichen den Charakter einer Gesellschaft, die sich am Bilanzstichtag noch in der unmittelbaren Gründungs- und Aufbauphase befand.
Fazit: Typische Gründungsbilanz mit offenem Finanzierungsbedarf
Der erste Jahresabschluss der Windpark Bendorf-Oersdorf Ost Verwaltungsgesellschaft mbH zeigt eine noch weitgehend inaktive Gesellschaft. Der Verlust von rund 2.327 Euro dürfte vor allem auf Gründungs- und Verwaltungskosten zurückzuführen sein und ist aufgrund des lediglich 20 Tage umfassenden Geschäftsjahres nur begrenzt aussagekräftig.
Wesentlich bedeutsamer ist, dass das gesamte Stammkapital von 25.000 Euro zum Jahresende noch als ausstehende Einlage ausgewiesen wurde. Die Gesellschaft verfügte damit zwar über einen rechtlichen Zahlungsanspruch gegenüber ihren Gesellschaftern, offenbar aber noch über kein entsprechendes Bankguthaben.
Für die Beurteilung des eigentlichen Windparkprojekts ist der Abschluss nicht geeignet. Entscheidend werden vielmehr die Jahresabschlüsse der operativen Betreibergesellschaft sowie die weitere Entwicklung der Verwaltungsgesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2025 sein.