Für die Henke Verwaltung GmbH aus Konstanz wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Konstanz hat den Eigenantrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 20. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen K 42 IN 195/26 mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer HRB 725738 eingetragen und hat ihren Sitz in der Reichenaustraße 83 in 78467 Konstanz. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Patrick Simon Henke.
Nach dem Unternehmensgegenstand ist die Henke Verwaltung GmbH auf die Verwaltung des eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie auf die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften ausgerichtet. Damit handelt es sich um eine klassische Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, die insbesondere die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin innerhalb von Unternehmensstrukturen übernimmt und Vermögenswerte verwaltet.
Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse gehört zu den schwerwiegendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht. Sie bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, weil selbst die finanziellen Mittel für die Durchführung des Verfahrens fehlen. Infolgedessen wird auch kein Insolvenzverwalter bestellt, der die Vermögenswerte sichern und verwerten könnte.
Für Gläubiger hat eine solche Entscheidung regelmäßig erhebliche Konsequenzen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht keine Möglichkeit, Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anzumelden und quotal zu befriedigen. Der Beschluss dokumentiert zugleich die äußerst angespannte Vermögenslage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Konstanz endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der Henke Verwaltung GmbH, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden konnte. Gerade bei Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften kann eine solche Entscheidung auch Auswirkungen auf verbundene Gesellschaften haben, sofern die betroffene Gesellschaft dort als persönlich haftende Gesellschafterin oder Verwaltungsgesellschaft eingebunden ist.